Frank Dieter Schmidt
Deswegen darf ich jetzt eine halbe Minute länger reden, denn die Zeit ist ja weitergelaufen. (Heiterkeit.) Zukünftig kann der Personalrat zu seinen Sitzungen Büropersonal zur Anfertigung der Sitzungsniederschriften hinzuziehen. Dies führt zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeit des Vorsitzenden, sodass er sich voll und ganz auf die Sitzung und die Tagesordnung konzentrieren kann. Es gibt noch etwas, das bereits angesprochen wurde. Wir erhöhen die Anzahl der Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle von bisher zwei auf jeder Seite auf drei. Damit erhöhen wir die Qualität der Arbeit der Einigungsstelle. Für mich als hauptamtlicher Gewerkschafter ist auch wichtig, dass das Zugangsrecht für Gewerkschaften zur Dienststelle schriftlich verankert wird. Durch diese Regelung wird eindeutig klargestellt, dass Gewerkschaften ein Zugangs- und Zutrittsrecht zur Dienststelle haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben insgesamt einen Gesetzesentwurf, der den Personalvertretungen mehr Einflussmöglichkeiten bei der Mitbestimmung gibt und gleichzeitig auf die Bedürfnisse eines jeden einzelnen in der Dienststelle Rücksicht nimmt. Eines muss ich noch erwähnen. Im Gegensatz zur CDU, die in Zeiten der Großen Koalition lange Zeit die längst notwendige Anpassung des Gesetzes verhindert hat, haben wir als SPD, als Partei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nun die erforderlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Zu diesen bereits vorgenommenen wichtigen Änderungen haben wir als SPD-Fraktion nach der erfolgten Anhörung im Ausschuss weitere wichtige Änderungen beantragt. Diese wurden ebenfalls von den VertreterInnen der Gewerkschaften angeführt. Mein Dank gilt allen, die sich an der parlamentarischen Anhörung beteiligt und ihre Vorschläge eingebracht haben. Aus unserer Sicht waren viele wichtige Punkte dabei, die wir auch aufgegriffen haben. Im Folgenden nenne ich einige Punkte. Zum einen geht es um die Wählbarkeit. Nach der bisherigen Regelung war man für den Personalrat dann wählbar, wenn man der Dienststel- (Abg. Schmidt (SPD)) le sechs Monate angehört hat. Wie ich es eben schon angesprochen habe, ist es keine Seltenheit, dass man vorübergehend von einer Dienststelle zu einer anderen abgeordnet wird oder dauerhaft zu einer anderen Dienststelle wechselt. Nach der alten Regelung würde man seine Wählbarkeit bei einem Wechsel der Dienststelle verlieren. Da dies aus unserer Sicht eine Benachteiligung für die betreffenden Beschäftigten darstellt, soll die Regelung zukünftig wie folgt lauten: „Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag (…) seit sechs Monaten Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Saarlandes sind.“ - Hierdurch wird zukünftig gewährleistet, dass die Wählbarkeit auch bei einem Wechsel der Dienststelle bestehen bleibt, sofern man dem öffentlichen Dienst des Saarlandes wie eben erwähnt seit mindestens sechs Monaten angehört. Ein weiterer Punkt ist die Bildung des Wahlvorstandes und die Anzahl der Mitglieder. Durch die neue Regelung geben wir dem Personalrat die Möglichkeit, die Anzahl der Mitglieder des Wahlvorstandes bei Vorliegen nachvollziehbarer Gründe über die festgeschriebene Zahl von drei zu erhöhen. Auch wird sichergestellt, dass dem Wahlvorstand sowohl Männer als auch Frauen angehören, sofern beide Geschlechter vertreten sind. Der nächste Punkt betrifft den Vorstand des Personalrates und wurde von der Gewerkschaftsseite vorgeschlagen. Zukünftig besteht die Möglichkeit, dass der Vorstand des Personalrates neben dem Vorsitzenden aus bis zu zwei Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertretern besteht, um im Fall des Ausfalls des Vorsitzenden und einer Stellvertretung weiterhin handlungsfähig zu sein. Bei den Aufgaben der JAV - sprich der Jugend- und Auszubildendenvertretung - wird klargestellt, dass diese auch für Unfallverhütungsvorschriften zuständig sind. Ich komme zur Einigungsstelle. Auch hier haben wir einen Antrag gestellt. Es geht um das Abweichen von der Empfehlung der Einigungsstelle. Für den Fall, dass die oberste Landesbehörde oder das zuständige Beschlussorgan auf kommunaler Ebene von der Empfehlung abweicht, sollen diese dem Personalrat ihre Entscheidung grundsätzlich schriftlich begründen. Bisher ist vorgesehen, dass Entsprechendes nur auf Antrag darzulegen ist. Eine weitere Änderung betrifft den Digitalisierungsausschuss. Hier möchten wir einen neuen Satz 13 einfügen. Es geht darum, dass grundsätzlich von Anfang an feststeht, dass die durch die Tätigkeit des Digitalisierungsausschusses entstehenden Kosten die Dienststelle trägt und diese auch für dessen Durchführung die hierfür erforderlichen Räume, den Geschäftsbedarf, die Informations- und Kommunikationstechnik und das Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat. Hierdurch wird auch klargestellt, dass die für Sitzungen des Digitalisierungsausschusses erbrachte Zeit als Arbeitszeit gilt und vergütet wird. Ein weiterer Punkt betrifft die Mitbestimmung bei Privatisierungsmaßnahmen in § 94 Absatz 1 Nummer 23. Hier sollte die Mitbestimmung grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn die Privatisierung auf Dauer erfolgt. Das haben wir von vielen Gewerkschaften mitbekommen. Wir haben das in der Fraktion kontrovers diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es aufgrund des Fachkräftemangels vor allen den Kommunen oftmals nicht mehr möglich ist, bestimmte Stellen zu besetzen und dementsprechend bestimmte Tätigkeiten auszuüben. Die einzige Möglichkeit ist dann oftmals, diese Tätigkeiten privat zu vergeben. Damit dies nicht ganz ohne die Mitbestimmung des Personalrates erfolgt, soll zukünftig eine zeitliche Höchstgrenze von einem Jahr eingefügt werden, sodass Privatisierungen über einem Jahr grundsätzlich der Mitbestimmung unterliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu meinem Fazit. Mit dem Entwurf und unserem Antrag haben wir nun ein starkes Gesetz für eine moderne Arbeitswelt. Die SPD ist und bleibt die Partei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie steht fest an der Seite der Gewerkschaften und ist solidarisch mit allen, die tagtäglich hart arbeiten. Eine starke Personalvertretung bedeutet Schutz, Sicherheit und Mitbestimmung am Arbeitsplatz. Wenn wir die Personalvertretungen stärken, dann stärken wir die Stimme der Beschäftigten und schaffen faire Arbeitsbedingungen. Für die SPD und uns ist klar, dass nur eine Arbeitswelt, in der die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer respektiert und ihre Interessen vertreten werden, eine gerechte Arbeitswelt ist. (Beifall von der SPD.) Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetz inklusive unseres Abänderungsantrages. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
