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Heike Sylvia Winzent

13.11.2024 Sitzungen 17/31

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Becker. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit hat mit der Drucksache 17/1210 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1210 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/1210 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPDsowie CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1014. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/1210 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1014 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 8, 9 und 14 der Tagesordnung. Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Klimaschutzgesetzes (Drucksache 17/1126) Beschlussfassung über die von der Landesregierung gemäß § 6 Absatz 4 Klimaschutzgesetz zugeleitete Erstfassung eines Klimaschutzkonzeptes (Drucksache 17/1070) Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Schutzmaßnahmen vor Extremwetter und Schadenereignissen statt ergebnisloser, teurer und wohlstandsschädlicher Klimapolitik (Drucksache 17/1245) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt das Wort. Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zur Änderung des Saarländischen Klimaschutzgesetzes, Drucksache 17/1126, wurde vom Plenum in seiner 29. Sitzung am 11. September 2024 in Erster (Abg. Schmitt (SPD)) Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Das Gesetz zum Klimaschutz im Saarland, Saarländisches Klimaschutzgesetz - SKSG, ist am 15. Juli 2023 in Kraft getreten. Es enthält verbindliche Ziele zur Treibhausgasemissionsminderung sowie zur Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels. Zudem wurden mit dem Gesetz geeignete Umsetzungsinstrumente geschaffen, um den Klimaschutz sowie die Klimaanpassung strukturiert voranzubringen und eine verlässliche Planungsgrundlage zu bieten. Die Vorgabe von Zielen zur Minderung der Treibhausgasemissionen in § 4, Absatz 1 SKSG ist ein Kernstück des Gesetzes. Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen soll bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Bis 2045 wird Netto-Treibhausgasneutralität angestrebt. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des SKSG dient der Anpassung der Klimaschutzziele an die neue Daten- und Erkenntnislage und soll den überarbeiteten Bilanzen der Jahre 1990, 2000 und 2016, den Projektionen für die Jahre 2030 und 2045 sowie auch den Ambitionen des Saarlandes im Klimaschutz Rechnung tragen. Das in § 4 Absatz 1 Satz 1 SKSG verankerte Ziel, die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren, wird dahingehend angehoben, dass die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent reduziert werden soll. Durch die Anpassung des Ziels für das Jahr 2030 zur Treibhausgasemissionsminderung werden angemessene Bestrebungen des Saarlandes zum Schutz des Klimas sichergestellt. Voraussetzung für die Erreichung des Ziels von 65 Prozent ist, dass mindestens die im Entwurf der Erstfassung des Klimaschutzkonzeptes für das Saarland genannten Maßnahmenbündel weitestgehend umgesetzt werden und sich die Rahmenbedingungen unter anderem seitens der EU und des Bundes nicht wesentlich verändern. Auch die Erstfassung des Klimaschutzkonzeptes für das Saarland liegt dem Landtag des Saarlandes mit der entsprechenden Unterrichtung durch die Präsidentin, Drucksache 17/1070, vor. Grundlage ist § 6 SKSG, wonach die Landesregierung zur Umsetzung der Klimaschutzziele ein Klimaschutzkonzept entwickelt und spätestens alle vier Jahre fortschreibt. Den Entwurf des Klimaschutzkonzeptes leitet die Landesregierung gemäß § 6 Absatz 4 SKSG dem Landtag des Saarlandes zu und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Ausschuss hat das Gesetz und die Erstfassung des Konzeptes in seiner 54. Sitzung am 27. September 2024 als gelesen festgestellt und beschlossen, zu beiden Themenkomplexen eine Anhörung durchzuführen. Es wurden zwei Anhörungen mit über 100 eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am 28. Oktober und 4. November durchgeführt, um ein möglichst breites Meinungsspektrum aus allen Lebensbereichen einzuholen. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Anhörung möchte ich an dieser Stelle noch einmal recht herzlich für den konstruktiven Austausch danken. In seiner 59. Sitzung am 6. November 2024 hat der Ausschuss die Auswertung der Anhörungen vorgenommen. Zum Gesetz zur Änderung des SKSG hat der Ausschuss entschieden, keine Abänderungsanträge einzureichen. Zur Erstfassung des Konzeptes hat die SPD-Landtagsfraktion einen Entwurf einer Stellungnahme eingebracht, auf die in der folgenden Aussprache sicherlich noch detaillierter eingegangen werden wird. Dieser Entwurf wurde bei Zustimmung der SPD-, Ablehnung der CDU- und Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion mehrheitlich angenommen. Die beschlossene Stellungnahme des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zum Klimaschutzkonzept liegt Ihnen als Drucksache 17/1239 vor und soll nunmehr als Stellungnahme des Landtages des Saarlandes verabschiedet und durch den Landtag der Regierung des Saarlandes zugeleitet werden. Zunächst zur Beschlussempfehlung zum Klimaschutzgesetz. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-, Ablehnung der CDU- und Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Klimaschutzgesetzes, Drucksache 17/1126, in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. Sodann zur Beschlussempfehlung zum Klimaschutzkonzept. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-, Ablehnung der CDU- und Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion, zur von der Landesregierung gemäß § 6 Absatz 4 Klimaschutzgesetz zugeleiteten Erstfassung eines Klimaschutzkonzeptes, Drucksache 17/1070, eine Stellungnahme des Landtages gemäß des Ihnen mit Drucksache 17/1239 vorliegenden Antrages des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz abzugeben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein herzliches Glückauf! (Beifall von der SPD.)

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