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Sevim Kaya-Karadağ

SPD 04.12.2024 Sitzungen 17/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gewalt gegen Frauen, ein Thema, das keine Ausreden duldet, keine Vertagungen und keine leeren Versprechungen, denn jede Tat ist eine zu viel. Wir reden über Gewalt gegen Frauen gerne in Zahlen, schockierend hohen Zahlen: Vorfälle, Delikte, Morde, Femizide. Hinter diesen Zahlen steckt das Leid von Frauen, ihre Geschichte, ihr Schicksal. Geschichten von Frauen, die nicht mehr hier sind, weil wir es als Gesellschaft nicht geschafft haben, sie zu schützen. Eine Geschichte handelt von einer Frau in Berlin. Sie war 36 Jahre alt, Mutter von vier Kindern. Ihre Ehe war vorbei, doch ihr Expartner konnte das nicht akzeptieren. In der Ehe war es mehrfach zu Gewalt gekommen, verbal und körperlich. Sie trennte sich und erwirkte ein Annäherungsverbot gegen ihn, ein rechtliches Instrument, das sie schützen sollte. Er ignorierte das Verbot und griff sie in ihrer Wohnung an. Er kehrte ungehindert in die Wohnung zurück, sie kehrte nicht ins Leben zurück. Sie hinterlässt vier Kinder. Das Annäherungsverbot konnte sie nicht schützen. Die zweite Geschichte führt uns nach Buxtehude. Häusliche Gewalt war in der Beziehung einer 47-jährigen Frau Realität. Sie trennte sich. Er griff sie wieder an, sie zeigte ihn an, Körperverletzung. Er erhielt ein Kontaktverbot. Sie wollte sich schützen, sie wollte frei leben, endlich ohne Angst. Doch auch hier missachtete der Täter die rechtlichen Grenzen, die ihm gesetzt wurden. Er drang in ihre Wohnung ein, übergoss sie mit Brennstoff und zündete sie an. Er zündete sie an! Mit schwersten Verbrennungen über ihren gesamten Körper wurde sie in ein Spezialkrankenhaus gefahren. Die Ärzte kämpften verzweifelt um ihr Leben, sie verloren den Kampf. Diese Frauen hätten leben können, wenn wir nicht nur Verbote erteilt, sondern echte Schutzmaßnahmen ergriffen hätten. Wenn wir gesagt hätten: „Die Scham muss die Seite wechseln!“. Dieser Satz stammt von Gisèle Pelicot, wohl der mutigsten Frau Frankreichs. Über Jahre wurde sie von ihrem eigenen Ehemann systematisch unter Drogen gesetzt und vergewaltigt. Nicht nur von ihm, sondern auch von über 80 anderen Männern, ohne dass sie davon wusste. Diese unfassbaren Taten kamen erst ans Licht, als Videoaufnahmen entdeckt wurden. Pelicot kämpfte dafür, dass der Gerichtsprozess gegen die Täter öffentlich stattfand. Sie sagt: „Die Scham muss die Seite wechseln!“. Sie will, dass nicht die Opfer stigmatisiert werden, sondern die Täter, dass sie Verantwortung übernehmen müssen und Konsequenzen spüren. Mich haben die Haltung und der Mut von Madame Pelicot bewegt und tief beeindruckt. Wir sollten uns ihren Appell zu Herzen nehmen. (Beifall von der SPD und der CDU.) In Spanien gibt es seit Jahren ein Modell, das zeigt, wie der Schutz von Frauen funktionieren kann. Eine elektronische Fußfessel überwacht die Täter, gegen die ein Annäherungsverbot erwirkt wurde. Sie warnt Frauen, wenn er sich trotzdem nähert. Das gibt ihnen die Freiheit zurück, ihr Leben ohne ständige Angst zu leben. Sie müssen nicht in Schutzräume fliehen, ständig über die Schulter blicken, ihre Freiheit einschränken oder ihre Kinder entwurzeln. Nein, der Täter wird kontrolliert, und er ist derjenige, der Grenzen spürt. Grenzen, die wir ihm als Gesellschaft setzen. Spanien hat mit der Einführung dieser Technologie einen wichtigen Schritt unternommen, um Opfer häuslicher Gewalt effektiver zu schützen. Dieser Gedanke leitet uns und ist der Antrieb, eine elektronische Aufenthaltsüberwachung von Tätern auch in Deutschland einzuführen. Dafür müssen wir selbstverständlich die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, am besten im Bund, aber bis das gelingt, auch auf Landesebene. Es (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) kann nicht sein, dass Frauen Angst haben müssen, ihre Häuser zu verlassen, ihre Kinder in den Kindergarten zu bringen, in den Bus zu steigen, der sie zur Arbeit bringen soll, oder einfach nur ihre Wohnungstür zu öffnen. Es kann nicht sein, dass sie ihre Bewegungsfreiheit aufgeben und ein Leben im Schatten führen, während Täter sich frei im Sonnenlicht bewegen können. Die Verantwortung gehört auf die Seite der Täter, nicht auf die der Opfer. Die Scham muss die Seite wechseln und mit ihr die Einschränkungen, die Konsequenzen und ja, auch die Kontrolle. Dieser Schritt ist nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein gesellschaftlicher. Es ist eine Botschaft an alle Frauen: Wir sehen euch, wir hören euch und wir schützen euch. Und ja, es ist auch eine Botschaft an die Täter, an alle Täter: Unsere Gesellschaft wird Gewalt gegen Frauen nicht dulden! Lassen Sie uns handeln, bevor es wieder zu spät ist. Lassen Sie uns verhindern, dass die Geschichten dieser Frauen und der vielen, die wir nicht kennen, nur noch in Gedenkreden erwähnt werden. - Schutz für Frauen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist kein Privileg, sondern eine Selbstverständlichkeit. Es ist kein Nice-to-Have, sondern ein Menschenrecht. Es ist eine Verantwortung, die wir alle tragen. Natürlich gibt es auch kritische Stimmen, und diese können wir auch nicht ignorieren. Eine Fußfessel überwacht den Bewegungsradius einer Person rund um die Uhr. Das ist ein erheblicher Eingriff in ihre Privatsphäre, insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Trotz dieser Bedenken halte ich den Einsatz von Fußfesseln für gerechtfertigt, wenn er in ein umfassendes Maßnahmenpaket eingebettet ist. Denn klar ist, wir brauchen mehr als nur Repressionen und Kontrolle. Wir brauchen Präventionsprogramme, intensivere Täterarbeit und eine konsequentere Strafverfolgung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die elektronische Fußfessel ist kein Allheilmittel, aber sie kann ein wichtiges Instrument in unserem Kampf gegen Gewalt sein. Entscheidend ist, dass wir sie verantwortungsvoll und grundrechtskonform einsetzen. Diesen Ansatz gilt es jetzt bei uns zu prüfen und in geeigneter Form umzusetzen. Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf und sind bereit, ihn zu unterstützen. Wir glauben aber, dass wir am Gesetzestext noch einiges ändern müssen, damit eine gute Rechtsgrundlage zur Einführung von Fußfesseln für Täter im Landesrecht geschaffen wird. - Dafür haben wir aber im Rahmen der Anhörung und der Beratungsphase, glaube ich, ausreichend Zeit, um das gemeinsam gut hinzubekommen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport. Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen und einen Appell an alle Bundestagsabgeordneten der demokratischen Parteien in Berlin richten. Am Freitag wird im Bundestag das Gewalthilfegesetz debattiert. Liebe Abgeordnete in Berlin, ich fordere Sie auf beziehungsweise ich bitte Sie eindringlich: Bitte bringen Sie das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu Ende. Es geht um den Schutz für Frauen und Kinder, der nachhaltig gestärkt werden muss. Die Situation von Betroffenen ist in einem Land wie Deutschland, das sich zu den Menschenrechten und zur Istanbul-Konvention verpflichtet hat, nicht länger hinnehmbar. Ihr Engagement kann einen direkten Beitrag dazu leisten, Leben zu retten und Betroffenen eine Perspektive geben. - Danke dafür und Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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