landtag-saar.de ↗

Pascal Arweiler

SPD 12.06.2024 Sitzungen 17/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Saarländerinnen, liebe Saarländer! Die Bedeutung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann man gar nicht hoch genug schätzen, gerade auch mit Blick auf die Kommunalwahlen am vergangenen Sonntag hier bei uns im Saarland. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind die direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort. Sie sind quasi die Kümmerinnen, die Kümmerer vor Ort und sorgen auch dafür, dass unsere Kommunen im Saarland eine solch hohe Lebensqualität haben, dass sie lebens- und liebenswert bleiben. Deswegen möchte ich zunächst einmal, bevor ich zu dem Thema komme, auch im Namen der SPD-Fraktion allen gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern recht herzlich gratulieren, die sich zur Wahl gestellt haben und die auch gewählt wurden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. (Beifall von der SPD.) Die Kommunalwahlen haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass es engagierte, kompetente Führungspersonen an der Spitze unserer Gemeindeverwaltungen gibt. Die Wahlbeteiligung und das große Interesse der Saarländerinnen und Saarländer an diesen Wahlen unterstreichen die Bedeutung der lokalen Demokratie vor Ort und auch die Verantwortung, die mit dem Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters verbunden ist. Angesichts der Herausforderungen, über die wir hier oft diskutieren, denen aber auch die Städte und Gemeinden bei uns ständig gegenüberstehen, vom Klimawandel bis hin zur Bewältigung der sozialen Ungleichheiten, sind es gerade die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die unverzichtbare Akteurinnen und Akteure (Abg. Arweiler (SPD)) für eine nachhaltige und auch für eine gerechte Entwicklung unserer Gesellschaft sind. Dafür verdienen sie nicht nur unseren Dank und nicht nur unsere Anerkennung, sondern auch unsere Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Jetzt aber, Herr Dörr, kommen wir zu Ihrem Gesetzentwurf. Ich will zunächst einmal sagen, ich bin schon überrascht über den Zeitpunkt der Einbringung Ihres Gesetzentwurfs, der für mich sehr fragwürdig ist. Die Kommunalwahlen, ich habe es Ihnen schon gesagt, waren am vergangenen Sonntag, und jetzt stehen entsprechend noch die Stichwahlen in zwei Wochen aus. Es scheint so, als würden Sie eigentlich nur auf ein Schreiben eines Oberbürgermeisterkandidaten reagieren, das uns Abgeordnete alle in den vergangenen Tagen erreicht hat. Der Eindruck wird dadurch verstärkt, dass Sie sich bei der Begründung Ihres Entwurfs absolut keine Mühe gegeben haben, etwas hinzuschreiben. Da steht lediglich der Satz, dass die Höchstgrenze altersdiskriminierend sei. Dabei wäre es so einfach gewesen, auch für Sie, Herr Dörr. Ich habe gestern mal noch schnell und nur sehr oberflächlich recherchiert und habe gesehen, dass wir bereits hier im Hohen Hause 2015 über die Abschaffung der Altersgrenzen bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern diskutiert haben. Es waren damals die PIRATEN, die einen Gesetzentwurf mit einem vergleichbaren Inhalt eingebracht haben, nur eben mit einer ausführlichen Begründung, und Sie hätten eigentlich nur Copy und Paste machen müssen, dann hätten Sie einen Antrag mit viel mehr Gehalt und viel mehr Substanz gehabt. Aber selbst das war für Sie schon zu viel, Herr Dörr! (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Dörr (AfD).) Hätten Sie ein ernsthaftes Interesse an der Abschaffung der Höchstgrenze, dann hätten Sie tatsächlich einen komplett anderen Zeitpunkt für ihren Gesetzentwurf genutzt, nämlich bevor die ganzen Bürgermeister- und Bürgermeisterinnen-Kandidaten aufgestellt wurden. Dann hätten sich möglicherweise noch mehr Saarländerinnen und Saarländer bereit erklärt, überhaupt zu kandidieren, für die aktuell das Regelwerk ein Hindernis darstellt. So wirkt der Gesetzentwurf wie ein billiger Versuch einer schnellen Schlagzeile. Apropos ernsthafte Befassung, wenn man sich ernsthaft mit dem Thema befassen will, sollte man vielleicht auch mal mit den Betroffenen sprechen, nämlich mit den gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Sie haben eben Lutz Maurer angesprochen. Vielleicht hätten Sie vorher mal mit Lutz Maurer sprechen sollten. Wie steht der denn zu dem Regelwerk? Wie stehen denn überhaupt die gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu diesem Regelwerk? Vielleicht sehen sie das bestehende Regelwerk ja überhaupt nicht negativ. Jedenfalls gebieten es der Respekt und auch der Anstand, dass man vorher mit diesen wichtigen Amtsträgerinnen und Amtsträgern spricht und nicht hier einen Gesetzentwurf einbringt, dann eine Anhörung macht und lediglich die kommunalen Spitzenverbände in dieser Sache fragt. Möglicherweise ist es Ihnen aber auch gar nicht erst in den Sinn gekommen, dass man so was macht, weil Sie ja ohnehin nicht mit den saarländischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zusammenarbeiten. Sie stellen ja auch mit Ihrer Partei keinen Verwaltungschef, keine Verwaltungschefin bei uns im Saarland. Letzteres ist auch gut so, und ich sage ganz bewusst mit Blick auf das, was wir am vergangenen Sonntag bei den Wahlen gesehen haben, und weil Sie eben von irgendwelchen Schüssen mit Blick auf die Wahl gesprochen haben: Es ist gut so, dass Sie keinen Verwaltungschef bei uns im Saarland stellen, und wir werden mit den demokratischen Kräften in diesem Land alles daransetzen, dass das auch genau so bleibt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Jetzt will ich mich auch noch ganz kurz inhaltlich mit Ihrem Gesetzentwurf auseinandersetzen, bevor Sie mir später zum Vorwurf machen, dass ich am Thema vorbeirede. Sie haben sich dieselbe Frage gestellt, die ich mir auch gestellt habe: Warum haben wir denn überhaupt Altershöchstgrenzen? Aber im Gegensatz zu Ihnen habe ich mich selbst auf die Suche gemacht und habe auch Antworten gefunden. Wir haben Altershöchstgrenzen beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr, das ist uns allen bekannt. Dort basiert die Festlegung der Altersgrenzen auf der allgemeinen Annahme, dass mit zunehmendem Alter auch die Leistungsfähigkeit abnimmt. Das hat eine besondere Relevanz gerade dort, wo individuelle Fehler direkte Gefahren für die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung bedeuten. Bei den Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten ist die Altershöchstgrenze in einem Zusammenhang zu sehen mit der Verantwortung für die Vielzahl an Bürgerinnen und Bürgern, die ich zu Anfang meiner Rede angesprochen habe, und auch im Kontext mit der Bedeutung dieses Amtes. Die Bürgerinnen und Bürger haben schließlich ein hohes Interesse an einer kontinuierlichen, aber auch an einer effektiven Amtsführung. Sie haben eben das Beispiel Klaus Bouillon genannt. Auch wenn es möglicherweise individuelle Ausnahmen geben mag, so sollte man doch zumindest die Annahme gelten lassen, dass mit zunehmendem Alter die körperliche sowie die geistige Leistungsfähigkeit abnehmen und gleichzeitig das Risiko für Erkrankungen steigt. Das darf eben nicht dazu führen, dass die Hand- (Abg. Arweiler (SPD)) lungsfähigkeit der Stadt oder der Gemeinde eingeschränkt wird, erst recht nicht, wenn es auch bezogen auf die lange Legislaturperiode betrachtet wird. Sie haben es eben selbst angesprochen, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind bei uns im Saarland für zehn Jahre gewählt. Das ist eine verdammt lange Zeit. In der laufenden Legislaturperiode ist es nicht gerade einfach, einer Bürgermeisterin oder einem Bürgermeister die Amtsgeschäfte zu entziehen, wenn diese oder dieser ihnen nicht mehr ordnungsgemäß nachkommt. Deswegen ist auch Ihr Vergleich unzutreffend, wenn Sie Ministerinnen und Minister ansprechen. Die kann man nämlich durchaus im Laufe einer Legislaturperiode austauschen, wenn sie ihre Leistungen nicht erbringen. Von daher ist der Vergleich zwischen Ministerinnen und Ministern und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vollkommen unzutreffend. Ein weiterer Grund ist eine ausgewogene Altersstruktur, die haben Sie zumindest angedeutet. Der Grund für diese Altershöchstgrenze ist neben dem Interesse der Allgemeinheit an der individuellen, effektiven und kontinuierlichen Amtsführung auch, dafür Sorge zu tragen, dass von Zeit zu Zeit mal Platz gemacht wird für jüngere Bewerberinnen und Bewerber. Gerade wenn man wie Sie die Altershöchstgrenze abschaffen will, sollte man sich zumindest die Arbeit machen, auch darüber nachzudenken, ob man die bestehenden Altersgrenzen auch nach unten absenken kann, um dafür zu sorgen, dass die Altersstruktur ausgewogen bleibt. Ich glaube, niemand von uns hier im Hohen Hause wäre überfordert, wenn Sie einen solchen Vorschlag machen würden, das ist kompletter Käse. Aber es bleibt dabei, dass Sie das in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht ansprechen. Es findet sich in keiner Begründung wieder und bleibt komplett unberücksichtigt. Es gibt also, wie ich es bereits gesagt habe, durchaus legitime Zwecke, weshalb man bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern eine Altershöchstgrenze im Saarland eingeführt hat. Diese legitimen Zwecke rechtfertigen auch diese Höchstgrenze. Der Gesetzentwurf der AfD ist für mich ein ziemlich plumper Versuch, während des Stichwahlkampfes überhaupt noch auf irgendeine Art und Weise stattzufinden. Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob es den von mir angesprochenen Völklinger Oberbürgermeisterkandidaten erfreut, dass es ausgerechnet die AfD ist, die sich für seine Anliegen stark macht. So ist das aber manchmal mit den Geistern, die man ruft. Der Gesetzentwurf bleibt auch nach den Ausführungen von Herrn Dörr hier, aber auch in schriftlicher Form sachlich unbegründet. Es bleiben nach wie vor sehr viele Aspekte vollkommen unbeleuchtet, und mit Blick auf das Schreiben des Völklinger Oberbürgermeisterkandidaten ist er purer Aktionismus, nicht mehr und nicht weniger. Aus diesen Gründen lehnen wir auch heute diesen Gesetzentwurf ab. - Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Alle Reden von Pascal Arweiler Protokoll ↗