Petra Fretter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und an den Bildschirmen. In der heute vorliegenden Gesetzesänderung zum Landeswaldgesetz sind aus unserer Sicht noch viele Fragen und Fakten offen, die einer kritischen Betrachtung bedürfen und auch angesprochen werden müssen. Sie, verehrte SPD-Fraktion, wollen den Wald, der bekanntlich als grüne Lunge fungiert und einen unverzichtbaren Beitrag für Klimaschutz und Umwelt leistet, in großem Maße weiter öffnen, um Windkraftanlagen zu errichten, koste es, was es wolle. Ja, unsere Wälder - und das ist allen bekannt - befinden sich in einem prekären, einem besorgniserregenden Zustand. Dürre, Stürme, Borkenkäfer und vieles mehr machen ihm zu schaffen. Es gilt, ihn für diese und noch kommende Gefahren bestmöglich zu schützen, zu stabilisieren und auch umzugestalten, sodass er den herrschenden Bedingungen angepasst werden kann. Der SaarForst, das will ich an der Stelle sagen, leistet hier seit vielen, vielen Jahren sehr gute Arbeit, hat er doch jahrzehntelang naturnahe Waldwirtschaft gemacht, darauf reagiert und ist auch dabei, zukunftsweisende und entscheidende Schritte einzuleiten, um unseren Wald eben zukunftsfest umzubauen. Vielen Dank dafür an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Saar-Forstes. Unsere Kritik bezieht sich unter anderem darauf, dass eine alleinige Fokussierung auf das Alter definitiv unzureichend ist. Eine Begrenzung und der Schutz auf Bestände, die mindestens 100 Jahre und älter sind, implizieren, dass jüngere Bestände weniger wertvoll sind und eine geringere ökologische Wertigkeit haben. Die Umwandlung der Wälder, die unter 100 Jahre alten Baumbestand vorweisen, halten wir deshalb für falsch. Denn ungestörte Waldbodenstrukturen, der Wasserhaushalt, seltene Baumarten un- (Abg. Fretter (CDU)) abhängig vom Alter sowie Flora und Fauna würden dabei stark geschädigt. Die Biodiversität, die hochkomplex gerade in Wäldern vorkommt, einen extrem wichtigen Beitrag leistet und einen wichtigen Faktor ausmacht, käme aus dem Gleichgewicht. Wir fordern deshalb eine zusätzliche Verordnung, in der Kriterien aufgeführt würden, die bei Einzelfallentscheidungen, die natürlich nur Ausnahmen sein dürfen, zum Tragen kämen und die beschreiben würden, wann es erlaubt ist, in diesen wertvollen Bereichen Windkraftanlagen zu errichten. Das hatten wir im Übrigen in ähnlicher Weise auch schon im vorangegangenen Gesetz mit dem Schutz von historisch altem Wald beschrieben. Wenn nämlich bestimmte Faktoren wie zum Beispiel Windhöffigkeit gegeben waren, war es auch möglich, dort eine Windkraftanlage zu beantragen und aufzubauen. Vitale und intakte Waldbestände müssen unbedingt erhalten werden, denn sie und der Wald im Gesamten leisten 24 Stunden, sieben Tage die Woche ihren unverzichtbaren ökologischen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel. Windräder dagegen arbeiten nur, wenn der Wind weht, und PV-Anlagen arbeiten auch nur, wenn die Sonne scheint. Noch einmal: Wir sind nicht gegen Windräder im Allgemeinen. (Abg. Commerçon (SPD): Aber nicht bei uns! - Lachen bei der SPD.) Darum geht es nicht. - Herr Commerçon, es soll sie nur dort geben, wo Sie effizient sind. (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Wenn wir Windräder dort bauen, wo der Wind nicht weht, dann frage ich mich, was das soll. Vor allem müssen wir auch an die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger denken. Über die Hälfte des Waldes im Saarland wäre von dieser im Gesetz beschriebenen Ausweitung betroffen. Dabei ist - so sehen wir als CDU-Fraktion es - nicht bedacht worden, wie die Errichtung von Windkraftanlagen zu schweren ökologischen Schäden in diesem empfindlichen Ökosystem führen kann. Welche Schäden spreche ich an? - Versiegelte Bodenflächen von 4.000 m² mit 100 m² Beton und bis zu 4 m Tiefe pro Windrad. Auflichtungen verursachen Folgeschäden bei der Wasserführung und geben Angriffsfläche für Stürme. Veränderungen im Waldklima führen zu Störungen und Zerstörungen von Brut- und Ruheplätzen für alle Tierarten; besonders hervorzuheben sind dabei die geschützten Tierarten. Auch die Auswirkungen auf die Fledermauspopulation werden nicht unerheblich sein und große Probleme mit sich bringen. Die Wanderrouten der Tiere werden immer weiter zerschnitten, was das Ausbreitungsverhalten natürlich extrem stören würde und wodurch sich Inselpopulationen bilden. Deshalb sollte eine Ziffer 6 aufgenommen werden, in der explizit die Bedeutung von Waldbeständen klargestellt und als schützenswert erachtet wird, in denen Wanderkorridore von Tieren vorkommen. Neu im Gesetz ist auch, dass für diese Flächen, die für Windkraftanlagen genutzt werden, Ersatzmaßnahmen - sprich Aufforstung in gleichem Umfang, also Größe und Waldfunktion - erfolgen sollen. Solch eine Aufforstung kann naturgemäß nicht sofort und mittelfristig die ökologische Leistung eines schon lang bestehenden Waldes ersetzen. Hier kann man erst ab 80 Jahren damit rechnen, dass die angedachte Naturleistung zum Tragen käme. Um dieses Szenario aufzufangen, wäre die Lösung und auch unsere Forderung, die notwendigen Ersatzflächen auf den mindestens doppelt so großen Flächenumfang zu erhöhen. Eines ist dabei für uns als CDU-Fraktion aber ganz wichtig und klar: Bei all dem müssen landwirtschaftliche Flächen absolut tabu sein, denn unsere Landwirte klagen nicht unbegründet über den schleichenden Schwund landwirtschaftlicher Flächen hier im Lande. Diese gilt es ebenfalls zu erhalten und zu schützen. (Beifall von der CDU.) Also keine Kompensation zulasten unserer Landwirte und deren Flächen! Neu im Gesetz ist die Walderhaltungsabgabe in Form von Geldleistungen für nicht stattfindende Ersatzmaßnahmen. Hierbei wird in keiner Zeile definiert, welche Gründe dafür sorgen könnten, dass Antragsteller die Kompensation durch Ersatzpflanzungen nicht durchführen können. Des Weiteren legt das Gesetz auch nicht fest, wie diese Walderhaltungsabgabe berechnet werden soll. Fragen, die noch nicht beantwortet sind und die vielleicht noch beantwortet werden! Geldkompensation statt Realkompensation bedeutet schlichtweg fehlenden Natur- und Umweltschutz, was deshalb aus unserer Sicht der falsche Schritt und vor allem das falsche Signal ist und unter Umständen Tür und Tor öffnet für potenzielle Antragsteller. (Abg. Braun (SPD): Eben nicht.) Für uns gilt: Aufforstung und An- beziehungsweise Ersatzpflanzung statt Aufspaltung und Zerstückelung unserer Waldlandschaft! (Beifall von der CDU.) Im Übrigen, das sei am Rande erwähnt, ist die Wiederaufforstung an kahlgefallenen Stellen ohnehin bereits gesetzliche Verpflichtung, genau wie die gesetzliche Verpflichtung, bestehende Wälder im staatlichen oder kommunalen Wald ständig ökologisch aufzuwerten. Alles in allem wird hier aus unserer Sicht ein großes Einfallstor zur Errichtung von wer weiß wie vielen Windkraftanlagen geschaffen, was die Gefahr mit sich (Abg. Fretter (CDU)) bringt, dass unsere Wälder auf das Extremste gefährdet werden und nicht mehr Baumbestand für Klima und Umwelt mit sich bringen, sondern dass der Wald als solcher ausgehöhlt und geschwächt wird. Deshalb werden wir diesem Gesetz sowie dem Änderungsantrag nicht zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
