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Anja Wagner-Scheid

CDU 04.12.2024 Sitzungen 17/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lege Ihnen heute für die CDU-Fraktion das Gesetz zur Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Fälle häuslicher Gewalt vor. Wir sprechen heute das dritte Mal in Folge über das Thema häusliche Gewalt und über das Thema Gewalt an Frauen. Ich glaube, das ist auch notwendig. Ich möchte uns noch einmal die Zahlen des ersten Lagebildes zur geschlechtsspezifischen Gewalt gegen Frauen vor Augen halten, die Zahlen in Erinnerung rufen; das zeigt, dass es jetzt einfach notwendig ist, voranzugehen: 180.715 weibliche Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland im letzten Jahr, 52.330 weibliche Opfer von Sexualstraftaten, 17.193 weibliche Opfer von digitaler Gewalt, 591 weibliche Opfer von Menschenhandel und 938 weibliche Opfer von Femiziden im letzten Jahr in Deutschland. 938 versuchte und vollzogene Tötungen an Frauen aufgrund von Frauenhass oder als Trennungstötung. Das sind aber nur die Zahlen, die wir kennen, weil sie durch eine Anzeige der Polizei bekannt geworden sind; das Dunkelfeld ist weitaus größer, das wissen wir alle. Und die Zahlen steigen jedes Jahr: Im letzten Jahr 155 Frauen, die von ihrem Partner oder Expartner umgebracht worden sind, zwei davon im Saarland, zudem sieben versuchte Tötungen im Saarland. Wir haben beim letzten Mal bereits über Spanien gesprochen, wo man ja ein eigenes Modell auf den Weg gebracht hat. Der Nutzung dieses Modells haben sich mittlerweile auch die Schweiz und Frankreich angeschlossen. Unserer Meinung nach ist dieses spanische Modell auch ein Vorbild für das, was wir in Deutschland tun sollten. Ich hatte Ihnen das letzte Mal auch den Fall von Ana Orantes vorgestellt, die Ende des letzten Jahrtausends von ihrem Mann umgebracht worden ist, nach 40 Jahren voller Qual, nach Jahrzehnten als Opfer von Vergewaltigung. Ich will Ihnen nun aber mit einem anderen Fall zeigen, dass das nicht nur Geschehnisse sind, die weit (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) weg von uns auftreten. Ich darf Ihnen berichten von Hanna F. Ich zitiere aus einer Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, aus einem Artikel unter der Überschrift: „Er schoss 48 Mal auf seine Frau - trotz Kontaktverbot“. Ich will Ihnen einige Zeilen aus dem Artikel vorlesen. „Hanna F. sucht Schutz, als sie am 16. November 2020 ein Näherungsverbot gegen ihren Ehemann erwirkt. Er akzeptiert nicht, dass sie sich trennen will. Im Streit hat er sie geschlagen, in ihr Gesicht getreten und ihre Nase gebrochen. Die Richter untersagen Hartmut F., die gemeinsame Wohnung zu betreten und sich dieser mehr als 100 Meter zu nähern. Seine Frau darf er weder anschreiben noch anrufen. Orte, an denen sie sich regelmäßig aufhält, muss er meiden. Hanna F. tauscht das Schloss an ihrer Haustür und installiert eine Kamera, um den Eingang zu überwachen. Dass der Beschluss des Gerichts sie nicht wirklich schützen wird, scheint sie da bereits zu ahnen. Und tatsächlich, Tage später beginnt Hartmut F., seine Frau anzurufen. Er schreibt ihr Briefe. Er versucht, über die gemeinsamen Kinder zu erfahren, mit wem sie ihre Zeit verbringt. So geht es monatelang, trotz des Näherungsverbotes. Dann verwanzt er ihr Auto mit einem GPS-Tracker. Am 19. Mai 2021 fährt er ihr hinterher, in einem Auto, das er geliehen hat. Vor dem Haus ihres neuen Partners in Dänischenhagen in Schleswig-Holstein steigt sie aus und geht zur Tür. In diesem Moment zielt Hartmut F. mit einer Uzi auf seine in Trennung lebende Frau. 48 Schüsse feuert er aus der Maschinenpistole auf sie ab. Auch ihren neuen Partner erschießt er. Wenig später tötet er mit einer Selbstladepistole einen Freund von Hanna F., der sie nach der Trennung unterstützt hatte.“ Schicksale wie das von Hanna F. finden wir alle, wenn wir in Google nachschauen, wenn wir „Femizide“ googeln. Hanna F., Ana Orantes, sie haben Gesichter, wie die 155 Frauen im letzten Jahr in Deutschland. Deshalb sind wir gut beraten, bei diesem Thema mehr zu tun. Die CDU Saar hat im vergangenen Jahr dazu bei ihrem Parteitag einen Beschlussantrag gefasst, wir haben uns einstimmig für die Fußfessel für Gewalttäter ausgesprochen. Hessen hat vor einigen Wochen eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, dieser haben alle Bundesländer zugestimmt. Der Antrag wird nun in den Ausschüssen beraten. Der Weiße Ring hat eine Kampagne auf den Weg gebracht, bei der bundesweit Politikerinnen und Politiker, Bürgerinnen und Bürger gebeten werden, diese Unterschriftenkampagne „Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer“ zu unterstützen. Roland Theis, vielen Dank für eure Initiative! Sie ist dringend notwendig. Ich weiß ja von dir, Roland, dass schon sehr viele Menschen unterschrieben haben und dass auch Mitglieder dieses Kabinetts die Kampagne unterstützen. Vielen Dank für diese Unterstützung, vielen Dank auch für die Unterstützung hier im Parlament! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Was können wir tun? Wir legen Ihnen heute unseren Gesetzentwurf vor. Es ist ja immer einfach zu sagen, die da in Berlin müssten das endlich regeln, der Bundesrat müsse schnell entscheiden, er müsse dazu schnell tagen. Deshalb legen wir - wir haben es ja bereits in mehreren Runden angedeutet - Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des SPolDVG vor und bitten um Ihre Unterstützung. Was wollen wir erreichen? Wir wollen die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die derzeit schon möglich ist, ausweiten auf Fälle häuslicher Gewalt. Wir wollen sie dann möglich machen, wenn ein Näherungs- und Kontaktverbot, wie eben beim Fall Hanna F. beschrieben, nicht eingehalten wird. Wir möchten erreichen, dass in diesem Fall ein Gericht eine elektronische Fußfessel anordnen kann. Außerdem wollen wir, dass ein Gericht auch ohne diese vorherigen Verbotsmaßnahmen bereits dann eine elektronische Fußfessel anordnen kann, wenn in ganz schweren Fällen Leib und Leben der Frau und der Kinder in Gefahr stehen. Das sind nur kleine Änderungen in einem Gesetz, sie können aber dazu beitragen, dass im Saarland Frauen geschützt werden, Menschen geschützt werden. Ich bitte herzlich um Ihre Unterstützung. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Um Sie bei Ihrer positiven Entscheidung noch etwas zu bestärken, möchte ich darauf hinweisen, dass das Saarland diesen Weg nicht alleine beschreiten würde. Nachdem Hessen die erwähnte Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat, haben auch andere Länder Initiativen in ihren Landesparlamenten angestoßen: Hessen ändert ebenfalls sein Landespolizeigesetz. Auch Schleswig-Holstein macht sich auf den Weg, ebenso Berlin. Wir könnten also im Geleitzug der Länder entsprechende Verbesserungen für die Frauen und für deren Schutz in unserem Land auf den Weg bringen. Ich will abschließend noch sagen, wessen es über diese Änderung hinaus bundesweit, in allen Ländern, noch bedarf: Wir brauchen mehr Sichtbarkeit für das Thema und mehr Aufklärung über das Thema. In meinen Gesprächen habe ich erfahren, dass viele gar nicht wissen, was ein Gewaltschutzantrag ist. Jede Frau und jeder Mann kann einen Gewaltschutzantrag stellen. Ich habe auch gesehen, dass auf unseren Seiten, auf unserer Homepage saarland.de, ein solcher Antrag verfügbar ist. Aber viele wissen eben gar nicht, dass diese Möglichkeit besteht. Wir brauchen zudem mehr Daten und mehr Forschung. Die Forschungslage ist bei dem The- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) ma wirklich dünn. Wir brauchen mehr Prävention. Wir brauchen bundesweit ein Gewalthilfegesetz und damit verbunden einen Rechtsanspruch auf Frauenhausplätze und mehr Beratung. Wir brauchen eine geschulte Polizei und eine sensible Justiz, die bei den Fällen von häuslicher Gewalt sensibel und bewusst agieren. Wir müssen frauenfeindlichen Entwicklungen gerade in den sozialen Medien entgegenarbeiten und sie bekämpfen. Eine Aufgabe für jedes Elternhaus, für die Schule, für die Jugendhilfe, auch für uns selbst, einfach bewusster mit dem umzugehen, was wir jeden Tag auf unserem Handy verfolgen, und dann, wenn es frauenfeindlich und menschenverachtend ist, diese Dinge auch zur Anzeige zu bringen. Wir müssen gemeinsam hinschauen und Hilfe anbieten. Auch das ist ganz wichtig, jeder kann in seinem Nahraum darauf hinweisen, welche Beratungsstellen es gibt und welche Wege die richtigen sind, die eine Frau oder auch ein Mann gehen kann. Unser Appell ist: Jede Frau sollte sich im Saarland frei und geschützt bewegen können. Deshalb bitte ich herzlich um Ihre Unterstützung für unseren Gesetzentwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)

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