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Frank Dieter Schmidt

SPD 13.11.2024 Sitzungen 17/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitglieder der Personalvertretungen im Saarland! Heute ist ein sehr guter Tag für die Mitbestimmung im Saarland. Denn wie mein Kollege schon mitgeteilt hat, beschließen wir heute ein neues und modernes Personalvertretungsgesetz, das SPersVG, ein Personalvertretungsgesetz, das den Personalvertretungen mehr Mitspracherechte gibt und ihnen die tägliche Arbeit durch Nutzung moderner Informations- und Kommunikationsmittel erleichtert. Zukünftig können Personalräte mit den öffentlichen Arbeitgebern auf Augenhöhe diskutieren und wichtige Entscheidungen zum Wohle der Beschäftigten treffen. Das war in der Vergangenheit oftmals nicht möglich, da das alte SPersVG - mein Kollege Timo Ahr hat es bereits ausgeführt - zu großen Teilen aus dem Jahr 1973 stammt, also über 50 Jahre alt ist und ihm viele Neuerungen in der Arbeitswelt unbekannt sind und waren. In erster Linie zu nennen sind hier beispielsweise die Digitalisierung - auch wenn ich es jetzt wiederhole, Herr Schaufert, aber vielleicht realisieren Sie dann irgendwann, dass die Digitalisierung sehr, sehr wichtig ist - sowie die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle. Liebe Kolleginnen und Kollegen, allein aus diesem Grund war eine Novellierung längst überfällig, eine Novellierung, die gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in guten, sachlichen und konstruktiven Gesprächen erfolgt ist. Es waren Gespräche, bei denen Vertreter der Gewerkschaften und sonstiger Verbände und Institutionen dabei waren. Mein Vorredner Alwin Theobald hat ihn schon begrüßt: Michael Leidinger vom dbb. Sie waren ja selbst in der Arbeitsgruppe dabei, vielen Dank noch mal für Ihren Einsatz! Auch ich durfte als hauptamtlicher Gewerkschafter daran teilnehmen und die Interessen der zahlreichen Personalvertretungen hier im Saarland vertreten. Lieber Minister Jost, lieber Reinhold, ich möchte mich bei Dir, unserem Staatssekretär Torsten Lang und eurem Team, insbesondere bei Holger Antes, dafür bedanken, dass wir heute hier stehen und sagen können: Wir haben gemeinsam das modernste Personalvertretungsgesetz in ganz Deutschland erarbeitet. Hierauf können wir stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Einige wichtige Änderungen, die größtenteils auf meine Initiative hin in den Entwurf aufgenommen worden sind, möchte ich Ihnen gerne nennen. Erstens, es wurde schon angesprochen, die Einführung der sogenannten Allzuständigkeit. Wir erweitern hiermit die Mitbestimmung des Personalrates auf alle personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten und stellen sicher, dass bisher bestehende Beteiligungslücken geschlossen werden. Wir schaffen damit Klarheit und Struktur für die Beteiligungsverfahren nach den §§ 92 bis 94, sodass die Personalräte auch bei Maßnahmen, die zwar nicht explizit im Mitbestimmungskatalog genannt werden, aber mit diesen vergleichbar sind, eine Stimme haben. Aus meiner Sicht ist das die wichtigste und bedeutendste Änderung im SPersVG. Eine weitere Änderung ist die Erweiterung des allgemeinen Aufgabenportfolios des Personalrats. Wir sorgen dafür, dass der Personalrat zu- (Abg. Schmidt (SPD)) künftig zum Beispiel der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung besser entgegenwirken sowie die Inklusion und die Teilhabe behinderter Menschen stärken kann. Auch die Förderung des Gesundheitsschutzes wird mehr in den Mittelpunkt gerückt, ebenso die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Eine weitere Möglichkeit wird zukünftig sein, dass Personalratssitzungen und Beschlussfassungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden können. Wir sichern hierdurch die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und erleichtern Arbeitsabläufe. Mein Kollege Timo Ahr hat es schon angesprochen. Neu ist der Digitalisierungsausschuss. In den Dienststellen, in denen die Personalvertretungen mit mindestens sieben Mitgliedern vertreten sind, kann künftig optional ein Digitalisierungsausschuss gebildet werden. Dieser Ausschuss kann sich mit allen Themen rund um die Digitalisierung der Dienststelle befassen - angefangen von der Einführung neuer Software bis hin zur Nutzung von Videokonferenzsystemen. So können komplexe Fragen der Digitalisierung frühzeitig und umfassend beraten werden. Dies sorgt nicht nur für Transparenz, sondern unterstützt auch die Personalräte dabei, Beteiligungsverfahren zu beschleunigen und besser auf die sich wandelnden Anforderungen zu reagieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der sogenannte Rückgängigmachungsanspruch in § 2 Absatz 2 Satz 2 mit folgender Regelung: „Ist durch eine Maßnahme der Dienststelle ein Recht des Personalrats verletzt worden und stimmt der Personalrat der Maßnahme nicht nachträglich zu, sind ihre Folgen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder öffentliche Interessen entgegenstehen, rückgängig zu machen.“ - Das klingt in erster Linie hart für die Arbeitgeberseite, aber es stärkt die Rechte der Personalräte und sorgt dafür, dass ihre Mitbestimmungsrechte nicht einfach umgangen werden können. Ein weiterer Punkt ist die Wahlberechtigung und die Abordnung zu einer anderen Dienststelle. Oftmals kommt es vor, dass Beschäftigte vorübergehend von einer Dienststelle zu einer anderen abgeordnet oder einer anderen Dienststelle zugewiesen werden. Das beste Beispiel hierfür ist die Polizei. Sofern diese Abordnung oder Zuweisung länger als drei Monate dauert, würde die Person ihre Wahlberechtigung in der alten Dienststelle verlieren, obwohl feststeht, dass sie wieder zurückkehren wird. Um dies zu vermeiden, haben wir nun die Regelung aufgenommen, dass die Wahlberechtigung in der alten Dienststelle bestehen bleibt, wenn die Person innerhalb von zwölf Monaten seit der Abordnung oder der Zuweisung in diese zurückkehren wird. Es gibt einen weiteren wichtigen Punkt. - Meine Redezeit wird mir als zu Ende angezeigt, aber ich bin noch nicht fertig. (Heiterkeit.) Ja, so ist das. Was soll ich denn sagen? (Beifall von der SPD und der CDU.)

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