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Heike Sylvia Winzent

04.12.2024 Sitzungen 17/32

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich sehe, dass es dazu keinen Aussprachebedarf gibt. So kommen wir zu der von der SPD-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Aussprache zum Thema: „Unsere Städte und Gemeinden brauchen den Schuldenschnitt - Verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag für den angekündigten Gesetzentwurf zur Altschuldenregelung nutzen“ Ich erinnere hier an einige geschäftsordnungsmäßige Voraussetzungen für den Ablauf der Aktuellen Aussprache. Die Anzahl der möglichen Redebeiträge und die Rednerreihenfolge sind nach der Stärke der Fraktionen im Verhältnis 7 : 4 : 1 festgelegt, das heißt, sieben Beiträge seitens der SPD-Landtagsfraktion, vier Beiträge seitens der CDU ‑ Landtagsfraktion und ein Beitrag seitens der AfD-Landtagsfraktion. Die Redezeit beträgt pro Redebeitrag maximal fünf Minuten, wobei das Verlesen von Erklärungen und Reden unzulässig ist und Anträge zur Sache im Rahmen dieser Aussprache nicht gestellt werden können. Die Dauer der Aussprache beträgt damit bis zu 60 Minuten. Die Redezeit der Landesregierung ist von einer zeitlichen Beschränkung ausgenommen. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten David Maaß.

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