Christina Baltes
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/772. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/772 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Anpassung saarländischer Gesetze an das Gesetz zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts und an weitere Gesetze (Drucksache 17/773) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Anpassung saarländischer Gesetze an das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und an weitere Gesetze, Drucksache 17/773, wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung am 7. Februar 2024 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung sowie Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Ihm liegen folgende wesentliche Erwägungen zugrunde: Zum einen dient es der Anpassung saarländische Gesetze an das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und enthält zum anderen weitere punktuelle Anpassungen und Bereinigungen von Landesgesetzen. Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 in Kraft getreten. Durch die Reform wurden die im BGB enthaltenen Regelungen zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht insgesamt neu strukturiert. Die landesrechtlichen Vorschriften, die auf die jeweiligen Bundesgesetze entweder Bezug nehmen oder diese umsetzen, waren daraufhin redaktionell zu ändern. Des Weiteren sieht das Gesetz punktuelle Anpassungen und Bereinigungen von Landesgesetzen vor, die aufgrund verschiedener Bundesgesetze und landesrechtlicher Änderungen notwendig geworden sind. Mit den vorgesehenen Regelungen sind diese somit erfolgt. Das Gesetz wurde im Ausschuss als gelesen festgestellt und beraten. Es wurde einstimmig beschlossen, keine Anhörung durchzuführen. Das Gesetz zur Anpassung saarländischer Gesetze an das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und an weitere Gesetze, Drucksache 17/773, wurde einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen beschlossen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der SPD.)
