Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Meine Rede zur Ersten Lesung des Gesetzes am 11.09. beendete ich mit den Worten: „Personalvertretungen? - Ja, aber in Maßen und mit dem Ziel der öffentlichen Verwaltung, sprich dem Dienst am Bürger verpflichtet.“ Dies soll oben anstehen. Alles mit Maß und Ziel. Werte Kollegen, es ächzt und kracht im Gebälk. Der steuerzahlende Bürger ist langsam über die absolute Belastungsgrenze in der Verantwortung. Das vorliegende Gesetz ist zwar bezogen auf die Ausgaben, denn nur ein kleiner Faktor der Belastung ist es, Geld auszugeben. Aber ich bin wie immer erstaunt ob der Formulierungen in der Drucksache wie: „Sofern aufgrund der Anzahl der Angehörigen in der Dienststelle die neu geschaffene Freistellungsregelung greift, sind mögliche haushaltsrechtliche Aufwendungen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für Personal durch entsprechende Priorisierung zu kompensieren.“ Es wird vom Steuerzahler bezahlte Arbeitskraft aus der Verwaltung durch teils überzogene Freistellung abgezogen. Diese Lücke soll durch Priorisieren geschlossen werden. Ich übersetze: Was die einen weniger arbeiten, arbeiten die anderen dann eben mehr. Bei der Ersten Lesung wurde stets, wie eben schon angeführt, als einer der Hauptgründe für die Novellierung genannt, dass das Saarländische Personalvertretungsgesetz aus dem Jahr 1973 stamme, also von vor 50 Jahren. Das war zu einer Zeit, in der noch vieles wie beispielsweise die Digitalisierung in Behörden und Ämtern weitgehend unbekannt war. Greifen wir daher zwei Punkte heraus, die die meiste Erwähnung im Gesetzentwurf finden. Da wären die Digitalisierung und die Freistellung. Das Wort Digitalisierung kommt in der Drucksache 17/1120 71 Mal vor, gefolgt von Freistellung mit 54 Erwähnungen. Digitalisierung war 1973 weitgehend unbekannt und bezog sich, wenn überhaupt, rein auf die Speicherung von Daten. Die Verwaltungen blieben aber weitgehend papierbasiert mit physisch greifbaren Anträgen, Formularen und Bescheiden, ebenso wie wir es heute noch von der Verwaltung kennen. Wir erinnern uns an diese fast rein papierbasierte Verwaltung. Wer alt genug ist, wie zum Beispiel ich, kennt die Amtsstuben mit Schreibmaschinen, Akten und Rollschränken. Aber worauf will ich hinaus? Was hat sich denn in der Verwaltung tatsächlich seit Mitte der Siebzigerjahre im Behördenbetrieb verändert? Bleiben wir beispielsweise bei meiner Heimatstadt Neunkirchen. Hier liegen seit der Gebiets- und Verwaltungsreform von 1974 bis zum Jahr 2024 recht gut vergleichbare Zahlen vor. Diese haben zwar die eine oder andere kleine Unschärfe, da die Zahlen bis 1986 nur die Anzahl der Plan- (Abg. Schaufert (AfD)) stellen ausweisen, ohne mögliche Teilzeitstellen umzurechnen, was aber für hier und heute vollkommen unerheblich ist, denn es geht um Folgendes: Natürlich kennt die Personalentwicklung bei Ämtern und Behörden wie hier exemplarisch am Beispiel der Kreisstadt Neunkirchen nur eine Richtung, nämlich nach oben. 1986 hatte Neunkirchen nach Umrechnung der Teilzeitstellen 632 Planstellen. 2024 sind es bereits 875, was einer Steigerung von exakt 38,8 Prozent zwischen 1986 bis 2024 beim Personal entspricht. Da war Digitalisierung bereits kein Fremdwort. Machen wir es kurz: Digitalisierung sollte eigentlich zu Straffung und Vereinfachung führen und es der Verwaltung und Bürgern einfacher machen. Da muss mehr und schneller etwas geschehen. Auf der anderen Seite der Personalaufwuchs: Natürlich sind auch die Aufgaben zum Teil gewachsen, „gewachsen worden“ durch stets neue, zum Teil unsinnige bürokratische Vorschriften. Neben diesem Personalauswuchs, der die Verwaltung bereits finanziell belastet, soll nun noch eine vermehrte Freistellung dieser Personalressourcen stattfinden, da man ja mehr und größere Verwaltungen hat als früher. Ein im Grunde unfassbarer Zirkelschluss und bei dem möglichen Ausweg daraus, eine entlastende Digitalisierung, die es, wenn man es richtig macht, auch Einsparungen im personellen Bereich ermöglichen würde, soll mit den Digitalisierungsausschüssen auch im Grunde nur mehr darüber geredet statt getan werden. Auch das Thema Digitalisierung soll sozusagen administriert werden. Ich möchte hier zu den Kritikpunkten noch einmal auf meine Rede zur Ersten Lesung verweisen. Was sich zur Ersten Lesung auch nicht geändert hat, ist, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf wie auch die Abänderungen ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
