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Pascal Arweiler

SPD 09.10.2024 Sitzungen 17/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saar- (Abg. Arweiler (SPD)) länder! Ich habe noch ein bisschen Zeit mehr. Deswegen nur ganz kurz Folgendes: Ich hoffe, die jungen Saarländerinnen und Saarländer und der Landesjugendring, haben ganz genau hingehört und sich die Begründung der AfD von Herrn Schaufert angehört. Das muss man erst einmal schaffen, sich morgens für das Wahlrecht ab 16 auszusprechen und dann eine verbindliche Jugendbeteiligung im Anschluss hier im Plenum ablehnen zu wollen. Das verstehe, wer will. Aber das bestätigt mich noch viel mehr in meiner Rede von heute Morgen. Wie gesagt, ich hoffe, die Saarländerinnen und Saarländer haben ganz genau hingehört. (Beifall von der SPD.) Mit Blick auf die Uhr zum Thema Wählbarkeit am Zweitwohnsitz Folgendes: Wir bleiben bei unserer Position, dass es einfach nur eine Umgehung der Zweitwohnsitzsteuer ist. Ich weiß nicht, wie Ihr Kollege Conradt beispielsweise, der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt, dazu steht. Das ist in Ordnung. Wir haben dort unsere Position. Aber Herr Reiter, Sie haben mich ja schon angekündigt. Ich möchte zum Abschluss der Debatte den Fokus noch einmal auf die kommunale Ebene lenken und auch auf unseren Abänderungsantrag, den meine Fraktion im Rahmen der Anhörung angeregt und eingebracht hat und im Anschluss gemeinsam mit der CDU verabschiedet hat. Die heutigen Änderungen im KSVG, die wir im Rahmen dieses Gesetzes vornehmen, haben wir zum Anlass genommen, um unsere kommunalen, unsere ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu Beginn der neuen Legislatur stärken zu wollen. Wir wollten nicht lange warten, sondern haben dieses Gesetz dazu genutzt, weil unsere Städte und Gemeinden - das passt wiederum zu diesem Gesetz - die Keimzelle der Demokratie sind. Unsere Ortsvorsteher, die Bezirksbürgermeister und die Stellvertretungen, übernehmen vor Ort ganz wesentliche Aufgaben. Sie halten den Laden am Laufen. Sie sind oft der erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, vor allem entwickeln sie auch ihren Ort mit ihren kreativen Ideen weiter. Die Aufgaben sind inzwischen so umfangreich, dass sich viele Ortsvorsteher, Bezirksbürgermeister und deren Stellvertretungen nicht in diesen Hierarchien verstehen, sondern als Team gemeinsam auftreten und das auch abseits vom klassischen Vertretungsfall. Dementsprechend war es uns wichtig - wir sehen das nicht nur als sachlich geboten an, sondern als mehr als verdient und notwendig -, dass künftig auch die Stellvertretungen von Ortsvorstehern und auch von Bezirksbürgermeistern zu Ehrenbeamten ernannt werden. Eine kleine Randbemerkung: Auch das muss nicht zwangsläufig in einer Ratssitzung erfolgen. Wer die gleichen Tätigkeiten übernimmt, der sollte auch den gleichen Schutz und die gleiche Fürsorge genießen. Mit diesen Änderungen stärken wir nicht nur die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, wir stärken auch die Kommunalpolitik im Saarland insgesamt. Heute ist ein guter Tag für das kommunale Ehrenamt. (Beifall von der SPD.) Ich will mich aber auch noch zum eigentlichen Gesetz kurz äußern. Es wurde bereits mehrfach erwähnt, wie wichtig es ist, dass wir die jungen Menschen beteiligen und auch einbinden in die Diskussionen und in die Entscheidungsprozesse. Es ist gut, dass wir die kreativen Ideen und Vorschläge von Kindern und Jugendlichen schon so früh und umfangreich in die kommunalpolitischen Prozesse einbinden. Das Gesetz bewirkt, dass das Leben in unseren Städten und Gemeinden insbesondere für die jungen Saarländerinnen und Saarländer in Zukunft deutlich attraktiver wird. Die saarländischen Städte und Dörfer werden durch die Handschrift junger Menschen in Zukunft kinder- und jugendfreundlicher. Ich glaube, auch das ist eine tolle Botschaft am heutigen Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Ich finde es gut, dass wir auch mit Blick auf die Orte einen Spielraum lassen, dass es die konkrete Ausgestaltung vor Ort ist, die dort gemacht wird, dass es nicht eine einfachgesetzliche Regelung gibt, die Beteiligung überstülpt. Das funktioniert nicht. Damit verbunden ist aber auch ein Appell an alle, die sich kommunalpolitisch einbringen. Die Beteiligung junger Menschen ist keine förmliche Voraussetzung für einen rechtmäßigen Ratsbeschluss. Aber wir müssen und sollen die Stimmen der jungen Menschen ernst nehmen. Dazu gehört nicht nur die Beteiligung, sondern dass man auch die Wünsche, die Anregungen, die während des Beteiligungsprozesses aufgenommen werden, im Anschluss ernsthaft im Rat diskutiert und bei den Entscheidungen mitberücksichtigt. Martina Holzner hat es gesagt, die jungen Menschen sind unsere Zukunft, aber sie sind auch die Demokratinnen und Demokraten von morgen. Laut „The Economist“ lebt weniger als die Hälfte der Weltbevölkerung, 45,7 Prozent, in einer Demokratie und nur 7,8 Prozent in einer vollständigen Demokratie, zu denen auch wir in Deutschland gehören. Demokratie ist also nicht selbstverständlich und wir müssen sie nicht nur gegen unsere Feinde verteidigen, sondern wir müssen vor allem auch uns selbst und andere von Demokratie begeistern. Lassen Sie uns mit der Umsetzung des Gesetzes auf der kommunalen Ebene den jungen Saarländerinnen und Saarländern zeigen, dass es sich lohnt, sich einzubringen, dass man etwas bewegen kann, wenn man sich einbringt, und dass demokratische Teilhabe etwas sehr Gutes ist. Mit diesem (Abg. Arweiler (SPD)) Gesetz legen wir das Fundament für den Fortbestand unserer Demokratie. Dementsprechend bitte ich um die Zustimmung für dieses tolle Gesetz. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und der CDU.)

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