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Christina Baltes

06.02.2024 Sitzungen 17/22

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/751. Wer für die Annahme der Drucksache 17/751 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/751 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/747. Wer für die Annahme der Drucksache 17/747 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/747 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 17 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 6) (Drucksache 17/771) Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/771. Wer für die Annahme der Drucksache 17/771 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/771 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 18 der Tagesordnung: Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben für das Jahr 2022 (Drucksache 17/741) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Petra Fretter das Wort. Abg. Fretter (CDU), Berichterstatterin: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben steht einmal im Jahr auf der Tagesordnung des Hohen Hauses. Diese Gelegenheit zur Berichterstattung nehme ich stellvertretend für alle Ausschussmitglieder sehr gerne wahr und freue mich dabei auf Ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit. Die heutige Berichterstattung bezieht sich auf das Jahr 2022, das wie auch das Vorjahr stark durch die Corona-Pandemie geprägt war. Grundsätzlich ist der Ausschuss für Eingaben für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen, zuständig. Zivilrechtliche Fragen oder Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb seiner Zuständigkeit. Jede Bürgerin, jeder Bürger hat ein verfassungsrechtliches, verbürgtes Petitionsrecht. Der Ausschuss für Eingaben hat die Aufgabe, die Bitten und die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die an die Adresse des Landtages gerichtet sind, zu prüfen und zu bescheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Ausschuss werden die Sorgen und Nöte, aber auch die Interessen der Menschen konkret sichtbar. Wir als Ausschussmitglieder orientieren uns an diesen Bedürfnissen und Problemen unserer Bürger. Mit anderen Worten: Wir arbeiten bürgernah. Man liest immer wieder, der Ausschuss für Eingaben sei eine Art Notrufsäule der Bürgerinnen und Bürger, ein Seismograf für die Stimmung in der Bevölkerung. Das ist, wie ich glaube, ein sehr treffendes Bild. Deshalb hat dieser Ausschuss meiner Meinung nach auch entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient, da er ein sehr wichtiges Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und deren gewählten Vertreterinnen und Vertretern hier im Landtag ist. Das könnte sich auch darin zeigen - das hatte ich das letzte Jahr schon gesagt -, dass wir die jährliche Berichterstattung vorziehen, um somit die Bürgerinnen und Bürger über Funk und Fernsehen zu erreichen. Das ist, wie gesagt, nicht zum ersten Mal meine Bitte. Vielleicht findet diese Anregung ja Zustimmung im nächsten Jahr, das würde mich und auch meine Ausschussmitglieder sehr freuen! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Seit vielen Jahren bin ich mit viel Herzblut in diesem wichtigen Ausschuss Mitglied. Nach der letzten Landtagswahl habe ich das Amt der Ausschussvorsitzenden übernommen und ich versichere Ihnen, dass die Ausschussmitglieder und ich als Vorsitzende uns den Anliegen der Bürger*innen verpflichtet fühlen und diesen auch in Zukunft hohe Wertschätzung entgegenbringen werden. Lassen Sie mich zunächst meinen werten Kolleginnen und Kollegen, den Mitgliedern des Eingabeausschusses selbst, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien danken. Ein besonderer Dank geht an unsere Ausschusssekretärin Katja Gröber, die stets für Petentinnen und Patenten am Telefonhörer ein offenes Ohr hat und sich immer Zeit für diese Gespräche nimmt. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ohne diese engagierten Menschen ist ein bürgernahes Petitionswesen einfach nicht möglich. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Ich möchte nun unsere Arbeit des abgelaufenen Kalenderjahres 2020 anhand von aufgearbeiteten Daten und ausgewählten Beispielen konkretisieren. Sie finden in der als Drucksache 17/741 vorliegenden Statistik des Berichtsjahres 2022 die Zahlen zu verschiedenen Aspekten des Petitionswesens. Die Statistik umfasst zum einen die Gesamtzahl der vom Ausschuss im Berichtsjahr beratenen Eingaben. Zum anderen gliedert die Statistik die behandelten Eingaben nach drei Merkmalen auf: Nach der Zuordnung zu den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, nach der Art der Einbringung in den Landtag und nach der Art der Erledigung durch den Ausschuss. Im Jahr 2022 hat der Ausschuss insgesamt 200 Petitionen, sprich Eingaben, behandelt. Das ist ein Rückgang um 72 Petitionen beziehungsweise 26,5 Prozent. In den letzten elf Jahren hat der Ausschuss jährlich zwischen 180 und 285 Petitionen pro Jahr behandelt. Nachdem wir im Jahr 2020 die höchste Anzahl an Petitionen seit über 20 Jahren erhalten hatten und uns 2021 auf hohem Niveau stabilisiert hatten, konnte für 2022 ein leichter Rückgang verzeichnet werden. Die Aufgliederung nach den Geschäftsbereichen zeigt einen leichten Rückgang des Gesamtaufkommens und ist das Ergebnis recht unterschiedlicher Entwicklungen im Einzelnen. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie in der Statistik die im Jahr 2022 gültigen Bezeichnungen der Ministerien finden. Bei fast allen Ministerien ist im Jahr 2022 ein Rückgang zu erkennen. Die höchste Zahl verzeichnet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das ist heute das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, mit einem Rückgang von 28 Eingaben. (Abg. Fretter (CDU)) Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport ist der höchste Wert an zugewiesenen Petitionen mit 50 Eingaben zu verzeichnen. Es gab noch weitere Geschäftsbereiche, die im Vergleich zum Vorjahr weniger Petitionen hatten, dazu zählen die Staatskanzlei, das Ministerium für Bildung und Kultur sowie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, heute Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Lassen Sie uns einen Blick auf die Art der Einbringung der Eingaben in den Landtag werfen, ob diese also per Post oder digital eingetroffen sind. Schriftlicher und digitaler Eingang der Eingaben im Landtag des Saarlandes haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert, da Eingaben nunmehr öfter in digitaler Form eingereicht werden. Insbesondere weist das auf der Homepage des Landtages angebotene Format der Online-Petitionen im Berichtsjahr sozusagen eine Steigerung um 29 Prozent auf. Der Anteil der Online-Petitionen an der Gesamtzahl der Petitionen stieg von 31 Prozent im Jahr 2021 auf 60 Prozent im Jahr 2022. Über 76,5 Prozent aller Eingaben wurden im Jahr 2022 als erledigt beschieden, da der Ausschuss die jeweils eingeholte Stellungnahme der obersten Landesbehörde bestätigt hatte. In 7 Prozent aller Fälle hat das Prüfungsverfahren zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen wurde. Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nach den jetzt eher nüchternen Zahlen der Statistik und statistischen Betrachtung möchte ich Ihnen unsere Arbeit anhand ausgewählter Eingaben beispielhaft veranschaulichen. Der erste Fall betrifft den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Der Petent aus Homburg wandte sich mit seiner Petition am 3. Oktober 2022 an den Petitionsausschuss. Er monierte die Bearbeitungsdauer seines Antrags auf Erwerbsminderungsrente, den er im November 2021 bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland gestellt hatte. Mehrmalige Anrufe seinerseits in der entsprechenden Abteilung hatten keinen Erfolg gebracht, da er entweder niemand erreicht hat oder nur vertröstet wurde. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit führte in seiner Stellungnahme aus, dass bereits im Dezember 2021 seitens der DRV Saarland der Gutachtenauftrag an den Ärztlichen Dienst erteilt worden sei, der seine gutachterliche Entscheidung aufgrund der Komplexität des Verfahrens erst im August 2022 habe treffen können. Letztendlich sei dem Antrag auf Rente entsprochen worden und der Rentenbeginn - wie vom Petenten gewünscht - rückwirkend auf November 2021 festgelegt worden. Im zweiten Beispiel handelt es sich um einen ausstehenden Steuerbescheid für das Jahr 2020. Die Petentin führte aus, sie sei am 1. September 2020 von St. Ingbert im Saarland nach Sulzbachtal in Rheinland-Pfalz gezogen. Die Übergabe der Unterlagen sei bis zum Einreichen der Petition am 15. März 2022 noch nicht erfolgt. Durch die Intervention des Ausschusses für Eingaben beim Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft habe das Finanzamt Homburg mitgeteilt, dass die Übergabe der Unterlagen mittlerweile stattgefunden habe und der Steuerbescheid bearbeitet worden sei. Das letzte Beispiel ist eine Petition vom 24. April 2022. In ihr geht es um zu hohe Fahrbahnschwellen in einer Straße in Sulzbach. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat in seinem Schreiben vom 17. Juni 2022 ausgeführt, dass die zuständige Straßenaufsichtsbehörde der Regionalverband Saarbrücken sei. Kurz danach hat die Petentin die Ausschusssekretarin per Mail informiert, dass die Fahrbahnschwellen beseitigt seien, wofür sie sich bedanke. - Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schließe meine Berichterstattung und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)

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