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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 06.02.2024 Sitzungen 17/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Anfang Januar waren wir im Saarland von einem Hochwasser betroffen, welches noch vergleichsweise gut ausging. Die Gefahr bestand und besteht aber weiter, dass sich derartige Ereignisse wiederholen können und leider bestimmt wiederholen werden. Deshalb sind wir ganz bei Ihnen, wenn es um die Verbesserungen des Hochwasserschutzes geht. Nicht ganz d'accord gehen wir oft mit dem Alarmismus und der Klimaindustrie, die zum Teil allenthalben immer damit verbunden ist. Wie sagte es einmal ein chinesischer Parteichef?: Es ist doch egal, welche Farbe eine Katze hat, Hauptsache sie fängt Mäuse. - Bei dem Punkt Hochwasserschutz sind wir beisammen, und nicht nur, sondern auch der Schutz vor anderen Elementarschäden, präventiv und später im übertragenen Sinn kurativ, wenn es passiert ist, ist extrem wichtig und ist unseres Erachtens auch elementarer Teil der Daseinsvorsorge des Staates. So registrierten wir es positiv, als in der Saarbrücker Zeitung vom 09.01. dieses Jahres zu lesen war, dass Frau Ministerin Berg eine Elementarschadenversicherung zur Pflichtversicherung machen möchte. Warum hat das so lange gedauert? Bereits nach den weitaus katastrophaleren Elementarschadenereignissen im Frühjahr 2018 wurde von der AfD hier im Hause darauf hingewiesen - Plenum 16 der Wahlperiode 16 vom 13.06.2018 unter TOP 15 zusammengefasst mit den TOP 20 und 21 -, dass eine derartige Versicherung nottut und zielführend wäre. Hier sehen wir auch den Schwachpunkt im Vorschlag von Frau Ministerin Berg und in den Bestrebungen der anderen Bundesländer, was aktuell in der Ausführung vom Bund noch ausgebremst wird, wieder etwas Neues schaffen zu wollen, eine neue Pflichtversicherung, die möglicherweise durch die Prämienhöhe die Hausbesitzer ruiniert, und nicht das Elementarschadenereignis. Frau Berg hat zugegebenermaßen richtigerweise hingewiesen, dass die neue Versicherung bezahlbar sein soll und muss. Da sind wir absolut bei Ihnen. Es soll ein Versicherungsmodell gefunden werden, welches zu erträglichen Prämien auch tatsächlich funktioniert, das vielleicht später keinen hundertprozentigen Ausgleich der Schäden garantiert, aber dennoch niemanden im wahrsten Sinn des Wortes komplett im Regen stehen lässt. Das Problem ist natürlich, eine Versicherung zu schaffen, bei der das Schadenereignis in gewissen Regionen und Lagen unabwendbar eintreten wird, also genau der Grund, warum Hausbesitzer bislang keine Elementarschadenversicherung abschließen konnten. Machen wir es kurz. Wie gesagt, wir brachten es bereits 2018 hier im Landtag vor. Warum das Rad ein zweites Mal erfinden? Schauen wir über den Tellerrand zu unseren Schweizer Nachbarn. Die Schweiz ist aufgrund ihrer geografischen Lage und Topografie anfällig für verschiedene Elementarschadenereignisse. Die Schweizer sind daher seit langer Zeit mit dem Problem und all seinen Facetten beschäftigt. In der Schweiz gibt es seit 1993 eine gesetzliche Regelung, deren Kern die Kombination von Feuerversicherung und Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung ist, und zwar von der privaten Versicherungswirtschaft getragen. Die Elementarschadenversicherung spielt die entscheidende Rolle, um die finanziellen Risiken für Einzelpersonen, Unternehmen und Gesellschaft als Ganzes zu minimieren. Keine Versicherungsgesellschaft darf in der Schweiz eine Feuerversicherung anbieten, wenn sie nicht gleichzeitig eine Elementarschadenversicherung anbietet, die alle gegen Feuer versicherten Sachen auch gegen Elementarschäden abdeckt. Die Deckung der Elementarschadenversicherung kann je nach Versicherungspolice variieren, aber sie umfasst in der Regel den Schutz vor den direkten Schäden an Gebäuden, Inventar und anderen Vermögenswerten, die durch Naturkatastrophen verursacht werden. Darüber hinaus kann sie auch Zusatzleistungen wie Aufräumarbeiten, temporäre Unterbringungskosten und andere notwendige Aufgaben abdecken, die infolge eines Elementarschadens entstehen. (Abg. Schaufert (AfD)) Ein wichtiges Merkmal der Schweizer Elementarschadenversicherung ist die Zusammenarbeit zwischen privaten Versicherungsunternehmen und staatlichen Stellen. In einigen Fällen arbeiten private Versicherer eng mit staatlichen Organisationen zusammen, um eine umfassende und effektive Abdeckung für Elementarschäden zu gewährleisten. Dieser kooperative Ansatz ermöglicht es, die finanziellen Lasten gerecht zu verteilen und die gesellschaftliche Resilienz gegenüber Naturkatastrophen zu stärken. Die Schweizer nennen es doppelte Solidarität: Die Solidarität gilt den Versicherungsnehmern durch die Einrichtung einheitlicher Prämien und unter den Versicherern, die sich ausnahmsweise zu einem Elementarschadenpool zum Zweck des internen Risikoausgleichs zusammenschließen. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Elementarschadenversicherung ist die Risikobewertung und Prävention. Versicherungsunternehmen arbeiten aktiv daran, Risiken zu analysieren und präventive Maßnahmen zu fördern, um Schäden zu minimieren. Dies kann den Einsatz moderner Technologien wie Frühwarnsysteme, geografische Informationssysteme sowie die Förderung von Baumaßnahmen, die die Widerstandsfähigkeit von Gebäuden gegen Naturkatastrophen erhöhen, umfassen. Die Schweiz hat dieses Gesetz nach den Erfahrungen von 13 Jahren bereits im Jahr 2006 überarbeitet, nachdem belastbare Daten gesammelt wurden. Sie hat unseres Erachtens eine gesetzliche Regelung ausgearbeitet, die erstrebenswert und fast eins zu eins übernehmbar wäre. Wir fordern daher, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzt, das Schweizer Modell zu übernehmen: Die Feuerversicherung ist mit einer Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung zu koppeln. - Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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