Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Präsidiums Drucksache 17/1281. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1281 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1281 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Dafür bedanke ich mich herzlich bei allen Mitgliedern des Landtages. (Beifall des Hauses.) Wir kommen nun zu den Punkten 2, 3 und 4 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Absatz 1 Haushaltsstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2025 (Drucksache 17/1241) Zweite Lesung des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025 (2. Nachtragshaushaltsgesetz - NHG 2024/2025) (Drucksache 17/1212) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/1266) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/1267) Zweite Lesung des Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025 (Drucksache 17/1213) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Stefan Thielen das Wort. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Abg. Thielen (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat in seiner Sitzung am 13. November folgenden Punkt an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur weiteren Beratung überwiesen: Beschlussfassung über den von der SPD ‑ Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Absatz 1 Haushaltsstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2025 (Drucksache 17/1241). Überwiesen wurde dem Ausschuss zur weiteren Beratung auch folgende Gesetze: das Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025 (2. Nachtragshaushaltsgesetz, Drucksache 17/1212) sowie das Gesetz über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025 (Drucksache 17/1213). In seiner Ausschusssitzung am 20. November hat der Ausschuss diese Vorlagen beraten. Rede und Antwort gestanden hat dabei die Landesregierung in Person von Herrn Minister von Weizsäcker, Herrn Staatssekretär Förster sowie ihren Mitarbeitern. Erörtert wurde die Frage nach den Voraussetzungen hinsichtlich des Vorliegens einer außergewöhnlichen Notsituation und des Umfangs des Transformationsfonds sowie dessen Wirtschaftsplan. Ebenfalls beraten wurde in dieser Ausschusssitzung der Bericht des Rechnungshofs des Saarlandes nach § 99 Landeshaushaltsordnung zum Sondervermögen Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland. Ein besonderer Dank geht an den Rechnungshof des Saarlandes für seine kritischen Anmerkungen und Anregungen. Am 27. November erfolgte im Ausschuss die Abstimmung über die eben genannten Vorlagen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion bei Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion die Annahme der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation. Dem Ausschuss wurden zwei Abänderungsanträge der SPD-Fraktion zum Nachtragshaushalt vorgelegt - ein Abänderungsantrag zu Einzelplan 03 sowie ein Abänderungsantrag zu Einzelplan 21 -, die der Ausschuss jeweils mit den Stimmen der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion angenommen hat. Zugestimmt wurde den Einzelplänen übrigens mit den Stimmen der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion bei Gegenstimmen der AfD-Landtagsfraktion. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024 und 2025 unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge in Zweiter und letzter Lesung. Ebenso empfiehlt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Annahme des Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025. Lassen Sie mich zum Abschluss ein Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung aussprechen, die uns wieder außergewöhnlich gut unterstützt haben. Auch wenn es nur ein kleiner Nachtragshaushaltsplan war, haben wir dennoch eine gute Unterstützung gehabt. Lieber Herr Müller, ich danke Ihnen stellvertretend für alle Mitarbeiter ganz herzlich. - Vielen Dank! (Beifall des Hauses.)
