Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Minister Jost, für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1231. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1231 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es war jetzt etwas verwirrend bei der CDU-Landtagsfraktion. (Minister Jost: Isch hann se trunke ge- schwätzt! - Heiterkeit.) Da wir ein deutliches Abstimmungsverhalten brauchen, frage ich erneut: Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1231 einstimmig angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die AfD-Fraktion. Enthalten hat sich die CDU-Fraktion. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes (SPersVG) (Drucksache 17/1120 - neu) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/1211 - neu) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes, SPersVG, Drucksache 17/1120 - neu - in seiner 29. Sitzung am 11. September 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Das vorliegende Gesetz novelliert umfassend das Saarländische Personalvertretungsgesetz und soll die personalvertretungsrechtliche Beteiligung unter Berücksichtigung des Interesses der Arbeitgeber und Dienstherrn an die veränderten Arbeitsprozesse anpassen und die Handlungsfähigkeit der Personalräte steigern. Neben einer Ausweitung der Freistellungskontingente werden die seit Jahren bereits geltenden Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung umgesetzt. Kerngehalt der Novellierung bildet ferner der Paradigmenwechsel hin zur gesetzlich geregelten Allzuständigkeit in Angelegenheiten der Mitbestimmung. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangene Stellungnahmen ausgewertet. Sowohl die SPDals auch die CDU-Landtagsfraktion haben jeweils einen Abänderungsantrag eingebracht. Der Abänderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion wurde mehrheitlich bei Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion, Ablehnung der SPD ‑ Landtagsfraktion und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt. Der Abänderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion, der Ihnen als Drucksache 17/1211 - neu - vorliegt, wurde einstimmig bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum mehrheitlich mit Zustimmung der SPD- und CDU-Landtagsfraktionen und Ablehnung der AfD-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/1120 - neu - unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
