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Heike Sylvia Winzent

06.02.2024 Sitzungen 17/22

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Ich schließe somit die Aussprache. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat mit der Drucksache 17/784 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 17/503 eingebracht. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Änderung eines verfassungsändernden Gesetzes die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich, somit 34 Stimmen. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/784 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/784 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/503 in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/503 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/503 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag im Einzelfall gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3). Ich eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe somit die Aussprache. Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf nun die Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Namentliche Abstimmung) Ist ein Mitglied des Hohen Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Somit schließe ich die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, also 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe nun das Ergebnis bekannt: Es sind 48 Stimmen abgegeben worden, davon 45 Ja ‑ Stimmen und 3 Nein-Stimmen. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Beifall von SPD und CDU.) Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat mit der Drucksache 17/785 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu - eingebracht. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Änderung eines verfassungsändernden Gesetzes die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, das sind 34 Stimmen, erforderlich. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/785 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/785 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu - in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/504 - neu - in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu - in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zuge-Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung stimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 2 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen zur Abstimmung darüber: Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 19). Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf hierzu die Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Namentliche Abstimmung) Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, somit 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Es sind 48 Stimmen abgegeben worden, davon 45 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen. - Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Beifall von SPD und CDU.) Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat mit der Drucksache 17/786 einen Abänderungsantrag zu Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu - eingebracht. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfasliegt als Anlage 1 bei liegt als Anlage 2 bei sung des Saarlandes ist für die Änderung eines verfassungsändernden Gesetzes die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, also 34 Stimmen, erforderlich. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/786 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/786 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu - in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu - in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, Artikel 59a, Absatz 1. Ich eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abge-Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung stimmt werden. Ich darf die Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Namentliche Abstimmung) Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, somit 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe das Ergebnis bekannt. Es sind 48 Stimmen abgegeben worden, davon 45 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Beifall von SPD und CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen nun zu Tagesordnungspunkt 24: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) (Drucksache 17/772) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.

Alle Reden von Heike Sylvia Winzent Protokoll ↗