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Pascal Conigliaro

SPD 13.11.2024 Sitzungen 17/31

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Nach der Regierungserklärung und der spannenden und zum Teil heftigen Debatte darf ich jetzt den Antrag auf Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Haushaltsjahr 2025 einbringen. Ich werde zudem kurz auf die weiteren Punkte des Antrags eingehen. Es geht darum, dass die Bewältigung des Strukturwandels nach wie vor zwingend notwendig ist und die Landesregierung vom Parlament beauftragt wird, auch für das Jahr 2025 einen Fortschrittsbericht vorzulegen. Der Beschlussantrag unter 1 lautet wie folgt: „Der Landtag des Saarlandes stellt fest, dass für das Haushaltsjahr 2025 eine außergewöhnliche Notsituation gemäß § 2 Absatz 1 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes vorliegt, die sich der Kontrolle des Landes entzieht und seine Finanzlage erheblich beeinträchtigt.“ So weit die Antragsformulierung - jetzt zu dem, was dahinter steht: Nach 2023 und 2024 stellen wir nun schon zum dritten Mal eine Notlage fest, dieses Mal für das Jahr 2025. Die Wiederholungen rühren daher - das ist Ihnen allen bekannt , dass vor fast genau einem Jahr das Ur-‑ teil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 gesprochen worden ist. In jenem Urteil wurden erstmals klare Vorgaben gemacht. Vonseiten des Gerichts sind dabei Leitplanken für die finanzpolitische Praxis im Umgang mit kreditfinanzierten Ausgaben in einer außergewöhnlichen Notsituation definiert worden. Es geht um die Jährlichkeit, die Jährigkeit und die Fälligkeit sowie die jährlich zu überprüfende Frage, ob infolge des Ausgangsschocks weiterhin eine außerordentliche Notsituation vorliegt. Weiterhin wurde seitens des Gerichts festgelegt, dass die Darlegungslast des Gesetzgebers im Zeitverlauf ansteigt. Genau auf diese Fragen soll im Folgenden eingegangen werden. Im gemeinsamen Antrag von SPD und CDU wird die Meinung vertreten, dass die Notsituation für das Jahr 2025 weiterhin vorliegt. Zur Erläuterung dazu die folgenden fünf Punkte. Erstens: Die Folgen des russischen Angriffskriegs und des dadurch ausgelösten Energiepreisschocks im Jahr 2022 bestehen fort. Einerseits haben die erhöhten Energiepreise die Transformation der saarländischen Industrie nachhaltig beschleunigt und dadurch verteuert, andererseits hat der andauernde Krieg in der Ukraine weiterhin Einfluss auf die Energiepreise. Diese Zusammenhänge werden bestätigt durch das Gutachten von DIW Econ, aber auch durch Aussagen der IHK Saarland. Außerdem kann jeder beim Blick auf seine Versorgerrechnung und auf die aktuelle Situation an den Märkten selbst sehen, dass die Preise für Strom und Gas noch immer deutlich höher liegen als vor Kriegsbeginn im Februar 2022. Es geht also nach wie vor darum, die Abhängigkeit der saarländischen Industrie von fossilen Energieträgern schnellstmöglich zu reduzieren. Die gute Nachricht ist, Sie haben es alle gehört: Einige Unternehmen haben den Weg beschritten und erste Investitionsentscheidungen zur Bewältigung der Transformation getroffen. Die Rede ist hier von der Stahlindustrie auf dem Weg hin zu grünem Stahl. Sie wissen, hier geht es für das Saarland um nicht weniger als um 13.000 Arbeitsplätze, wie wir heute Morgen in der Regierungserklärung gehört haben. Zweitens: Die Energiepreise verbleiben nicht nur auf einem erhöhten Niveau, ihre Volatilität hat auch massiv zugenommen. Durch die Schwankungsintensität werden die Unternehmen zusätzlich belastet. Zudem besteht weiterhin eine besorgniserregende geopolitische und weltpolitische Lage, die alles andere als einfach ist. Ich denke an den Ukrainekrieg, an den Konflikt im Nahen Osten und an das Wahlergebnis in den USA und die damit verbundenen Unsicherheiten (Abg. Conigliaro (SPD)) für die europäische Wirtschaft sowie für Unternehmen und Konzerne in Deutschland und im Saarland. Diese schwierige Lage sorgt dafür, dass die Gefahr von stark schwankenden Energiepreisen fortbesteht. Drittens: Durch die zuvor angesprochenen Investitionsentscheidungen der Unternehmen entstehen sogenannte Pfadabhängigkeiten. Die Notsituation besteht also schon dadurch fort, dass Investitionsentscheidungen getroffen werden und die Unternehmen aufgrund der enorm hohen Ausgaben finanzielle staatliche Hilfen in bedeutsamer Größenordnung zur Bewältigung der Transformation benötigen. Die öffentlichen Haushalte können wiederum zur Finanzierung der Hilfen nicht ohne Kreditaufnahme auskommen. Auch das war in der Regierungserklärung schon enthalten. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Abkehr oder eine Verzögerung aufgrund der Pfadabhängigkeit kaum möglich ist. Es ist also umso bedeutsamer, dass sich Unternehmen auf die staatlichen Begleitmaßnahmen und Förderungen verlassen können. Ein kompletter Wegfall der Finanzierung für den Strukturwandel im Saarland in den Bereichen der drei I - Industrie, Infrastruktur, Innovation - würde den Kernhaushalt massiv überfordern und damit die Bewältigung der Notsituation unmöglich machen. Die Folgen für das Saarland wären fatal. Viertens: Ein weiterer bedeutsamer Aspekt ist, dass wir nicht in einem gewöhnlichen Konjunkturzyklus sind, in dem wir uns gerade in einem Abschwung befinden. Nein, die aktuelle wirtschaftliche Situation steht zumindest zu einem Teil in einem kausalen Zusammenhang mit der fortdauernden Notlage aus dem Jahr 2022. Es ist also nicht geboten, durch übliche haushalterische Ausgleichsmaßnahmen entgegenzuwirken, die man bei einer Konjunkturbereinigung anwenden würde. Es bedarf vielmehr weitergehender Maßnahmen wie zum Beispiel der Notlagenkredite, über die wir heute sprechen. Fünftens: Abschließend lässt sich also sagen, dass die Transformationsanstrengungen der Saarwirtschaft weiterhin durch hohe öffentliche Ausgaben in den Bereichen der drei I unterstützt werden müssen, weil sonst auch die privatwirtschaftlichen Investitionen ausbleiben würden, die zur Überwindung der Folgen der Notlage zwingend notwendig sind. Nun zum Ausblick und zur Einschätzung für das Folgejahr: Wir gehen auch für 2025 davon aus, dass das Saarland ohne staatliche Investitionen und Förderungen in eine Abwärtsspirale kommen würde. Dieses Szenario wäre verbunden mit drastischen Arbeitsplatzverlusten, einer sinkenden Wirtschaftskraft, weiter abnehmenden finanziellen Spielräume für notwendige Investitionen, einer abwandernden Bevölkerung und dadurch weiter sinkenden finanziellen Kapazitäten des Landes. Als Konsequenz könnten die Tilgungsverpflichtungen im Rahmen des Sanierungshilfegesetzes nicht geleistet und damit die Abhängigkeit von Transferzahlungen aus dem staatlichen Finanzausgleich nicht reduziert werden. Aus dieser Einschätzung heraus ergibt sich also ebenfalls ganz klar, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass in der aktuellen Situation ein finanziell handlungsfähiger Staat benötigt wird. Kommen wir zum Fortschrittsbericht: Im Notlagenbeschluss für 2024 wurde die Landesregierung aufgefordert, jährlich einen Fortschrittsbericht als Grundlage für künftige Entscheidungen über ein Fortdauern der außergewöhnlichen Notsituation bereitzustellen. Dieser wurde dem Landtag Ende September 2024 vorgelegt. Darin wird festgestellt, inwiefern die außergewöhnliche Notsituation fortbesteht und ob die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit geeignet sind, die fortdauernde außergewöhnliche Notsituation zu bewältigen. In einem praktischen Teil wurde ein Überblick gegeben, wie der Stand der Dinge ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass aus dem Fortschrittsbericht eindeutig hervorgeht, dass mit dem Sondervermögen auf eine erfolgreiche Transformation hingewirkt werden kann. Kurzfristig wird man zwar noch keine große Wirkung erzielen können, mittel- und langfristig wird diese hingegen aber deutlich messbar sein, und zwar genau dann, wenn kontinuierlich Investitionen getätigt werden. Ich komme zum Ende und will daher zum Ausdruck bringen, dass es mich sehr freut, dass zu den Eckpunkten der Finanzierung der notlagenbedingten Transformationsbedarfe im Saarland eine Verantwortungspartnerschaft, wie wir heute Morgen schon gehört haben, zwischen der Landesregierung, der SPD-Mehrheitsfraktion und der CDU-Oppositionsfraktion im Saarland entstanden ist und dass die CDU-Fraktion hier ihre Verantwortung zum Saarland gezeigt hat. Vielen Dank noch einmal an dieser Stelle an alle Beteiligten. (Beifall von der SPD.) In diesem Sinne bitte ich um Annahme des Antrages, damit dieser im Ausschuss für Haushalt und Finanzen noch einmal eingehend besprochen werden kann. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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