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Frank Dieter Schmidt

SPD 13.03.2024 Sitzungen 17/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Soll der Konsum von Cannabis entkriminalisiert werden oder nicht? - Über diese Fragen hatten wir an diesem Ort bereits Ende letzten Jahres diskutiert. Sowohl damals als auch heute ging es beziehungsweise geht es der CDU-Fraktion darum, das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und somit auch die Entkriminalisierung zu verhindern, dies auch immer damit verbunden, Unsicherheit in der Bevölkerung zu säen. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Nein.) Liebe CDU-Fraktion, ich muss kein großes Geheimnis daraus machen, wie wir zu Ihrem Antrag stehen. Wir werden ihn ablehnen. Wir als SPD-Fraktion haben zu diesem Thema nämlich eine grundsätzlich andere Haltung, eine andere Betrachtungs- und Herangehensweise. Wir verschließen nicht die Augen vor der gesellschaftlichen Realität. Wir stehen für eine moderne Drogenpolitik und für einen Paradigmenwechsel, der anerkennt, dass die Verbotspolitik gescheitert ist und die gesellschaftliche Realität anders aussieht. Cannabis ist die meistgebrauchte illegale Droge. Der Gebrauch von Cannabis nimmt seit Jahrzehnten zu, trotz Verbots und Strafen. Schätzungen gehen davon aus, dass 1,5 Millionen Menschen Cannabis regelmäßig und etwa 3,5 Millionen Menschen gelegentlich konsumieren, auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jah- (Abg. Schmidt (SPD)) ren. Es gibt einen 100-prozentigen Schwarzmarkt, auf dem vielfach verunreinigter Cannabis mit zum Teil extrem gesundheitsschädlichen Beimischungen und außerdem problematisch hohen THC-Konzentrationen angeboten wird. Der Cannabis-Konsum wächst stetig und die damit verbundene Kriminalität nimmt weiter zu. Die bisherige reine Verbotspolitik kann aus unserer Sicht insgesamt als gescheitert angesehen werden. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schwarzmarkt sowie der steigende Konsum verschwinden nicht, wenn man nur fest daran glaubt und nichts unternimmt oder - wie es sich die CDU-Fraktion wünscht - einzig und allein auf Präventivmaßnahmen setzt. Für uns als SPD-Fraktion steht fest: Wir müssen weg von Verbot und Strafe und hin zu mehr Gesundheitsschutz, zu mehr Kinder- und Jugendschutz und zur Schwächung des Drogenschwarzmarktes. (Beifall von der SPD.) Mit dem Grundgedanken des Cannabis-Gesetzes wird ein Paradigmenwechsel erfolgen, eine Entkriminalisierung, ein Schritt in die richtige Richtung. Dies sehen übrigens nicht nur wir so, sondern auch unzählige Institutionen und Verbände. Das Gesetzesvorhaben wird zum Beispiel vom Deutschen Anwaltverein ausdrücklich begrüßt. Die Bundespsychotherapeutenkammer hält es für notwendig, die Drogen- und Suchtpolitik grundsätzlich neu auszurichten und auf Regulierung, gesundheitlichen Verbraucherschutz, Prävention sowie verbesserte Aufklärung und Eigenverantwortung erwachsener Konsumentinnen und Konsumenten zu setzen. Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik akzept e.V. hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens auf Bundesebene die Ziele des damaligen Gesetzentwurfs ebenfalls begrüßt. Ich möchte - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - Folgendes zitieren: akzept e.V. „hat (…) festgestellt, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen, insbesondere auch unter jungen Menschen, ansteigt. Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen wird, ist häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Tetrahydrocanabinol-Gehalt unbekannt ist und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein können, deren Wirkstärke von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht abgeschätzt werden kann. (…) Ein erwünschter Effekt der Gesetzesänderung ist die höhere Nachfrage nach Angeboten der Aufklärung und Frühintervention. Gleichzeitig ergibt sich durch die Gesetzesänderung die Chance, insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Präventionsangebote Schadens- und Risikominimierung sowie Konsumkompetenzen zu vermitteln.“ Auch zentrale Gremien der Vereinten Nationen bekräftigen seit Jahren die Möglichkeit der Staaten, Drogengebrauch und Drogenbesitz im Rahmen der Verträge zu entkriminalisieren. Zuletzt hat der UN-Hochkommissar für Menschenrechte die Notwendigkeit einer grundlegenden Umkehr weg von Strafen ausgesprochen und empfiehlt überdies die Regulierung des Handels. Diese neue Ausrichtung internationaler Organisationen erklärt sich nicht nur aus der steigenden Evidenz der negativen Auswirkungen und damit mit dem Scheitern des Drogenverbots, sondern auch durch zunehmende praktische Erfahrungen einiger Mitgliedsländer. Diese Erfahrungen zeigen, dass eine moderate Cannabis-Neuregulierung zu mehr Gesundheit und verbesserten Hilfen führt. Zudem zeigen aktuelle Studien, dass cannabisbezogene Gesundheitsschäden in Ländern mit Legalisierung beziehungsweise Teillegalisierung geringer sind als in Ländern mit Cannabis-Verbot. Ein Artikel der renommierten Zeitschrift „nature“ befasste sich im Dezember letzten Jahres mit der Frage, welchen Einfluss Cannabis auf Jugendliche hat, und analysierte dafür aktuelle Daten, unter anderem aus dem US-Bundesstaat Colorado, aus Uruguay und Kanada. In Colorado wurde festgestellt, dass die Zahl der High-School-Schülerinnen und -Schüler, die in ihrem Leben mindestens einmal Cannabis konsumiert haben, im Zeitraum von 2005 bis 2019 rückläufig war. Auch durch die Legalisierung gab es keine Zunahme des Konsums, sondern einen stärkeren Rückgang als im Landesdurchschnitt. Uruguay war 2013 das erste Land, das die Kultivierung, die Produktion, den Verkauf und den Konsum von Cannabis für Erwachsene legalisierte. Eine Studie aus dem Jahr 2022 kam hier zum Ergebnis, dass die Legalisierung von Cannabis nicht zu einem höheren Konsum in diesen Altersgruppen geführt hat. In Kanada konnte der Schwarzmarkt durch die legalen Beschaffungsmöglichkeiten von Cannabis deutlich eingeschränkt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Studien zeigen eindeutig, dass eine Legalisierung beziehungsweise Teillegalisierung und somit auch eine Entkriminalisierung weder zu einem gesteigerten Konsumverhalten noch zu einer Zunahme auf dem Schwarzmarkt führen. Im Gegenteil: Die Zahlen sind gesunken. Genau das ist unter anderem das Ziel, das das Cannabis-Gesetz verfolgt. In einem ersten Schritt soll nun die erste von zwei Säulen umgesetzt werden. Bei dieser ersten Säule steht der Gesundheitsschutz aller, insbesondere aber der Schutz von Kindern und Jugendlichen als zentrales Ziel im Vordergrund. Denn wir dürfen eines nicht vergessen - da stimmen wir der CDU-Fraktion tatsächlich zu -: Cannabis ist eine schädliche Substanz für (Abg. Schmidt (SPD)) alle Konsumierenden. Gerade Heranwachsende, deren Gehirn sich bis zum Alter von 25 Jahren noch in einer Entwicklungsphase befindet, sind sich des Risikos häufig nicht bewusst. Gerade deshalb zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Akzeptanz gegenüber Konsumierenden mit konkreten Aufklärungs- und Hilfsangeboten zu verbinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur auf diesem Weg wird es dauerhaft gelingen, den Konsum sowie den Schwarzmarkt einzudämmen. Dies zeigen die anderen Länder, die ich eben genannt habe. Es ist auch nicht so, wie von vielen Kritikern nach außen kommuniziert, dass durch das Cannabis-Gesetz alles erlaubt sein wird und jeder/jede Cannabis in großen Mengen selbst anbauen oder überall frei zugänglich erwerben kann. Nein, beim privaten Anbau zum Eigenkonsum sind maximal drei Cannabis-Pflanzen erlaubt. Daneben soll es einen gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinen an Erwachsene zum Eigenkonsum geben. Jedoch können dort nur Mitglieder dieser Vereinigungen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, Cannabis erhalten, begrenzt auf maximal 50 g pro Monat. Eine Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende, also zwischen 18 und 21 Jahren, soll nur bis maximal 30 g pro Monat erlaubt sein, wobei der THC-Gehalt nur 10 Prozent betragen darf - eine nachvollziehbare Abstufung bei Heranwachsenden, welche unter anderem Bestätigung durch die Neue Richtervereinigung erhält. Ich möchte - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - Folgendes zitieren: „Trotz aller Prohibitionsbemühungen ist der Konsum dieses mit Alkohol vergleichbaren Betäubungsmittels weit verbreitet. Während für den Konsum im Jugendalter erhebliche Gesundheitsgefahren belegt sind, unterschreitet das Konsumrisiko für Erwachsene je nach Konsumform die Gefahren von Alkohol- und Tabakgenuss.“ Neben diesen Reglementierungen gibt es noch einige andere, die ich jetzt aber nicht aufzählen möchte. Ein Punkt ist mir aber wichtig - das wurde auch schon vom Kollegen Theobald angesprochen -: die Präventionsarbeit. Neben Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen Präventionsbeauftragte in den Anbauvereinigungen laut Gesetzentwurf geeignete Maßnahmen für einen umfassenden Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie zur Suchtprävention sicherstellen. Das ist ein erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs. Hier sind beispielsweise die Errichtung einer digitalen Plattform mit Informationen zu den Risiken des Konsums von Cannabis und zur Suchtprävention sowie die Weiterentwicklung und der Ausbau von bereits bestehenden Präventionsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu erwähnen. In diesem Zusammenhang sollen entsprechende Informations- und Präventionsmaterialien bereitgestellt werden und in Schulen, Vereinen und anderen Umfeldern zur Aufklärung dieser jungen Gruppe beitragen. Neben den gerade erwähnten Erlaubnistatbeständen zum Anbau und Konsum von Cannabis gibt es aber auch weiterhin gesetzliche Verbote, wichtige Verbote, vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für diese bleibt der Konsum von Cannabis strikt verboten. Weiterhin gilt auch, dass Dealen ein krimineller Akt bleibt. Dealer, die Cannabis an Kinder oder Jugendliche abgeben, werden künftig noch rigoroser verfolgt und bestraft. Ihnen droht künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass das Cannabis-Gesetz mit seinen grundlegenden Regelungen und seinen Zielen in die richtige Richtung weist. Das Gesetzgebungsverfahren läuft aktuell allerdings noch, am 22. März entscheidet der Bundesrat über den Entwurf. Wie wir alle der Presse entnehmen konnten, werden von vielen noch Änderungen gefordert, auch von uns, von der SPD-Fraktion. Wir erhoffen uns, dass hierbei noch die letzten Feinschliffe vorgenommen werden. Wir als SPD-Fraktion stehen allerdings grundsätzlich hinter der geplanten Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums, dies möchte ich hier ausdrücklich betonen. (Beifall von der SPD.) Wir möchten aber, so hat es mein Kollege Pascal Arweiler damals in der LPK ja schon mitgeteilt, ein handwerklich sehr gutes Gesetz. Daher haben wir Verständnis für das Ringen um klare und verständliche Regelungen und für das Streiten für ein gutes Gesetz bis zum Schluss. Nach dem 22. März werden wir wissen, wie es mit dem Entwurf in seiner aktuellen Fassung weitergeht. Eines wollen wir jedoch nicht: dass das Gesetz auf unbestimmte Zeit verschoben oder sogar, wie von der CDU-Fraktion gefordert, in Gänze gestoppt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbst wenn das Gesetz bereits am 01.04. in Kraft treten sollte, würde dies nicht bedeuten, dass die darin enthaltenen Regelungen ab dann auf alle Ewigkeit so blieben. Denn 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine Evaluation der Auswirkungen der Konsumverbote auf den Kinder- und Jugendschutz im ersten Jahr der Geltung, einschließlich der Auswirkungen auf das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen, vorgelegt werden. Zwei Jahre nach Inkrafttreten folgt ein Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Gesetzes, einschließlich der Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität; dabei soll auch die Expertise des Bundeskriminalamtes einbezogen werden. Eine umfassende und abschließende Evaluation soll des Weiteren vier Jahre nach Inkrafttreten erfolgen. (Abg. Schmidt (SPD)) Zum Schluss noch ein kleiner Hinweis an alle: Die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen durch das Land erfolgt seit 01.01.2021 aufgrund einer Förderrichtlinie. Hierdurch wird die Suchtprävention schon seit mehr als drei Jahren gestärkt. Neben den Suchtberatungsstellen gibt es in den Landkreisen und im Regionalverband auch Suchtpräventionsfachstellen, die Angebote für Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus sozialen Instituten machen. Sowohl der Haushaltsansatz für die Präventionsfachstellen, für die Suchtprävention „Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Lebensgemeinschaften“ als auch der für das Drogenhilfezentrum wurden seit dem Jahr 2021 in jedem Jahr erhöht. Es gilt, was unsere Landesdrogenbeauftragte Bettina Altesleben sagt; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Eine zielgruppenspezifische Präventionsstrategie für alle potenziellen Konsumentinnen und Konsumenten ist unerlässlich und wird seitens des Saarlandes sehr ernst genommen.“ - Wie schon gesagt, werden wir dem Antrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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