Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! In Erster Lesung behandelten wir den Gesetzentwurf in der 25. Plenarsitzung am 15.05.2024. Wir haben heute bereits über das Wahlrecht mit 16 gesprochen und darüber, was die Jugend bewegt, wie die Jugend großteils denkt und sich mittlerweile positioniert - auch wenn der Kollege Arweiler das mit Bundes- und Landesrecht noch nicht so ganz verstanden hat. Wie ausführlich in der Ersten Lesung dargelegt: Was Sie mit dem Gesetz beabsichtigen, ist, der Jugend eine weitere ordentliche Dosis Rotlichtbestrahlung zu bescheren, in der Hoffnung, diese wieder auf den rechten, sprich aus Ihrer Warte linken, Pfad zu bringen. Dazu möchten Sie diesem Ziel dienende Projekte und Protagonisten unterstützen, ihnen zu finanziellen Mitteln und Aufmerksamkeit verhelfen. Sie möchten in Ihren Gusto passenden Gesetzen und Regelungen das Prädikat „die Jugend“ verpassen, wissend, dass Sie nur einen Teil der Jugend meinen, so wie Sie es ja auch fast zur Perfektion gebracht haben, von „der Wissenschaft“ zu reden, aber damit nur den Teil von Studien meinen, der zu Ergebnissen kommt, die Ihnen in die Agenda passen. Wie in Erster Lesung bereits ausgeführt, brechen Sie mit vorliegendem Gesetz mit dem alten bundesrepublikanischen Grundsatz, dass es Kindern und Jugendlichen in einem geschützten, am besten familiären Umfeld, einhergehend mit einer guten Schulbildung, möglichst fern von staatlicher Einmischung ermöglicht wird, langsam erwachsen und langsam mündige Bürger zu werden, endend in einem Wahlrecht mit 16 auf Landesebene und 18 auf Bundesebene. - Heute lehnen wir das Gesetz in Zweiter und letzter Lesung, wie auch die Punkte des Änderungsantrages, natürlich ab. Noch mal zur Erinnerung, welche Analogie sich bei mir bei vorliegendem Gesetz einfach immer aufdrängt: Liest man sich das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik an der Gestaltung der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung der Deutschen Demokratischen Republik“ durch und tauscht an den passenden Stellen „Sozialismus“ oder „die sozialistische Gesellschaft“ im DDR-Gesetz durch die im vorliegenden Gesetzentwurf ständig verwendeten Floskeln „Zivilgesellschaft“, „Demokratie“, „Bildung“ et cetera aus, dann kann einen schon frösteln, denn dann kann man erahnen, wo die Reise hingehen soll und was Ihnen so vorschwebt. Lassen Sie sich gesagt sein: Das hat weiland nicht funktioniert und wird heute auch nicht funktionieren. Die Wahlen und Wahlanalysen haben sowohl bei der Europawahl wie bei den diesjährigen Landtagswahlen im Osten gezeigt: Die Jugend widersetzt sich mittlerweile der Rotlichtbestrahlung, und das ist gut so! Mehr ist dazu nicht zu sagen. Verhindern können wir das Gesetz nicht, aber wir stimmen dagegen. - Danke. (Beifall von der AfD.)
