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Anja Wagner-Scheid

CDU 13.11.2024 Sitzungen 17/31

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer, egal ob Ostsee oder Bodensee, ob arm oder reich, ob deutscher Pass oder ohne Papiere, ob im Rollstuhl oder gehörlos, ob akut betroffen oder schon lange her, ob inter, trans oder nicht binär, ob selbst betroffen oder die Nachbarin, das Gewalthilfegesetz ist etwas, was wir im Saarland brauchen. Es geht darum, was die Kolleginnen eben gesagt haben. Es geht darum, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Beratungsleistungen abrufen können und auch Platz in einem Frauenhaus finden. Davon sind wir leider weit entfernt. Die Situation im Saarland ist nicht schlecht, aber auch im Saarland - das hat Dagmar Heib eben gesagt - werden und wurden Frauen abgewiesen, die einen Frauenhausplatz gesucht haben. Ich habe mir die Zahlen am Wochenende noch einmal geben lassen. Die Zahlen sind so, dass wir alle gemeinsam als Vertreterinnen und Vertreter der Landesparlamente, aber auch gerade der Bundestag, schnellstmöglich handeln sollten. 7.700 Plätze in Frauenhäusern gibt es deutschlandweit. Der Bedarf ist dreimal so hoch. Wir reden erfreulicherweise öfter über das Thema der Frauen, die von Gewalt betroffen sind, erfreulicherweise nicht nur zum Weltfrauentag (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) und nicht nur am 25. November, sondern wir haben in diesem Jahr bereits dreimal darüber gesprochen. Das ist ein gutes Signal, weil - die Zahl wurde eben auch genannt - etwa alle drei Minuten in Deutschland eine Frau eine Anzeige macht, weil ihr Partner oder Expartner sie geschlagen, missbraucht oder misshandelt hat. Diese Anzeigen alle drei Minuten in Deutschland an 365 Tagen sind ja nur der helle Bereich. Der dunkle Bereich, das sogenannte Dunkelfeld, ist noch wesentlich größer. Wir können uns das alle vorstellen. Wir haben sicherlich in unserem Bekanntenkreis Frauen, die schon mal gefragt haben: Was soll ich denn tun, wohin soll ich mich wenden? Es ist immer wieder sehr bedrückend, wenn Frauen den Weg zur Beratung oder in ein Frauenhaus gehen und dann, weil sie zum Beispiel Kinder haben, zu ihrem Partner oder Ex-Partner zurückkehren und sich die Gewaltspirale immer weiter dreht. Wir haben die Zahlen das letzte Mal im Plenum schon gehabt: 155 Femizide im letzten Jahr. 155 Frauen, die von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet worden sind. Das sind 155 Fälle zu viel. Bei jedem Missbrauch, jeder häuslichen Gewalt, jedem Gewaltübergriff und vor allem bei den Femiziden müssen wir etwas tun. Dafür brauchen wir die entsprechenden Möglichkeiten. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Das Gewalthilfegesetz, dessen einzelne Facetten ich eben zitiert habe, war etwas, das die sich noch im Dienst befindliche Bundesregierung ins Regierungsprogramm hineingeschrieben hat. Es wird jetzt Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, das Gewalthilfegesetz auf den Weg zu bringen. Diskutiert wurde für diese Periode ein Rechtsanspruch auf Beratung. Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir das sehr ernst nehmen. Für die Saarländerinnen und Saarländer sowie für alle Deutschen sollten wir es als eine Aufgabe für die nächsten Jahre auffassen, dass sich an dieser Situation etwas verbessern muss. Ich hatte vor einem Monat hier im Parlament Ana Orantes sozusagen in unsere Mitte geholt. Ana Orantes hat im Alter von 60 Jahren nach vier Jahrzehnten voller Gewalt endlich über ihr Schicksal gesprochen und wurde von ihrem Ex-Partner angezündet. Das ist in Spanien passiert. Die 155 Femizide sind vielleicht nicht so schrecklich wie das Schicksal von Ana Orantes, aber sie mahnen uns trotzdem, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine Möglichkeit ist die elektronische Fußfessel. Meine beiden Kolleginnen haben sie eben genannt. Aufgrund der aktuellen politischen Situation wird es noch etwas länger dauern, bis sie durch eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes rechtlich möglich sein wird. Deshalb meine herzliche Bitte für das Saarland: Wir haben im saarländischen Polizeidatenverarbeitungsgesetz bereits die Möglichkeit, Fußfesseln anzuordnen. Wir sollten uns gemeinsam die rechtlichen Möglichkeiten anschauen und dort, wo es notwendig ist, nachschärfen. Das wäre etwas, was wir als Landespolitikerinnen und Landespolitiker selbst tun können. Wir sollten darauf drängen, dass in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild kommt. Das wäre ein Modell, bei dem von Spanien gelernt werden kann. Dort konnten alle Frauen, die an diesem Modell teilgenommen haben, gerettet werden. Es wurde jeweils ein Näherungsverbot ausgesprochen. Der Täter, das Opfer genauso wie die Polizei werden informiert. Alle Frauen, die teilgenommen haben, konnten geschützt werden. Das ist für uns ein guter Ansatz und nicht weniger als das sollten wir für Deutschland als Ziel definieren. Ich bitte alle um Zustimmung zum heutigen Antrag. Es ist ein Antrag, der zu mehr Schutz für Frauen in Deutschland führt. Die Zahlen, die wir eben gemeinsam genannt haben, sind für uns Aufgabe und Verpflichtung, uns ernsthaft mit diesem Thema zu beschäftigen - nicht nur dreimal im Jahr, sondern 365 Tage im Jahr. Alle drei Minuten sind diese Fälle Realität und trauriges Schicksal. Deshalb ist es eine Verpflichtung und Aufgabe für uns alle. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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