Heike Sylvia Winzent
Ich danke dem Herrn Minister. Ich weise darauf hin, dass der Herr Minister 45 Sekunden mehr Zeit beansprucht hat, als der Regierung zusteht, und diese Zeit auch jeder Fraktion des Hohen Hauses zusätzlich zur Verfügung steht. - Dann darf ich feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Ich schließe somit die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1278. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1278 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1278 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion; enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften (Drucksache 17/1231) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/1290) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften, Drucksache 17/1231, in seiner 31. Sitzung am 13.11.2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Durch das vorliegende Gesetz werden Anpassungen in verschiedenen kommunalrechtlichen Vorschriften und Gesetzen vorgenommen. Im Kommunalfinanzausgleichsgesetz und im Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit werden im Jahr 2024 auslaufende Regelungen verlängert. Im Kommunalfinanzausgleichsgesetz werden weiterhin die Regelungen über die Bedarfszuweisungen an die geänderte Bedarfssituation der Kommunen angepasst. Daneben wird im Kommunalselbstverwaltungsgesetz sichergestellt, dass für kommunale Gesellschaften keine über die bundesgesetzliche Regelung hinausgehende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht, was auch für verschiedene andere Institutionen gelten soll. Die Änderungen im Saarlandpaktgesetz sowie der Verordnung zur Ausführung des Saarlandpaktgesetzes betreffen im Wesentlichen eine Anpassung der sogenannten Normalentwicklungen aufgrund der Reform der Grundsteuer, um negative Auswirkungen auf das strukturelle Ergebnis der Gemeinden zu vermeiden. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Einführung einer halbjährlichen Berichtspflicht des Ministeriums gegenüber dem zuständigen Ausschuss des Landtages über die Vergabe von Bedarfszuweisungen vorsieht. Der Abänderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion wurde bei Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion, Ablehnung der SPD-Landtagsfraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften wurde sodann bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/1231 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und vereinzelt bei der SPD.)
