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Christina Baltes

06.02.2024 Sitzungen 17/22

Vielen Dank, Frau Fretter, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zu Punkt 19 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit eingebrachten Antrag betreffend: Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Schreiben vom 20. Januar 2024 - eingegangen am 29. Januar 2024 - hat der leitende Oberstaatsanwalt bei Frau Landtagspräsidentin Winzent die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Josef Dörr beantragt, um einen (Abg. Schindelhauer (SPD)) Strafbefehl mit Strafvorbehalt wegen falscher Versicherung an Eides Statt gemäß § 156 StGB beantragen zu können. Die Immunität ist ganz nach herrschender Meinung ein Parlamentsprivileg. Sie schützt nicht das Interesse des einzelnen Abgeordneten an einer Vereitelung oder Verzögerung legitimer staatlicher Verfolgung. Sie schützt vielmehr die Funktionsfähigkeit des Parlamentes. Bei seiner Entscheidung über die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dörr haben das Parlament und ihm vorausgehend der Ausschuss zwischen den Parlamentsbelangen, denen einer geordneten Rechtspflege und denen des Abgeordneten an einer ungestörten Wahrnehmung seines Mandats abzuwägen. Diese Abwägung muss frei von Willkür erfolgen. Das Parlament entscheidet jedoch nicht über die Berechtigung der gegen den Abgeordneten erhobenen Vorwürfe. Es urteilt also nicht über Schuld oder Unschuld eines Abgeordneten. Es entscheidet vielmehr darüber, ob sich die Staatsanwaltschaft erkennbar von unsachgemäßen Motiven bei der angestrebten Strafverfolgung leiten lässt. Sind hierfür keine objektiven Anhaltspunkte ersichtlich, ist der Landtag gehalten, die beantragte Maßnahme zu genehmigen. Der beantragte Strafbefehl mit Strafvorbehalt wegen falscher Versicherung an Eides Statt lässt keinerlei Anhaltspunkte auf eine missbräuchliche Strafverfolgung erkennen. Die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dörr begegnet daher keinen Bedenken. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat in seiner Sitzung vom 1. Februar 2024 einstimmig mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion bei Abwesenheit der AfD-Fraktion beschlossen, dem Parlament zu empfehlen, entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 20. Januar 2024 die Immunität des Abgeordneten Josef Dörr aufzuheben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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