landtag-saar.de ↗

Christoph Rudolf Schaufert

AfD 09.10.2024 Sitzungen 17/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Häusliche Gewalt - ein unschönes Thema, welches einen in die Niederungen menschlichen Daseins und dort in die hinterletzten Ecken führt. Danke an die CDU, dass dieses Thema auf die Tagesordnung gebracht wurde. Vor der Zahl der mehr als 250.000 Fälle von häuslicher Gewalt 2023 in der Bundesrepublik steht man mit Entsetzen und fragt sich, was man dagegen tun kann. Was kann man tun, damit der steigende Trend gebrochen und den meisten von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen geholfen werden kann, aber zumindest effektiver Schutz vor weiterer Gewalt gewährt wird? Dabei mag das Vorgehen einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Vorbild theoretisch sinnvoll erscheinen. Wir bezweifeln jedoch die Praxistauglichkeit einer solchen Maßnahme. Ich skizziere kurz die Wirkungsweise des spanischen Prinzips aus einer Veröffentlichung des WEISSEN RINGS - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, es wurde eben auch schon gesagt: „Täter und Opfer tragen (in Spanien) dabei ein elektronisches GPS-Gerät bei sich. Beim Täter ist es am Körper fixiert, die zu schützende Person trägt es wie ein Smartphone bei sich. Sobald der Abstand zwischen beiden weniger als 500 Meter beträgt, schlägt das System Alarm, und die Polizei kann schnell reagieren.“ Das Opfer wird kontaktiert und nicht alleingelassen. „Die Leitstelle lotst die Polizei zum Einsatzort. Die Polizei wird auch alarmiert, wenn das elektronische Armband entfernt wird oder defekt ist.“ Wir geben uns gar keinen Illusionen hin, dass dieses System bei uns tragfähig wäre. Alarmierung im Umkreis von 500 m - wissen Sie, was in einer Stadt alles von einem Umkreis von 500 m umfasst sein kann? Es muss bei Weitem keine Absicht einer Annäherung vorliegen. Man geht durch Zufall in die gleiche Einkaufsmall - Alarm. Auf dem Weg zur Arbeit ist die eine Person im Bus, die andere im Zug, zum Beispiel am Bahnhofsvorplatz Saarbrücken - Alarm. Jeder kann sich viele Möglichkeiten dazu ausmalen. Eine schier unendliche, in keiner Weise bewältigbare Anzahl von Alarmierungen und darauf folgenden Aktionsketten wären für unsere Polizisten die Folge. Das Opfer wird durch jede Alarmierung aufgeschreckt und eingeschüchtert. Ich glaube, (Abg. Schaufert (AfD)) wir sind uns einig, dass dies auf keinen Fall zielführend sein kann. Häusliche Gewalt und die Beziehungen zwischen Menschen sind darüber hinaus hoch emotional. Sollte von einem Täter tatsächlich das Schlimmste geplant sein, nämlich dem Opfer planvoll und gezielt Gewalt anzutun, dann wird das durch die elektronische Fußfessel nicht verhindert werden können, auch wenn diese 500 m vorher Alarm schlägt. Einzig der spätere Ermittlungsaufwand kann reduziert werden - ein schwacher, im Grunde zynischer Trost. Häusliche Gewalt, Beziehungen, gekränkte Gefühle, auch das persönliche und sehr oft Gruppenerwartungen geschuldete Ehrgefühl, tun hier ihr Übriges. Damit kommen wir nun zu dem Punkt, an dem wir uns in der Gesellschaft ein Stück weit ehrlich machen müssen. Die häusliche Gewalt in Deutschland hat überproportional ausländische Wurzeln. Das ist kein Grund, sich jetzt aufzuregen. Wie immer sind wir von der AfD nur die Überbringer der schlechten Nachricht. Angerichtet haben Sie dies mit Ihrer unkontrollierten Einwanderung aus zum Teil sehr stark tribalistischen Gesellschaften. (Sprechen bei der SPD.) Jeder kann dies in der dem Antrag wohl zugrundeliegenden Hauptquelle, dem Lagebild „Häusliche Gewalt 2023“ des Bundeskriminalamtes nachlesen. Dort steht auf Seite 30 klar und unmissverständlich, dass 63,3 Prozent der Tatverdächtigen von häuslicher Gewalt deutsche Staatsangehörige sind, was im Umkehrschluss heißt, dass 36,7 Prozent keine Deutschen sind, was bei einem Ausländeranteil von rund 15 Prozent an der Bevölkerung durchaus als überproportional zu betiteln ist. Bei den 63,3 Prozent an deutschen Tatverdächtigen kann man sich auch noch seine Gedanken machen. In besagter Veröffentlichung kann man auf Seite 3 lesen: „Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen, berücksichtigt aber bei den deutschen Tatverdächtigen keinen eventuellen Migrationshintergrund.“ Bleiben wir bei den 36,7 Prozent gesichert ausländischen Tatverdächtigen von häuslicher Gewalt, so sprechen die Zahlen auch hier eine klare Sprache, dass es sich nämlich nicht um Petro und Pavel aus Tschechien oder Luc und Jean-Pierre aus Frankreich handelt. Nein, auch hier zeigt sich klar, dass ein nicht zu unterschätzender Teil der häuslichen Gewalt in den islamistischen Kulturkreis weist. (Sprechen bei der SPD.) Wohlgemerkt sind wir bei den Taten - wie eben auch schon gesagt wurde -, die überhaupt in die Statistik kommen. Das muss klar angesprochen werden. Hier müssen ganz klar Maßnahmen erfolgen, um dem in Deutschland Einhalt zu gebieten. Sie kennen meinen üblichen Satz, was alles mit Abschieben bewirkt werden kann. Hier sei abschließend an den Fall häuslicher Gewalt des Syrers vor knapp zwei Wochen in Essen erinnert, mit Brandstiftung, 31 verletzten Bewohnern, darunter zwei Kinder, und einem darauffolgenden marodierenden Zug durch die Straßen mit Machete und Kampfmesser. Eine Tat, eigentlich eine Terrortat, die der CDU-Innenminister Reul in schändlicher Weise unter häuslicher Gewalt relativierte und in Bezug auf das Messer sagte, dass Gott sei Dank nichts passiert sei. Wir dürfen bei dem Thema häusliche Gewalt nicht die Augen davor verschließen, dass davon vieles eingewandert ist und täglich einwandert. Der vorliegende Antrag der CDU kann von uns nicht unterstützt werden. Wir werden uns enthalten. Den Antrag der SPD lehnen wir ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Alle Reden von Christoph Rudolf Schaufert Protokoll ↗