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Heike Sylvia Winzent

06.02.2024 Sitzungen 17/22

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die gestern unterbrochene Sitzung nun fort. Ich darf heute Morgen, soweit sie anwesend sind, die Kandidierenden für die Wahl des/der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen begrüßen. Ebenso begrüßen möchte ich den amtierenden Beauftragten, Herrn Prof. Dr. Bieber. Seien Sie uns herzlich willkommen. (Beifall.) Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 20: Wahl der/des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Wahlvorschlag Drucksache 17/794) Der aktuelle Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Prof. Dr. Daniel Bieber, wurde am 12. Februar 2020 vom Landtag gewählt. Der Eintritt in den Ruhestand von Herrn Prof. Dr. Bieber wurde letztmalig bis Ende Februar 2024 hinausgeschoben. Eine entsprechende Stellenausschreibung wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. Es liegen acht Bewerbungen vor, die den Mitgliedern des Landtages zwischenzeitlich zugegangen sind. Das Präsidium des Landtages hat in seiner Sitzung vom 5. Februar 2024 beschlossen, alle eingegangenen Bewerbungen in den Vorschlag aufzunehmen, der Ihnen heute Morgen als Drucksache 17/794 vorliegt. Dem Landesbehindertenbeirat wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine Stellungnahme ist bisher nicht eingegangen. Das Erweiterte Präsidium hat sich für eine schriftliche Wahl ausgesprochen. Wahlzettel und Umschläge werden Ihnen am Eingang zu Zimmer 30 ausgehändigt. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe durch ein Kreuz im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Den Umschlag mit dem Wahlzettel bitte ich, in die Wahlurne einzuwerfen. Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrzahl der Stimmen auf sich vereint. Ich bitte nun die Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zur Stimmabgabe aufzurufen. (Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf.) Ich bitte nun um Mitteilung, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. ‑ Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich die beiden Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. (Die Schriftführer zählen die Stimmen aus.) Ich gebe nun das Ergebnis der Wahl bekannt. Abgegeben wurden 47 Stimmen, davon sind 47 Stimmen gültig. Entfallen sind auf Frau Dr. Lilit Grigoryan 1 Stimme, Marc Krämer 0 Stimmen, Ulrich Ludat 0 Stimmen, Dirk Mitzloff 0 Stimmen, Petra Moser-Meyer 0 Stimmen, Dunja Reichert 0 Stimmen, Christoph Schirra 0 Stimmen, Michael Schmaus 46 Stimmen. Ich stelle somit fest, dass der Bewerber Michael Schmaus zum Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gewählt ist. - Herr Schmaus, ich spreche Ihnen im Namen des Hohen Hauses herzliche Glückwünsche dazu aus! (Beifall des Hauses. - Gratulation durch die Abgeordneten.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren nun in unserer Tagesordnung fort und kommen zu den Tagesordnungspunkten 21, 22 und 23: Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3) (Drucksache 17/503) (Abänderungsan- trag Drucksache 17/784) Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 19) (Drucksache 17/504 - neu) (Abänderungsantrag Drucksache 17/785) Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 59a Absatz 1) (Drucksache 17/505 - neu) (Abänderungsantrag Drucksache 17/786) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin zum Gesetzentwurf Drucksache 17/503: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3), Drucksache 17/503 (Rassebegriff), wurde vom Plenum in seiner 16. Sitzung am 12.07.2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss gelesen und beraten. Ihm liegen folgende Erwägungen zugrunde: Die Verwendung des Begriffs der Rasse führt zu dem Glauben, dass unterschiedliche biologische Menschenrassen existieren würden. Das ist fachlich falsch und entstammt einer Ideologie, die wir als weltoffene und der Welt zugewandte saarländische Gesellschaft nicht tolerieren. Auch heute kann der Rassebegriff zur Förderung rassistischen Denkens führen. Deshalb muss der Begriff „Rasse“ aus der saarländischen Verfassung gestrichen werden. Um rassistisch motivierten Herabwürdigungen, Benachteiligungen oder Verfolgungen entgegenzuwirken, wird der Schutz vor Diskriminierung in der ursprünglichen Gesetzesvorlage mit den Worten „aus rassistischen Gründen“ ergänzt. Der Ausschuss hat am 8. und 9. Januar eine Anhörung zu diesem Gesetzesvorhaben durchgeführt. Der Gesetzentwurf wurde, verbunden mit konstruktiver Kritik beziehungsweise weiteren Formulierungsvorschlägen von den geladenen Institutionen unisono begrüßt. Allen Angehörten möchte ich an dieser Stelle für ihre Stellungnahmen noch einmal herzlich danken. Die Fraktionen von SPD und CDU haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem das Wort „Gründen“ durch „Zuschreibungen“ ersetzt wird. Der Abänderungsantrag wurde bei Ablehnung durch die AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen und liegt Ihnen als Drucksache 17/784 vor. Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3), Drucksache 17/503, wurde bei Zustimmung der Landtagsfraktionen von SPD und CDU und Ablehnung durch die AfD Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von SPD und CDU.)

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