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Jonas Reiter

CDU 09.10.2024 Sitzungen 17/30

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Jugend will gehört werden, sie will mitreden und sie will, dass die Politik ihre Themen sieht und aufgreift. Sie will beteiligt werden. Im 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, der in diesem Jahr aktualisiert wurde, heißt es beispielsweise, dass es entscheidend ist, dass die Stimmen junger Menschen gehört, respektiert und in Entscheidungsprozesse integriert werden. Und ja, dieses Gesetz ist eine gemeinsame Antwort von uns darauf. Ich sage es bewusst so, weil sich ja die KSVG-Änderung in inhaltlicher Nähe befindet zu dem, was wir als CDU schon im vergangenen Jahr hier vorgeschlagen haben. Nach der Ersten Lesung im Mai bringen wir das Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz nun, fünf Monate später, nach einem guten Beteiligungsprozess heute zum vorläufigen Abschluss. Spätestens die Landtagswahlen im Osten haben gezeigt, wie hoch der Bedarf zum Zuhören ist. Das betrifft alle Generationen, aber die junge Generation ganz besonders. Partizipation ist wichtig, Demokratiebildung generell ist wichtig, aber auch eine Demokratiefestigung. Jugendliche müssen die Möglichkeit bekommen, einen eigenen Standpunkt, eine Position zu entwickeln. Die muss uns nicht gefallen, aber sie müsste einigermaßen gefestigt und nicht so einfach beeinflussbar sein. Aus unserer Sicht ist eine Wahlalter-Absenkung nur eine vermeintliche Antwort darauf. Zu dem Thema ist ja von meinem Kollegen Christopher Salm eben schon alles gesagt worden. Übrigens hat sich seit Oktober die junge Gruppe der CDU-Fraktion verdoppelt, drüber freue ich mich ganz besonders. Das ist auch eine Form von gelebter Jugendbeteiligung in der CDU-Landtagsfraktion. (Heiterkeit. - Beifall von der CDU.) Ich will mich an der Stelle für den guten Anhörungsprozess bedanken, die KollegInnen haben (Abg. Reiter (CDU)) es schon geschildert, bei den vielen Angehörten, die auch teilweise heute hier sind - liebe Vertreter des Landesjugendrings, schön, dass ihr hier seid. Ich will mich aber auch bei der SPD bedanken, dass wir da in einem guten Abstimmungsprozess zu einem gemeinsamen Änderungsantrag gefunden haben, dass ihr auf uns zugekommen seid. Das haben wir ja bisher noch nicht bei allen Gesetzen erlebt, daran dürfen sich die Kollegen aus dem Wissenschaftsarbeitskreis gern ein Vorbild nehmen. Ich erinnere an die Debatte zum Hochschulgesetz. (Beifall von der CDU.) Uns ging es bei dem Thema hier vor allem um die Evaluation. Es war vielen Organisationen ein Anliegen in der Anhörung, dass die Evaluation eben nicht nur im Ministerium hinter verschlossener Tür zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt, sondern hier haben wir uns am Kinderschutzgesetz orientiert. Nach spätestens fünf Jahren findet die Evaluation unter Beteiligung der Öffentlichkeit, aber auch unter Beteiligung der Fach- und Servicestelle, des Landesjugendforums, des Fachkräftenetzwerks und auch von uns als Landtag statt. Alles andere wäre ja auch bei einem Beteiligungsgesetz irgendwie absurd beziehungsweise grotesk. Und ja, da gibt es auch Punkte, bei denen wir gespannt sind, wie die Evaluation ausfällt, und wir sind zum aktuellen Zeitpunkt auch etwas skeptisch. Ich will zwei Punkte nennen. Die Fach- und Servicestelle ist sicherlich ein gutes Instrument, aber ich mache mir Sorgen, dass sie für die große Aufgabenlast, die ihr im Gesetz auferlegt wird, schlichtweg unterpersonalisiert ist. Im Vorwort des Gesetzes ist erwähnt, dass hierfür zwei Stellen vorgesehen sind. Aus unserer Sicht sind die nicht ausreichend, um den Aufgaben und damit auch den Erwartungen, die damit verbunden sind, gerecht zu werden. Hier geht es insbesondere um die Beratung und Begleitung von 52 Kommunen und von sechs Landkreisen. Hier geht es um das Durchführen der Beteiligungsverfahren von jungen Menschen und Kindern auf Landesebene. Hier geht es um die Durchführung und Organisation des Fachkräftenetzwerks, die Verwaltung des Fonds für junge Ideen und so weiter. Die Anhörung hat gezeigt, dass beispielsweise bei der Grünen Jugend, dem Landesjugendring, dem Jugendrotkreuz, der Jungen Union und der Arbeitskammer an der Stelle auch Skepsis herrscht. Nur wenn eine ordentliche Personalisierung vorgenommen ist, kann man den Erwartungen, die man damit weckt, auch gerecht werden. Aus meiner Sicht wird das in der Umsetzung in der aktuellen Form schwierig. Hier werden wir bei der Evaluation genau hinschauen. Ähnlich ist es bei Punkt 2, dem Jugendcheck bei Gesetzen. Als Überschrift ist das sehr charmant, wir haben hier schon öfter drüber gesprochen, aber in der Praxis läuft der Jugendcheck Gefahr, zum Placebo zu werden. Hier ist es sicherlich wichtig, dass in den Ministerien eine Sensibilisierung stattfindet, und zwar zu einem frühen Zeitpunkt. Wer könnte denn die Betroffenheit von jungen Menschen besser einschätzen als junge Menschen selbst? Aber Kinder und Jugendliche sind in der aktuellen Form nicht eingebunden. Wenn ein Verwaltungsbeamter im Ministerium, der sicherlich gute Arbeit leistet, alleine dafür verantwortlich ist, am Schluss eine solche Betroffenheit abzuschätzen, dann läuft das Werkzeug Gefahr, dass auch hier die Erwartungen größer sind als der Nutzen. Auch hier wird die Evaluation wichtig. Andere Bundesländer gehen hier andere Wege. Wir werden genau hinschauen. Wir haben auf jeden Fall eine gemeinsame Aufgabe: Uns zusammen muss es gelingen, dass dieses Gesetz Wirkung entfaltet bei der Jugend, auch im ländlichen Raum, die nicht in parteipolitischen Organisationen organisiert ist, beim normalen Durchschnittsjugendlichen im Saarland, der nicht in Saarbrücken wohnt, aber auch in Saarbrücken wohnen kann. Hier müssen wir an alle denken. Das sehe ich als gemeinsame Aufgabe von uns allen an, weil wir auch repräsentative Aussagen über die saarländische Jugend gewinnen wollen. Das kann in losen Formaten gelingen, aber sicherlich gibt es hierfür auch andere, bessere Formate, um die Jugend in Gänze abzuholen. Die anderen Formen sind repräsentativer und damit auch aussagekräftiger. Hier geht zum Beispiel Rheinland-Pfalz den Weg mit dem Landesjugendbeirat, der noch unter Malu Dreyer eingeführt wurde. Auch wir haben hier schon öfter über ein Landesjugendparlament gesprochen. Von daher sollten wir bei der Evaluation ein Stück über unseren Tellerrand hinausschauen und die Erfahrungen abchecken. Auch das war ein Thema in der Anhörung, beispielsweise der Grünen Jugend, die das Instrument vorgeschlagen hat, des Deutschen Kinderhilfswerks und der Jungen Union. Zum Gelingen der Jugendbeteiligung vor Ort sind jeweils die Kommunen sowie die Bürgermeister und Landräte ganz zentrale Faktoren. Wir haben einige Musterbeispiele im Land, auch darüber haben wir schon öfter gesprochen: Oberthal habe ich an der Stelle schon öfter genannt, aber auch Tholey geht jetzt in einem Revival den Weg. Dort konstituiert sich nämlich morgen der neue Jugendbeirat der Gemeinde Tholey. An der Stelle gilt mein Dank und Kompliment dem jungen Bürgermeister Andreas Maldener. (Beifall von der CDU.) Mit den jetzt vorgeschlagenen Regelungen und den Änderungen im Kommunalselbstverwaltungsgesetz kann man vielleicht an der einen oder anderen Stelle die kommunalen Vertreter (Abg. Reiter (CDU)) noch mal etwas sensibilisieren. Hier gibt es kein Modell, das in der Form auf 52 Kommunen unterschiedlicher Größe, unterschiedlicher Strukturen und unterschiedlicher Erfahrung gleichermaßen passt. Deswegen ist es der richtige Weg, einen Katalog von Möglichkeiten vorzuschlagen, aus dem sich dann jede Kommune eines der Werkzeuge verpflichtend picken muss bei Belangen, die die jungen Menschen besonders betreffen. Jede Kommune ist individuell, bringt andere Voraussetzungen mit, hat schon unterschiedliche Erfahrungen, sie lassen sich nicht über einen Kamm scheren. Eine weitere Sache wäre aber überaus sinnvoll gewesen, und ich kann es Ihnen nicht ersparen, auch nach der Kommunalwahl noch zwei Sätze dazu zu verlieren: Mir geht es um die Wählbarkeit am Zweitwohnsitz bei Kommunalwahlen. Auch das war in der Anhörung Thema, beispielsweise von der Grünen Jugend und den Jusos, die das vorgeschlagen und gefordert haben. Liebe SPD-Fraktion, deswegen eine vertane Chance, Ihr stellt euch hier gegen euren eigenen Jugendverband. Wenn ich so in die Fraktion blicke, wäre ich gerne bei den Diskussionen bei den Jusos oder in der SPD-Landtagsfraktion dabei gewesen. Euer eigener Jugendverband ist da wohl schon weiter als die Landtagsfraktion. Ich hoffe, die Jusos machen es nicht der Grünen Jugend gleich und verlassen jetzt die Partei aus Protest. Das wäre sicherlich auch nicht der richtige Schritt. (Heiterkeit und Sprechen.) Ich will abschließend noch ein paar Worte zu einem anderen Aspekt verlieren, der auch im Gesetz enthalten ist, nämlich der Möglichkeit, dass die stellvertretenden Ortsvorsteher zu Ehrenbeamten ernannt werden können. Ich fürchte aber oder gehe davon aus, dass der Kollege Arweiler dazu gleich ein paar Worte verlieren wird. Aktuell betrifft dies nur die Ortsvorsteher, in Zukunft auch die stellvertretenden Ortsvorsteher. Es ist erst mal ein Instrument symbolischer Natur, das aber dazu geeignet ist, das kommunale Ehrenamt in der Kommunalpolitik zu stärken. Ich kann mir zwar bis heute nicht erklären, wie die Verbindung zum Jugendbeteiligungsgesetz gekommen ist, aber nichtsdestotrotz unterstützen wir das Ganze. Es war auch ein gemeinsamer Änderungsantrag. Eine gute Sache, auch wenn man vielleicht noch andere Fragen hätte thematisieren können, beispielsweise ob es wirklich für jeden Ort nur einen stellvertretenden Ortsvorsteher geben darf oder ob man die Zahl erweitern könnte. Ich würde zumindest große Sympathie dafür empfinden. Das sind Fragen, die wir vielleicht in der Zukunft noch mal diskutieren können. Auf jeden Fall ist es eine gute Möglichkeit. Die Bürgermeister sind jetzt gefordert beziehungsweise eingeladen, entsprechende Ernennungen durchzuführen. Wir stimmen diesem Gesetz heute voller Überzeugung zu, auch dem gemeinsamen Änderungsantrag aus dem Ausschuss. Ich bedanke mich herzlich für die guten Beratungen in diesem Zusammenhang. Lassen Sie uns zusammen dafür kämpfen, dass das Gesetz im gesamten Saarland Wirkung entfalten kann. (Beifall von der CDU.)

Alle Reden von Jonas Reiter Protokoll ↗