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Anke Rehlinger

04.12.2024 Sitzungen 17/32

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fürwahr ist es nicht üblich, dass die Opposition einer Regierung, die nicht mehr über eine eigene Mehrheit verfügt, eine solche und dann auch noch eine Zweidrittelmehrheit verschafft. Das stimmt. Das ist kein üblicher Vorgang. Allerdings muss man auch sagen: Selbst Regierungen, die gerade über keine eigene Mehrheit mehr verfügen, in denen man aber gemeinsam der Auffassung ist, dass etwas auf den Weg gebracht, verändert, verbessert werden muss, wofür es eine Zweidrittelmehrheit braucht, finden gelegentlich Unterstützung aus der Opposition, wenn es darum geht, diese Zweidrittelmehrheit herzustellen. Das ist in diesem Hause oftmals in wechselnden Rollen passiert. Es passiert an vielen anderen Stellen in Deutschland, im Deutschen Bundestag. Das gehört zu unseren demokratischen Spielregeln. Zum Zweiten muss man auch sagen: Wir leben nicht in üblichen Zeiten. Ich finde, diesen Umstand kann man schlicht und ergreifend nicht ausblenden. Ich habe mir folgende Frage gestellt: Was sagen wohl die Menschen in diesem Land, die Saarländerinnen und Saarländer, ob einer solchen Debatte? Sie fragen sich: Was ist wessen Haltung an welcher Stelle? Welche Haltung hat man vor und nach einer Wahl? Ich frage mich auch: Was sagen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Mitglieder der Räte, der Landkreise, der Gemeinderäte, der Stadträte, der Ortsräte? Sie müssen viele unangenehme Entscheidungen treffen, wenn es um Gebührenerhöhungen geht, die nicht nett sind. Sie haben kaum noch Spielräume in ihren Haushalten, wenn es um freiwillige Ausgaben geht, und müssen eigentlich nur entscheiden, welche der dringendsten Aufgaben jetzt erledigt werden und welche dringende Aufgabe nicht erledigt werden kann. Ich habe mich gefragt: Was denken sie wohl über eine solche Debatte, in der jetzt - und zwar jetzt am verbindlichsten und am allerverlässlichsten - die tatsächliche Möglichkeit einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag besteht, die notwendig ist, um das auf den Weg zu bringen, wenn sie hören, dass einige heute nicht dazu bereit sind, nur weil Wahlen sind? Ich halte das nicht für erklärbar, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Es stimmt: Etwas nur zu sagen, weil Wahl und Wahlkampf ist, ist nicht gut. Aber Dinge, die sinnvoll sind, nicht zu machen, weil Wahlkampf ist, das scheint mir auch nicht sonderlich klug zu sein. (Beifall von der SPD. - Zurufe der Abgeordne- ten Theis (CDU) und Schäfer (CDU).) Heute geht es im saarländischen Landtag gar nicht darum, dass die Abgeordneten einen konkreten Gesetzentwurf beraten sollen - denn wir werden nicht über diesen konkreten Gesetzentwurf entscheiden -, sondern es geht um einen politischen Vorschlag (Abg. Schäfer (CDU): Also geht es doch um Populismus.) und um die Frage, ob die CDU, ob Sie bereit sind, auf der Grundlage der Eckpunkte dieses Vorschlags, die sehr wohl bekannt sind, zu sagen: Ja, wir würden der CDU-Bundestagsfraktion die Empfehlung geben, einem solchen Vorschlag zuzustimmen. Um diese Frage geht es. Darauf haben die Saarländerinnen und Saarländer heute keine Antwort bekommen! (Beifall von der SPD.) Wir haben gehört, dass Sie vielleicht bereit wären, darüber zu diskutieren, wenn alle anderen miteinander einig sind. Das nenne ich nicht gerade an der Spitze der Bewegung stehen, wenn es darum geht, für die Interessen der saarländischen Kommunen in diesem Land zu kämpfen. (Beifall von der SPD.) Sie haben gesagt, es gäbe große Hürden zu nehmen, und haben die Bedenken der GRÜNEN in Baden-Württemberg und all solche Punkte vorgetragen. Wir haben aber nicht erfahren, ob Sie das wollen oder nicht. Ich finde, das ist nicht in Ordnung in dieser Zeit, in der es auf Haltung ankommt. Ich finde auch, dass das eine oder andere mit Blick in die Vergangenheit nicht ganz zutreffend dargestellt worden ist - und ich rede nicht mal über die Geschichte des Saarlandpaktes, (Lachen des Abgeordneten Commerçon (SPD).) die man sehr intensiv diskutieren könnte, und wie der jetzige Vorschlag, den wir am Umsetzen sind, tatsächlich zustande gekommen ist. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Ich empfehle dazu allen die Lektüre. Reden Sie gerne mit den Regierungsmitgliedern der damaligen Zeit darüber, wie die Debatte gewesen ist. Ich will auf etwas anderes eingehen, weil Sie gesagt haben, drei Jahre lang sei Zeit verloren gegangen. Ich will in die Jahre 2019 und 2020 zurück, in die Zeit der Großen Koalition auf Bundesebene. Da hat sich schon einmal die Frage gestellt: Macht man das jetzt? Der damalige Finanzminister Olaf Scholz hat dazu einen Vorschlag gemacht - im Übrigen zu einem Zeitpunkt, zu dem es den Bund nicht einmal Geld gekostet und auch die Maastricht-Kriterien nicht beeinflusst hätte, weil die Schulden ohnehin zusammengerechnet worden wären. Olaf Scholz hat der GroKo diesen Vorschlag unterbreitet. Was war die Reaktion der CDU, des damaligen Koalitionspartners, auf diesen Vorschlag? Herr Brinkhaus hat gesagt, der Bund sei für Schulden der Kommunen nicht zuständig. (Abg. Commerçon (SPD): Aha.) Was hat Andreas Jung gesagt, der damals für die Finanzpolitik der CDU verantwortlich war? „Aus Altschulden der Länder dürfen nicht einfach Neuschulden des Bundes werden. Denn für Kommunen und ihre Finanzen sind die Länder zuständig.“ Damals, als es bereits die Möglichkeit gab, es in der bestehenden Koalition auf den Weg zu bringen und damit auch über die notwendigen Mehrheiten zu verfügen, ist es an der CDU-Bundestagsfraktion gescheitert. Das ist nachlesbar die historische Wahrheit! (Beifall von der SPD.) Zu dieser Wahrheit gehört auch, weil das eine notwendige Bedingung für die Solidarität aller Länder ist - ich halte das auch nicht für unbotmäßig -, dass die Länder, die in besonderem Maße von der Übernahme dieser Altschulden profitieren könnten, selbst ihre Hausaufgaben erledigt haben müssen. Das ist eben angesprochen worden. Das hat Hessen getan. Rheinland-Pfalz hat das getan. Wir haben das getan. Nur das größte Flächenbundesland, bei dem ebenfalls eine solche Regelung zum Tragen gekommen wäre, hat es bis vor wenigen Wochen nicht getan. Sie haben es wenige Wochen vor der Aufstellung des Bundeshaushalts gemacht und sich dann hingestellt und gesagt: Jetzt muss der Bund das einstellen und dann ist alles gut in dieser Welt. - Gemacht haben sie es allerdings immer noch nicht. Sie haben es nur angekündigt und darüber gesprochen. Auch das gehört dazu. Auch das hat etwas mit dem Verhalten der CDU zu tun. (Beifall von der SPD.) Deshalb finde ich, dass das jetzt eine besondere Phase für die Kommunen und viele Menschen in diesem Land ist. Die Argumente, warum das nicht nur eine abgehobene politische Debatte ist, sind schon angeführt worden. Gerade wir hier in unserem Bundesland haben Kommunen, die nur bedingt in der Lage sind, ihre Investitionstätigkeiten so durchzuführen, wie es sich die Bürgerinnen und Bürger und wir alle miteinander wünschen. Es gibt bedauerlicherweise einen Zusammenhang zwischen einem finanzschwachen Land und finanzschwachen Kommunen und den Fragen, was die Kommunen erledigen, wie sie ausgestattet sind, was das Land erledigt und was es letztendlich auf seinem Deckel stehen hat und damit auch finanzieren muss. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder die Erfahrung gemacht, dass selbst in dem Fall, dass wir unterstützend ein Landesprogramm aufsetzen, weil wir der Auffassung sind, dass ganz dringend Aufgaben, die eigentlich definitiv in der Verantwortlichkeit der Kommunen liegen, erfüllt werden müssten, von diesem Landesprogramm bisweilen noch nicht einmal Gebrauch gemacht wird, wenn wir nicht mindestens eine Förderquote von 90 Prozent ausreichen. Wir haben auch festgestellt, dass die Kommunen im Saarland in besonderem Maße schlecht davon profitieren, wenn der Bund Förderprogramme für die Kommunen auflegt, weil auch dabei immer ein Kofinanzierungsanteil zu erbringen ist. Bisweilen können sie auch die bürokratischen Hürden nicht überwinden, weil es aufgrund der Finanzschwäche der Kommunen eine Personalisierungsschwäche in den Kommunen gibt, und viele der Kommunen sind allein schon deshalb stark gefordert und manchmal auch überfordert beim Abarbeiten solcher Programme - und sie trauen sich oft gar nicht mehr, ein Programm überhaupt auf den Weg zu bringen. Wir haben es in den zurückliegenden Jahren geschafft, in diesem Land die Investitionsquote des Landeshaushalts auf ein Rekordhoch zu bringen, und zwar die originäre Investitionsquote dieses Landeshaushalts, also ohne Einrichtung des Transformationsfonds. Das ist gut, weil das Geld, das wir hier im Saarland auszugeben in der Lage sind, gut ausgegebenes und investiertes Geld ist. Das ist gut investiertes Geld, gut investiert in die Infrastruktur, damit auch in die Bürgerinnen und Bürger, die sie letztendlich nutzen, und bestenfalls eben auch in die Wirtschaft, die uns hilft, diese Investitionen umzusetzen. Das sind die Bauunternehmen, das ist die Bauwirtschaft, das ist das Handwerk, das sind alle, die letztendlich auch dazugehören. Aber auch alle diese Bemühungen des Landes tragen in der Zusammenrechnung des Investitionsvolumens in diesem Land nicht ganz so schwer, wie es sein müsste, um das zu kompensieren, was die Kommunen nicht leisten können. Deshalb stellt sich uns nicht nur die Frage, wie wir mit der Infrastruktur umgehen, sondern eben auch die Frage, wie viel Wirtschaftskraft man auf diesem Wege entfalten kann. Man kann auch noch viele andere Debatten führen, etwa zur Frage, ob die Überleitung über die Umsatzsteueranteile der richtige Weg ist, weil auch dieser Weg in der Regel eher dazu führt, dass wirtschaftsstärkere Kommunen bevorteilt werden. Diese Debatte würde sicherlich in der Kürze der nun bis zur Bundestagswahl verfügbaren Zeit zu weit führen. Aber in der Kürze der Zeit wäre es sehr wohl möglich, den angesprochenen Weg jetzt zu gehen. Mir ist nicht einsichtig, weshalb man das Argument, dass man jetzt auf eine Mehrheit setzen müsse, eine demokratische Mehrheit der politischen Mitte, die man haben möchte, die man brauche, auf die man nicht verzichten möchte, wenn es um die Frage der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts geht, nicht auch gelten lässt, wenn es um die Frage der Altschulden geht, wenn es um die Frage der Schuldenbremse geht. Warum gilt dieses Argument nur an der einen und nicht an der anderen Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren? Ich will auch bei der Beantwortung dieser Fragestellung so wenig wie möglich auf diejenigen angewiesen sein, die nichts Gutes für dieses Land im Schilde führen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Deshalb bitte ich wirklich dringend noch einmal, diesen Gedanken zuzulassen und das zu ermöglichen. Die Vertrauensfrage ist angekündigt, sie wird gestellt werden. Das Fenster ist offen. Ich sehe das Fenster der Möglichkeit, Beschlüsse zu wegweisenden Entscheidungen mit einer jetzt noch gesicherten Mehrheit der demokratischen Mitte dieses Landes zu fassen, noch geöffnet. Ich halte dieses Möglichkeitsfenster für offen, und mir erscheint es als Ausfluss der staatspolitischen Verantwortung notwendig, mit diesem Möglichkeitsfenster das Beste für dieses Land und für die Menschen in diesem Land zu erreichen. Die Bitte, die ich habe, ist, das alles mit großer Ernsthaftigkeit zu prüfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, es ist Wahlkampf, aber das sollte uns nicht hindern, wichtige und richtige Entscheidungen in diesem Land zu treffen. (Anhaltender Beifall von der SPD.)

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