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Heike Sylvia Winzent

06.02.2024 Sitzungen 17/22

Frau Berichterstatterin, tragen Sie doch bitte auch noch die Berichte zu den beiden anderen Gesetzesänderungen jetzt einleitend vor. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin zu den Gesetzentwürfen Drucksache 17/504 - neu - und Drucksache 17/505 - neu: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 19), Drucksache 17/504 - neu - (Ehrenamt), wurde vom Plenum in seiner 16. Sitzung am 12.07.2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Gesetzesentwurf wurde im Ausschuss gelesen und beraten. Ihm liegen die folgenden Erwägungen zugrunde: Mit der Einfügung von Artikel 19 Satz 2 in die Verfassung des Saarlandes wird die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit zum Staatsziel erklärt. Gerade im Saarland ist das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger ein maßgeblicher Pfeiler, auf dem Staat und Zivilgesellschaft ruhen. Es trägt wesentlich zu einer menschlichen und solidarischen Gesellschaft bei und festigt das demokratische Gemeinwesen. Mit der Änderung des Artikels 19 wird die besondere Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit für das Funktionieren der Gesellschaft hervorgehoben. Durch das Wort „Förderung“ wird klargestellt, dass der Staat diesem Ziel ein besonderes Gewicht beizumessen hat. Der Ausschuss hat am 8. und 9. Januar eine Anhörung zu diesem Gesetzesvorhaben durchgeführt. Der Gesetzesentwurf wurde durch die geladenen Institutionen nahezu einhellig begrüßt. Allen hierzu Angehörten möchte ich ebenfalls für ihre Stellungnahmen ganz herzlich danken. Die SPD- und die CDU-Fraktion haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, der bei Ablehnung der AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen wurde. Mit diesem Antrag wird noch das Wort „Schutz“ ausdrücklich in den Satz aufgenommen. Der Abänderungsantrag liegt Ihnen als Drucksache 17/785 vor. Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 19 Satz 2), Drucksache 17/504 - neu, wurde bei Zustimmung der Landtagsfraktionen von SPD und CDU und Ablehnung durch die AfD-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter Lesung. (Beifall von SPD und CDU.) Ich fahre fort mit der weiteren Berichterstattung. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 59a Absatz 1), Drucksache 17/505 - neu - (Nachhaltigkeit), wurde vom Plenum in seiner 16. Sitzung am 12.07.2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Gesetzesentwurf wurde im Ausschuss gelesen und beraten. Ihm liegen folgende Erwägungen zugrunde: Artikel 59a Absatz 1 Satz 1 der saarländischen Landesverfassung stellt den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen unter besondere Fürsorge des Landes und benennt in Satz 2 die erstrangigen Aufgaben des Staates. Bislang ist Nachhaltigkeit nicht unmittelbar in der Landesverfassung als Staatsziel benannt. Um die natürlichen Lebensgrundlagen vollumfänglich zu schützen, wird der Begriff der Nachhaltigkeit aufgenommen. Mit Aufnahme des Nachhaltigkeitsbegriffs in die Landesverfassung kann ein Nachhaltigkeitsvorbehalt für alle politischen und administrativen Maßnahmen des Landes eingeführt werden. Gebunden werden sämtliche Träger hoheitlicher Gewalt. Im Wege der Konkordanz können Auswirkungen geprüft und bewertet werden. In seinem Kern statuiert Artikel 59a Absatz 1 zumindest ein Rückschrittverbot und ein Optimierungsgebot. Der Verbrauch von Ressourcen ist, wenn diese nicht erneuerbar sind, wegen der negativen Folgen für die kommenden Generationen auf das erforderliche Maß zu beschränken. Der Ausschuss hat am 8. und 9. Januar eine Anhörung zu diesem Gesetzesvorhaben durchgeführt. Der Gesetzentwurf stieß ebenfalls auf ein positives Echo bei den Angehörten. Auch dieser Gruppe von Angehörten möchte ich herzlich für ihre Stellungnahmen danken. SPD- und CDU-Fraktion haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, der bei Ablehnung durch die AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen wurde. Hierin wurde nochmals die Begründung des Gesetzentwurfs ergänzt. Der Abänderungsantrag liegt Ihnen als Drucksache 17/786 vor. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes der Verfassung des Saarlandes Artikel 59a Absatz 1, Drucksache 17/505 - neu, wurde bei Zustimmung der Landtagsfraktionen von SPD und CDU und Ablehnung der AfD-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen, der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von SPD und CDU.)

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