Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar vor. Die vorgelegte Änderung dient der besseren Verständlichkeit des EVSG. Weitergehende inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden. Das EVSG verweist hinsichtlich der Wirtschaftsführung auf die Eigenbetriebsverordnung, soweit keine speziellen Regelungen im EVSG getroffen sind. Die Regelungen im zweiten Teil der Eigenbetriebsverordnung sind demnach sinngemäß auf Wirtschaftsführung und Rechnungswesen des EVS anzuwenden. In der Eigenbetriebsverordnung sind Pflichten für die Werkleitung und den Werksausschuss sowie Unterrichtungsrechte beziehungsweise Zustimmungserfordernisse für Bürgermeister*innen und Gemeinderäte geregelt. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Die entsprechenden Organe des EVS sind die Geschäftsführung, die Verbandsversammlung und der Aufsichtsrat. Bisher wurden die Regelungen der Eigenbetriebsverordnung vom EVS liegt als Anlage 3 bei durch seine Verbandssatzung und durch sein tatsächliches Handeln umgesetzt, das heißt, die in der Eigenbetriebsverordnung genannten Organe Werkleitung, Werksausschuss, Bürgermeister*innen, Gemeinderat wurden den Organen des EVS - Geschäftsführung, Verbandsversammlung, Aufsichtsrat - entsprechend dem Regelungssinn zugeordnet. Um zukünftig sicherzustellen, dass es kein unterschiedliches Verständnis der vorgenommenen Organzuordnung insbesondere zwischen der Rechtsaufsicht in meinem Ministerium und dem EVS gibt, wird durch das Änderungsgesetz die Organzuordnung festgeschrieben. Darüber hinaus sollen durch die getroffenen Änderungen die Verweise auf die Eigenbetriebsverordnung insgesamt klarer gestaltet werden. Dies soll für mehr Rechtsklarheit sorgen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Entwurf. - Danke schön. (Beifall von der SPD.)
