Christoph Rudolf Schaufert
Es ist eine Freude, nach Herrn Schmidt zu reden. Dann brauche ich das Rednerpult nicht hochzufahren. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Im Grunde sollte die Bestimmung von Mitgliedern für einen Beirat ja reine Formsache sein. An uns zieht das ja eh vorbei, wir werden ja in der Auswahl nicht abgebildet. Es ist schon vielsagend, dass man auf Platz acht hier im Hohen Hause einen Platzhalter ausgewählt haben möchte. Oder verstehe ich das falsch? Wir wählen oder bestimmen heute Vertreter von bis eins bis sieben und dann von neun bis elf, was im Grunde aber auch egal ist. Wir von der AfD werden der hier vorgeschlagenen Liste nicht zustimmen, wie wir auch damals in der 17. Plenarsitzung gegen die Einrichtung des Fonds gestimmt haben. Warum lehnen wir als AfD-Fraktion den Opferfonds einhellig ab? Bei Tätern muss man die Beweggründe für die Tat unterscheiden und den gesamten Kontext für die juristische Würdigung heranziehen. So ergeben sich dann auch im Idealfall juristisch ausbalancierte Urteile, welche dem Täter und der Tat gerecht werden und berücksichtigen, ob die Tat mit Vorsatz oder gar böswillig oder fahrlässig oder Schaden billigend in Kauf nehmend geschah. Die Palette ist hier weit. Was dabei aber gleichbleibt, sind die unschuldigen Opfer, was das Wort Opfer ja eigentlich schon beinhaltet. Ob jemand beispielsweise überfahren wird, da ein Täter ohne Führerschein voll mit Drogen oder Alkohol mit Absicht jemanden überfährt, oder ob ein Fahrer, der stets angepasst und den Regeln entsprechend seit Jahren vorbildlich unterwegs war und dann aus beispielsweise einem medizinischen Notfall die Lenkung verreißt und jemanden überfährt, ist vom Täter her und der Schuld des Täters ein maximal differenzierter Vorgang. Gleich bleibt das unschuldige, überfahrene Opfer. Und das ist der Schwachpunkt des gesamten Fonds, und das ist es, warum wir uns dagegenstellen. Warum wird versucht, Opfer zu katalogisieren und dadurch zu hierarchisieren? Offenbar gibt es Opfer erster Klasse, Opfer zweiter Klasse, Opfer dritter Klasse. Beispielsweise gäbe es nach dieser Logik ein Opfer erster Klasse, welches einem bösen Rassisten oder Extremisten zum Opfer gefallen ist. Es gäbe ein Mittelklasseopfer, welches einem gewöhnlichen Verbrechen zum Opfer gefallen ist. Es gäbe ein Unterklasseopfer, das den berechtigten Zorn des Täters auf sich gezogen hat, da beispielsweise ein AfD-Anhänger in Leipzig-Connewitz unterwegs war. Das ist unredlich. Das wollen wir so nicht. Täter müssen aus juristischen Gründen unterteilt werden. Opfer dürfen nicht unterteilt werden. Wir sagen Ja zu staatlichen Hilfen für Opfer und deren Hinterbliebene. Gerne sind wir bereit, da über Erhöhungen und Verbesserungen zu reden. Aber wir sagen ein entschiedenes Nein zu selektiver Besserstellung einzelner Opfer. Wir lehnen aus dem vorher Gesagten den Antrag ab. - Danke. (Beifall von der AfD.)
