Christina Baltes
Wir fahren nun fort mit unserer heutigen Sitzung. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) (Drucksache 17/772) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordnetem Sebastian Schmitt, das Wort. Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG), Drucksache 17/772, wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung am 7. Februar dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Im Rahmen eines durch den EVS in Auftrag gegebenen Gutachtens wurden Unklarheiten beziehungsweise Friktionen im Zusammenspiel des EVGS mit der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes aufgezeigt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. In einer eigens gegründeten Arbeitsgruppe, in der neben dem EVS und dem Gutachter auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag sowie das Landesverwaltungsamt und das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingebunden waren, wurden Änderungsempfehlungen zum EVSG erarbeitet. Eine der Hauptänderungen betrifft die Zuordnung der Organe des EVS. Das EVSG verweist hinsichtlich der Wirtschaftsführung auf die Eigenbetriebsverordnung. Die auf die Eigenbetriebe der Gemeinden zugeschnittenen Organe in der Eigenbetriebsverordnung, zum Beispiel Werkleitung, Werksausschuss, Bürgermeister, Gemeinderat unterscheiden sich jedoch von den Organen des EVS, zum Beispiel Geschäftsführung, Verbandsversammlung, Aufsichtsrat. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll die zutreffende Organzuordnung direkt im EVSG festgeschrieben werden. Damit sollen die Friktionen aufgelöst und insgesamt ein höheres Maß an Rechtsklarheit erzielt werden. Der zuständige Ausschuss hat das Gesetz in seiner 32. Sitzung am 9. Februar als gelesen festgestellt. Auf eine Anhörung wurde im allseitigen Einvernehmen verzichtet. Abänderungsanträge wurden von den Fraktionen ebenfalls nicht gestellt. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG), Drucksache 17/772, wurde einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die An- (Abg. Schmitt (SPD)) nahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
