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Kira Braun

SPD 06.02.2024 Sitzungen 17/22

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute werden wir in Zweiter und Dritter Lesung unser wichtigstes Gesetz, unsere Verfassung ändern. Sie regelt unser Zusammenleben. Sie hat den Anspruch, dass sich möglichst viele Saarländerinnen und Saarländer hinter ihr versammeln. Für uns als SPD-Fraktion ist deswegen klar: Eine Verfassungsänderung erfordert stets höchste Akribie und Gewissenhaftigkeit. Das machen wir heute auch, wenn wir erstens das Ehrenamt stärken, zweitens den Begriff der Nachhaltigkeit als Staatsziel ergänzen und drittens den Rassebegriff streichen. Bevor ich auf ein paar Punkte gesondert eingehe, möchte ich meinen ganz herzlichen Dank aussprechen, nämlich an all die Verbände für die engagierten Stellungnahmen, ob schriftlich oder mündlich. Diese haben unsere Anhörung extrem bereichert, auch den Prozess bereichert, eine Verfassungsänderung auf die Beine zu stellen. Deswegen gilt ihnen mein ganz herzlicher Dank, auch im Namen der gesamten Fraktion. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Zunächst möchte ich auf die Streichung des Rassebegriffes eingehen. Wir alle wissen, dadurch wird Rassismus nicht verschwinden. Es sorgt gerade nicht dafür, dass sich Mohammed in den Kommentarspalten bei Facebook keinen Beleidigungen mehr ausgesetzt sieht. Es sorgt nicht dafür, dass Kerem trotz festem Einkommen schon wieder eine Wohnungsabsage erhält. Es sorgt nicht dafür, dass Selmas Aussehen nicht mehr ungefragt von älteren Männern als exotisch bezeichnet wird. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen intendierten Rassismus können wir damit nicht bekämpfen. Wir machen aber deutlich, ich glaube, auch das ist wahnsinnig wichtig: Die saarländische Verfassung wird keine Menschenbilder mehr reproduzieren, die auf der Vorstellung unterschiedlicher „Rassen“ beruhen. Erlauben Sie mir kurz auf die ursprüngliche Intention der Mütter und Väter des Grundgesetzes einzugehen, daran orientiert sich auch unser Art. 12 Abs. 3 der saarländischen Verfassung. Was wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes in Art. 3 Abs. 3 festschreiben? Der historische Gesetzgeber wollte mit diesem Begriff gerade auf die Gräueltaten des NS ‑ Regimes Bezug nehmen, das geht aus den Gesetzesmaterialen hervor. Das Verbot der Diskriminierung wegen der „Rasse“ wurde in expliziter Abgrenzung zur rassistischen Ideologie und monströsen Vernich- (Abg. Braun (SPD)) tungspolitik des Nationalsozialismus im Grundgesetz aufgenommen. Dieser Begriff sollte gerade antirassistisch verstanden werden, und so wurde er auch in den letzten Jahren vom Bundesverfassungsgericht ausgelegt. Gestern ging es im Hohen Hause in der Debatte bereits um Sprache und darum, wie sich die Bedeutung von Begriffen im Laufe der Zeit verändern kann, und so ist das auch bei dem Begriff der „Rasse“. Unser Vorschlag nimmt nun einen dringend erforderlichen Perspektivwechsel vor - Kollege Theis hat es eben ausgeführt -, er fußt auf der so simplen wie auch richtigen Annahme: Es gibt Rassismus, aber keine „Rassen“. Deshalb ist es höchste Zeit, dass dieser pseudowissenschaftliche, falsche Begriff endlich aus unserer Verfassung gestrichen wird. (Beifall von der SPD und CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch deswegen sind breite Anhörungen so wichtig, denn aus der Anhörung ging hervor, dass mit der ursprünglichen Gesetzesformulierung eine Schmälerung des Schutzbereiches einhergehen könnte, dies gilt es aber gerade zu vermeiden. Deswegen haben wir uns nach langen Überlegungen und vielen Debatten dem Vorschlag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes angeschlossen. Diese Formulierung macht deutlich, die Diskriminierung ist die Folge rassistischer Zuschreibungen, der Grund der Diskriminierung ist gerade nicht in der pseudowissenschaftlichen „Rasse“ des Betroffenen selbst zu suchen. Erlauben Sie mir, auch auf die Einführung der Nachhaltigkeit als Staatsziel einzugehen. Damit verankern wir - die Berichterstatterin hat es eben erläutert - ein Rückschrittsverbot und gleichzeitig ein Optimierungsgebot. Aus der Anhörung nehme ich aber auch mit, dass der Begriff der Nachhaltigkeit sehr vielfältig ist. Manche empfinden ihn als zu unbestimmt, können ihn vielleicht auch nur schwer greifen. Um deutlich zu machen, was wir als Gesetzgeber unter diesem Begriff verstehen, ergänzen wir nun die Gesetzesbegründung mit einer Definition und schaffen somit mehr Klarheit. Diese Definition entstammt dem Brundtland-Bericht und besagt, dass die nachhaltige Entwicklung nicht nur eine ökologische, sondern auch eine ökonomische und eine soziale Dimension beinhaltet. Ich habe im Publikum bereits Herrn Kreutzer und Frau Berisha vom Haus der Nachhaltigkeit entdeckt, die auch die Ergänzung der Definition in der Gesetzesbegründung vorgeschlagen haben. Schön, dass ihr heute der Debatte beiwohnt, das freut uns natürlich immer sehr, aber auch vielen Dank für diese wichtige Anregung. (Beifall von SPD und CDU.) Ich möchte auf eine weitere wichtige Dimension der Nachhaltigkeit eingehen, die räumliche Dimension. Klar ist, Nachhaltigkeit kann nicht nur lokal oder national verstanden werden, vielmehr muss Nachhaltigkeit immer global betrachtet werden, denn unser Konsum bei uns, vor Ort im Saarland hat auch Auswirkungen auf Menschen Tausende Kilometer entfernt. Ich will an ein Ereignis erinnern, das vor über zehn Jahren in diese Debatte neuen Schwung gebracht hat: Es geschah am 24. April 2013 in Bangladesch mit beißendem Rauch, ohrenbetäubendem Lärm, Staub, der die Sicht und die Luft zum Atmen nimmt, Trümmern, die Hunderte Kilo wiegen und Menschen unter sich begraben, Schmerz und Verzweiflung. So oder so ähnlich muss es sich für die Menschen angefühlt haben, die vor über zehn Jahren in der Textilfabrik Rana Plaza in Savar in Bangladesch gearbeitet haben, bis sie einstürzte. Es war das weltweit größte Unglück in der Geschichte der Textilindustrie. Mehr als 1.000 Menschen starben, weil es keinen Arbeitsschutz für die Menschen gab. Weil Fast Fashion wichtiger war als Menschenleben. Weil westliche Unternehmen dort Produkte produzieren, die sie für das Zehn-, Zwanzigfache oder gar Hundertfache hier dann weiterverkaufen. Weil lange Lieferwege für Konsumentinnen und Konsumenten oft gar nicht sichtbar sind. Auch deswegen ist Nachhaltigkeit so wichtig, denn es geht um viel mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, als nur den bloßen Schutz von Wald und Fluss: Nachhaltigkeit bedeutet auch Arbeitsschutz! (Beifall von der SPD und CDU.) Die Tragödie von Rana Plaza brachte den Stein ins Rollen, den Stein für eine europäische Lieferkettenrichtlinie. Durch sie würden menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung endlich festgeschrieben werden. Unternehmen müssten sodann in angemessener Weise sowohl die vorgelagerte als auch nachgelagerte Kette im Blick haben. Das europäische Lieferkettengesetz wäre so wichtig, weil es Menschenrechte, Klimaschutz und Nachhaltigkeit schützt und damit auch einen fairen Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit sichern würde. Ich will es deshalb ganz klar sagen: Eine solche Richtlinie darf nicht an Deutschland und schon gar nicht an der FDP scheitern! (Beifall von der SPD und CDU.) Ich komme zum Schluss. Abschließend möchte ich auf einen Vorschlag eingehen, der auch im Rahmen der Anhörung an uns herangetragen wurde, die Einführung einer Anti-Antisemitismusklausel. Ich möchte in diesem Zusammenhang Kirchenrat Frank-Matthias Hoffmann ganz herzlich begrüßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen in diesen Tagen erleben, wie Antisemitismus erneut in diesem Land um sich greift. Nicht erst (Abg. Braun (SPD)) seit dem barbarischen Angriff der Hamas auf Israel, aber seit dem 7. Januar 2023 ist der Anstieg der antisemitischen Straftaten in Deutschland um 320 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gewachsen. 320 Prozent! Das ist eine Zahl, die mich mit Scham erfüllt und die mich auch besorgt. Eine Zahl, die zeigt, wie wichtig ein entschlossenes Vorgehen gegen dieses gesellschaftliche Gift ist. Genau deswegen ist es so wichtig, dass viele Organisationen wichtige Aufklärungsarbeit leisten und antisemitischen Verschwörungsmythen etwas entgegensetzen, ich denke stellvertretend an das Adolf-Bender-Zentrum. Diesen wertvollen Akteurinnen und Akteuren, die es zuhauf in diesem Land gibt, gilt unser herzlicher Dank. (Beifall von SPD und CDU.) Ich bin froh, feststellen zu können, dass es Einigkeit bei den großen Fraktionen darüber gibt, eine solche wichtige Anti-Antisemitismusklausel auch in unserer saarländischen Verfassung festzuschreiben. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt für mich aber; ich hätte mir gewünscht, dass wir bereits im Rahmen dieser Verfassungsänderung eine solche Klausel aufgenommen hätten. Ein Wunsch, den ich nicht alleine in mir trage, der unter anderem von vielen anderen Stellen genannt wurde, auch vom israelischen Botschafter, der hier im Landtag zum Mittagessen gewesen ist. Umso wichtiger ist es aber, dass wir zeitnah in eine Verhandlung und eine Umsetzung einsteigen, um deutlich zu machen: Wir brauchen diese Anti-Antisemitismusklausel, denn „Nie wieder“ ist auch jetzt! (Beifall von der SPD und CDU.) Die heutige Debatte zeigt, schon mit moderaten Änderungen können wir auf die Herausforderungen unserer Zeit reagieren. Auf die Stärkung des Ehrenamts wird gleich mein geschätzter Kollege Arweiler kurz eingehen. Unsere Verfassung ist modern, sie ist richtungsweisend und sie ist verständlich. Wir sorgen heute dafür, dass sie das auch bleibt. - Deswegen bitte ich um Zustimmung. (Beifall von der SPD und der CDU.)

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