landtag-saar.de ↗

Christoph Rudolf Schaufert

AfD 06.02.2024 Sitzungen 17/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Heute beschäftigen wir uns mit drei Eingriffen in die Verfassung des Saarlandes. Unsere vorgeschlagene Verfassungsänderung gestern zum Senken der Hürde zur Erreichung abstrakter Normenkontrollklagen wurde ja 48 zu 3 abgeschmettert, obwohl es darin um klare Rechtsnormen ging, die ein Mehr an Demokratie und ein Mehr an Rechten für die wichtige Kontrolle der Regierung gebracht hätten. Heute werden wir nun hier in Zweiter und Dritter Lesung mit im Endeffekt unklaren Begrifflichkeiten beschäftigt, deren Wirkung nicht sofort klar ist, die im Grunde als Willenserklärung geschmeidig daherkommen, wo es aber fraglich ist, ob man diese tatsächlich in der Verfassung verankern soll, oder die Verfassung in dieser Art redaktionell umschreiben muss. „Die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit genießt den Schutz und die Förderung des Staates.“ Dagegen ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Dahinter stehen wir von der AfD vollkommen. Der Satz ist eine Binsenweisheit für jedes funktionierende Staatsgebilde vom Nordpol zum Südpol und rund um den Äquator. Nur eine Selbstverständlichkeit in die Verfassung, was bringt das im Endergebnis? Einzig ein Satz mehr in der Verfassung des Saarlandes, der im Grunde nichts wirklich regelt, auf den sich keiner berufen kann, aus dem keine konkrete Verpflichtung hervorgeht. Nur so nebenbei, unsere saarländische Verfassung hat 34 DIN-A4-Seiten beim Ausdruck, die Verfassung der Vereinigten Staaten gerade einmal 14. Von den Zehn Geboten wollen wir in diesem Zusammenhang einmal gar nicht reden. So sollte eine Verfassung auch sein, kurz, knapp und ein Fels in der Brandung der Jahre, der Jahrzehnte und wie die in den USA, im Idealfall der Jahrhunderte. Die Basis des Staatswesens, die Basis der öffentlichen Sache, lateinisch der „res publica“, welches eine Verfassung darstellt, sollte und kann immer nur das Fundament sein, auf dem dann ein Staats- und Gemeinwesen aufbaut, auf dem ein Staats- und Gemeinwesen aufblüht, dem ein Staats- und Gemeinwesen aber auch Grenzen setzt. Das tun wir mit den vorliegenden Änderungen nicht. Mit diesen Änderungen wird dem Zeitgeist gehuldigt und momentan woke Befindlichkeiten werden bedient beziehungsweise dem Ehrenamtler „e Schmier gemacht“. Gucken wir uns die anderen Änderungen doch einmal an! Da hätten wir: Es gehört ferner zu den Aufgaben des Staates, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren. Hier wurde während der Anhörung klar, dass der Begriff „Nachhaltigkeit“ als solcher beileibe nicht klar definiert ist. Der Begriff stammt aus verschiedenen Bereichen und beinhaltet in Wirklichkeit unterschiedliche Dinge. Eine erstmalige Verwendung der Bezeichnung „Nachhaltigkeit“ in deutscher Sprache ist bereits bei Hans Carl (Abg. Schaufert (AfD)) von Carlowitz 1713 in seinem Werk „Sylvicultura oeconomica“ in Bezug auf Waldwirtschaft nachgewiesen. Im Wissen über die zahlreichen unterschiedlichen Definitionen und Bedeutungen, wie und was man in „Nachhaltigkeit“ hineinlesen kann, soll jetzt im vorliegenden Abänderungsantrag quasi zur Präzisierung noch in die Begründung des Gesetzentwurfs eine Definition von Nachhaltigkeit nachgeschoben werden, damit im Falle der vielleicht notwendigen Auslegung durch die Juristerei ein Hinweis auf den Willen der Mehrheit des Hohen Hauses am 07.02.2024 gegeben wird, was überhaupt unter „Nachhaltigkeit“ verstanden wurde. Diese beiden ersten Änderungen, die Selbstverständlichkeit der Ehrenamtsförderung wie der unscharfe Nachhaltigkeitsbegriff sind unseres Erachtens im Grunde nicht notwendig im Verfassungstext zu verankern, da selbstredend oder zu ungenau und den Text und den Umfang unserer saarländischen Verfassung nur aufblähend, was übrigens eines der Argumente war, die Worte „Das Saarland ist dem Frieden verpflichtet“ nicht in die Verfassung des Saarlandes aufzunehmen, als wir den Antrag stellten, da das Friedensziel ja angeblich umschrieben und aus zahlreichen Artikeln herausgelesen werden könne und somit eine Präzisierung nicht nottun würde. Gleiches gilt mit Sicherheit für Ehrenamtsförderung wie für Nachhaltigkeit. Bedenklich wird es unseres Erachtens bei der dritten Änderung, die da lautet - ich überspringe es, wir haben es ja heute gehabt - „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“. In der ersten Variante war „aus rassistischen Gründen“ und das ersetzt wie gesagt das Wort „Rasse“. Wir greifen also in die Verfassung ein, um aus dem Wort „Rasse“ die Worte „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ zu machen. Ändert das irgendwas am Inhalt? Ändert das irgendwas an der Aussage? Natürlich nicht. Wie wir es von der AfD schon des Öfteren vorgeschlagen haben, könnte man im Grunde diese Aufzählung in Artikel 12 eindampfen zu den Worten „Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden“. Damit wäre alles gesagt, denn die Aufzählung wird nie vollständig sein und jeden Aspekt ausleuchten und jeden Einzelfall erfassen können, wer warum benachteiligt oder bevorzugt werden könnte. Aber warum wird sowohl im Grundgesetz wie in der saarländischen Verfassung überhaupt aufgezählt? Es war den Vätern und Müttern unserer Verfassung, die eine schlimme Diktatur durchlebt hatten, eine Diktatur, die Menschen gerade wegen der Sachverhalte in der Gesetzesaufzählung - Herkunft, Abstammung, Glauben, Weltanschauung wie eben auch „Rasse“ - diskriminiert hatte, wichtig, genau diese Begriffe schriftlich zu verankern. Daher sollte man auch die Größe, das Geschichtsbewusstsein und die Verbundenheit mit der Vergangenheit besitzen, auch solche Wörter in der Verfassung unverändert stehen zu lassen, die möglicherweise dem einen oder anderen woken Linken nach dem vierten Glas Chablis ein wenig Unbehagen bereiten, wie eben das Wort „Rasse“. Es darf auf keinen Fall zur Mode werden, dass jede Politikergeneration denkt, in der Verfassung herumschreiben und sich verewigen zu müssen, da unsere Urgroßväter nicht den exakten Zeitgeist bei jedem einzelnen Wort getroffen haben. Der Rahmen und die Staatsziele, die uns unsere saarländische Verfassung geben soll, sind bereits durch deren ursprüngliche Autoren genügend und in der Wirkrichtung klar genug geregelt. Lassen wir die Finger davon! Wir lehnen alle drei Verfassungsänderungen ab. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Alle Reden von Christoph Rudolf Schaufert Protokoll ↗