Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Saarland beabsichtigt, die Zuständigkeit für die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters für das Gebiet des Saarlandes zum 01.07.2024 auf das Amtsgericht Hamburg zu übertragen. Weshalb diese Zuständigkeitsübertragung für das Saarland sinnvoll und wirtschaftlich ist, möchte ich Ihnen kurz darstellen. Zum einen ist künftig durch die Schiffsregister führenden Amtsgerichte die Einhaltung höherer IT-Sicherheitsstandards erforderlich, was mit zusätzlichen personellen Aufwendungen sowie Kosten etwa für die Implementierung und Pflege von dazu erforderlichen Fachanwendungen verbunden wäre. Zum anderen ist das Geschäftsaufkommen in diesem Bereich mit derzeit 109 eingetragenen Binnen- und Seeschiffen im Saarland äußerst gering. Der Aufbau von Fachwissen ist dadurch kaum möglich. Im Gegenteil bereitet jeder Fall einen überproportional großen Arbeitsaufwand. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg ist zur Übernahme der im Saarland geführten Schiffe und Schiffsbauwerke bereit. Zur Übertragung der Zuständigkeit bedurfte es des Abschlusses eines Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland. Diesen Staatsvertrag habe ich am 06.02.2024 unterzeichnet. Im weiteren Verfahren bedarf der Abschluss dieses Staatsvertrages nach Artikel 95 Absatz 2 der Verfassung des Saarlandes nunmehr der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Diese Zustimmung des Landtages soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nunmehr eingeholt werden. - Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)
