Christina Baltes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sind nicht damit einverstanden, dass die Frau eigene Wege gehen will, und setzen dann auf Gewalt. Immer wieder ignorieren Männer Annäherungsverbote beziehungsweise misshandeln ihre Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen. Schmerzhaftes Treten, Stoßen, hartes Anfassen, heftiges Wegschleudern, sodass die Gedemütigten taumeln oder gar umfallen, Ohrfeigen, Schläge mit den Fäusten - das sind nur einige der Peinigungen, die sie ihren Opfern antun. Es sind Beispiele für Gewalt, die Frauen tagtäglich aushalten, weil sie Angst haben, ihre Männer zu verlassen, und Angst davor haben, dass noch Schlimmeres passieren könnte. Deshalb ist es wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, weiterhin daran zu arbeiten, dass diese Frauen von ihren Tätern unabhängig werden und endlich ein freies Leben führen können. (Beifall von der SPD.) Im Jahr 2023 wurden für das Saarland 3.077 Delikte häuslicher Gewalt erfasst. 2022 waren es 3.037 Fälle. Von den 3.224 erfassten Opfern waren 2.409 weiblich und 815 männlich. Die Zahlen für das Saarland zeigen, dass häusliche Gewalt nach wie vor ein großes Problem ist. Es ist aber wichtig, zu verstehen, dass die gemeldeten Fälle nicht automatisch bedeuten, dass es tatsächlich mehr Gewalt gibt. Es kann auch daran liegen, dass immer mehr Menschen den Mut finden, die Gewalt anzuzeigen. Doch eines ist leider ganz klar, nämlich dass Gewalt ein großes Thema in unserer Gesellschaft bleibt. Wir müssen darüber sprechen, handeln und gemeinsam daran arbeiten, sie zu bekämpfen. (Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.) Denn eine weitere traurige Wahrheit ist, dass täglich Frauen erhebliche Gewalt durch ihre Partner beziehungsweise Ex-Partner erleben. In einigen Fällen endet sie tödlich. Statistisch gesehen kommt es pro Tag zu einem Tötungsversuch und an jedem dritten Tag verstirbt in Deutschland eine Frau aufgrund von Partnerschaftsgewalt. Das kann und darf nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Häusliche Gewalt bedeutet für die betroffenen Frauen meist jahrelange Folter. Haben die Frauen dann endlich die Kraft gefunden, den Teufelskreis zu durchbrechen, müsste der Verstoß gegen eine Gewaltschutzanordnung für den Täter deshalb direkte Folgen haben. Um den laut Bundeskriminalamt steigenden Zahlen bei Partnerschaftsgewalt entgegenzuwirken, greifen Kontakt- beziehungsweise Annäherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz. Allerdings zeigt sich immer wieder, dass die Täter mangels effektiver staatlicher Kontrollmaßnahmen mit zunehmender Häufigkeit gegen diese Anordnungen verstoßen. Zwischen 2017 und 2022 gibt es laut Polizeilicher Kriminalstatistik diesbezüglich einen Anstieg um 11 Prozent. Selbst dann, wenn die betroffenen Frauen es endlich schaffen, sich aus einer gewaltbelasteten Beziehung zu lösen, und sich Unterstützung holen, gelingt ein konsequenter Schutz oftmals nicht, da Anordnungen wie Kontaktsperren oder Näherungsverbote häufig einfach ignoriert werden. Eine gute Antwort darauf wäre die elektronische Überwachung. Sobald sich der mit einer Fußfessel versehene Täter dem Opfer nähert, wird das gemeldet, sodass unmittelbare Schritte zum Schutz des Opfers unternommen werden können. Außerdem ist dem Täter bewusst, dass er unter ständiger Kontrolle steht, was die Hemmschwelle, sich erneut zu nähern, deutlich erhöht. Die elektronische Überwachung kann entscheidend dazu beitragen, häusliche Gewalt einzudämmen und Femiziden vorzubeugen. Auf den ersten Blick erweckt diese Maßnahme große Hoffnung, weil man denkt, wenn ein solcher Täter gefasst wurde, er aber weiterhin gefährlich sein kann, legt man ihm eine Fußfessel an, damit man ihn besser unter Kontrolle hat. Aber da ist man auf dem Holzweg. Das ist gar nicht so einfach umzusetzen, denn es ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsund Grundrechte des Betroffenen. So sehen es die Gerichte. Das kann man nicht so einfach machen, weil beispielsweise jemand angezeigt wurde. Da müssen gerichtsverwertbare Fakten auf dem Tisch liegen. Die Gerichte verlangen, dass eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, um solch eine Maßnahme anzuordnen. Damit eine elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet werden kann, muss ein verurteilter Straftäter der sogenannten Führungsaufsicht unterliegen. Das tritt automatisch ein, sobald eine mindestens zweijährige Haftstrafe (Abg. Baltes (SPD)) verbüßt wurde und keine andere Maßregel - etwa Sicherungsverwahrung - angeordnet ist. Im Falle einer Verurteilung wegen Sexualdelikten reicht hier eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Dies ist in § 68 im Strafgesetzbuch verankert. Zudem muss die Gefahr bestehen, dass weitere Straftaten begangen werden könnten. Auch ich habe mir das spanische Modell angeschaut. Auch ich kenne die kaltblütige Ermordung von Ana Orantes. Es wurde in einer Fernsehsendung erzählt. Sie wurde über vier Jahrzehnte misshandelt, und zwar psychisch und physisch. Es hat auch mich erschüttert. Das spanische Modell unterscheidet sich grundlegend von der in Deutschland verwendeten Methode. Frau Wagner-Scheid, Sie haben es gesagt, Täter und Opfer in Spanien tragen beide ein elektronisches GPS-Gerät. Beim Täter ist es am Körper fixiert. Die zu schützende Person trägt es wie ein Smartphone bei sich. Sobald der Abstand zwischen beiden weniger als 500 Meter beträgt, schlägt das System Alarm und die Polizei kann schnell reagieren. Das Opfer wird kontaktiert und nicht alleingelassen. Die Leitstelle lotst die Polizei zum Einsatzort. Die Polizei wird auch alarmiert, wenn das elektronische Armband entfernt wird oder defekt ist. Dieses Modell wäre eine Möglichkeit, der Gewalt gegen Frauen entgegenzutreten, aber es muss gesetzlich verankert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Leben frei von Gewalt führen zu können, ist ein Menschenrecht. Ich möchte die Landesregierung dazu ermutigen, die Istanbul-Konvention weiterhin aktiv umzusetzen. Der Schutz vor Gewalt sollte als wesentlicher Teil der Gleichstellungsstrategie verstanden werden. Hier geht es nicht nur um Sicherheit, sondern auch um das Fundament für echte Gleichstellung. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass der Bund sich an den Kosten für das erweiterte Hilfesystem angemessen beteiligt. Auch das angekündigte Gewalthilfegesetz muss im Gesetzgebungsverfahren vorangebracht werden, um Betroffenen bestmögliche Unterstützung zu bieten. Vielen Dank an das Ministerium für Frauen, das Ministerium der Justiz und das Innenministerium für die lange und gute Zusammenarbeit. (Beifall von der SPD.) Gemeinsam, in einem starken Miteinander können wir viel erreichen. Lassen Sie uns diese wichtigen Schritte gehen. Bleiben wir am Ball. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)
