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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 06.02.2024 Sitzungen 17/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Im Grunde sind unsere beiden Anträge zur Verfassungsänderung des Artikels 97 Nummer 2 sowie die damit zusammenhängende Gesetzesänderung des § 43 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof selbsterklärend. Sie folgen einem der Leitfäden unserer Arbeit und unserer politischen Grundüberzeugung: Mehr Demokratie wagen auf allen Ebenen. Leider wollten Sie sich diesen Anträgen bislang nie anschließen. Erinnert sei nur an die Debatte zum Wahlrecht, bei der es für jeden offenkundig war, dass es aus demokratischer Sicht mehr als fragwürdig ist, wenn über 22 Prozent der Wähler ohne Vertretung hier im Parlament sind, dafür aber die SPD, die lediglich von 43,5 Prozent derer, die zur Wahl gingen, gewählt wurde, hier satt und selbstzufrieden mit 56,5 Prozent Repräsentanz im Landtag sitzt und durchregiert. Es sollte eigentlich jedem einleuchten, dass das aus demokratischer Sicht nicht sein kann und sollte. Wirklich auffallen wird es Ihnen - dann natürlich mit großem Geschrei und Untergangsgerede auf die Demokratie -, wenn unsere Kollegen der AfD in Thüringen und Sachsen auf diese Weise die absolute Mehrheit der Sitze in ihren Landtagen erhalten werden. In vorliegendem Antrag geht es nun darum, dass ein wichtiges Mittel, nämlich die abstrakte Normenkontrolle, von einer Gruppe Berechtigter eingereicht werden kann, um beispielsweise eine absolute Mehrheit und das, was die damit ausgestattete Partei anrichten kann oder möchte, zu kontrollieren, und vor allem darum, wie groß diese Gruppe sein sollte. Bei der abstrakten Normenkontrolle geht es um nicht mehr und nicht weniger als darum, dass der Rechtsstaat - in diesem Fall der Verfassungsgerichtshof - kontrolliert, ob erlassene Gesetze mit der Verfassung konform gehen. Klar ist dabei, dass man dieses Verfahren, diese Klagemöglichkeit nicht jedem Bürger eröffnet. So wünschenswert dies vom Grundsatz her auch wäre, würde das aber unweigerlich im Kollaps der Verfassungsgerichte enden. Hingegen nicht einzusehen ist, warum man die Hürde bezogen auf den Personenkreis der Abgeordneten und auf die durch diese gebildeten Fraktionen nicht absenkt. Abgeordnete und die daraus hervorgegangenen Fraktionen haben bereits bei Wahlen einen demokratischen Prozess durchlaufen und sind dadurch vom Souverän, dem Volk, mit breitem Auftrag und Vertrauen ausgestattet worden. Es geht bei der abstrakten Normenkontrollklage darum, die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und eigener Betroffenheit des Antragstellers unter allen infrage kommenden Gesichtspunkten zu überprüfen. Dieses Recht ist im Saarland aktuell an die Drittelhürde gebunden. Diese Hürde von einem Drittel der Mitglieder des Landtags nach Artikel 97 der Verfassung sowie nach § 43 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist unserer Meinung nach zu hoch, viel zu hoch. Ein Drittel oder mindestens ein Drittel, wie die Formulierungen in den Gesetzen lauten, sind im Saarland in Zahlen genau 17 oder mindestens 17 Abgeordnete. Das erreicht die CDU mit ihren 19 Abgeordneten aktuell gerade so - viel Luft ist da nicht. Wer es noch nicht gemerkt hat: Die Parteienlandschaft zersplittert weiter. Freie Wähler, Wagenknecht-Partei, die Werteunion will sich selbstständig machen et cetera. Das wird es künftig immer schwieriger machen, dieses Kontrollbegehren, dieses parlamentarische Recht auf abstrakte Normenkontrolle überhaupt auf den Weg zu bringen. Dieses wichtige Recht, diese Möglichkeit, Entscheidungen der Mehrheit kontrollieren zu lassen, sollte schon niederschwelliger gegeben sein. Wie sieht es insoweit in anderen Bundesländern aus? In Hessen kann neben einer Fraktion auch eine Anzahl an Abgeordneten ab der Größe von einem Zehntel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags einen Antrag auf eine abstrakte Normenkontrollklage stellen. Vor den Landesverfassungsgerichten sind für die abstrakte Normenkontrollklage in Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt Gruppen in der (Abg. Schaufert (AfD)) Größe ab einem Viertel der Abgeordneten antragsberechtigt. In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Niedersachsen besteht die Antragsberechtigung im Rahmen der abstrakten Normenkontrollklage ab einem Fünftel der Mitglieder des Landtags. In Schleswig-Holstein ist ebenfalls dieses Quorum von 20 Prozent antragsberechtigt, alternativ können auch zwei Fraktionen oder eine Fraktion gemeinsam mit den Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen, das Landesverfassungsgericht anrufen. Nur in Mecklenburg-Vorpommern, in Nordrhein-Westfalen und im Saarland bedarf es zur Einreichung einer abstrakten Normenkontrollklage der Unterstützung durch ein Drittel der Mitglieder des Landesparlaments; das ist die höchste Hürde bundesweit. Wir schlagen hier den hessischen Weg vor, wonach neben einer Fraktion auch ein Zehntel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags einen Antrag auf abstrakte Normenkontrollklage stellen kann. Ich gehe davon aus, wir von der AfD gehen davon aus, dass es auch im Saarland in keiner Weise schadet, wenn die Hürden zur abstrakten Normenkontrollklage abgesenkt werden, und zwar auf die Klageberechtigung einer Fraktion oder von einem Zehntel der Abgeordneten des Landtags, also so, wie wir es mit diesen beiden Anträgen vorschlagen. Aus gegebenem Anlass wäre dies durchaus wichtig. Rufen wir uns doch die Haushaltsdebatte und die Debatte um den Schuldenfonds, auch Transformationsfonds genannt, in Erinnerung: In diesem Zusammenhang war des Öfteren die Rede von „dünnem Eis, welches aber wohl tragfähig sei“, et cetera. So wirklich sicher ist sich dabei aber wohl niemand, abgesehen natürlich von der Landesregierung und der SPD im Landtag, die das ja quasi von Berufs wegen sein müssen und daher davon ausgehen, dass das alles verfassungskonform sei. Aber wirklich überprüfen lassen möchte das doch niemand. Bei der CDU, die das tun könnte, will man schlussendlich auch nicht wissen, wie es um die Rechtmäßigkeit des Schuldenfonds bestellt ist. Das könnte man durchaus herausfinden, würde man tatsächlich eine abstrakte Normenkontrollklage einreichen. So ein wenig andeuten, den Mund spitzen, das geschieht schon - aber pfeifen will die CDU dann doch nicht. Wie würde man auch dastehen, wäre der Schuldenfonds verfassungswidrig und würde daher die utopische Hoffnung auf grünen Stahl an der Saar ein wenig auf den Boden der Tatsachen heruntergeholt? Ich sagte es bereits des Öfteren: Wir von der AfD sind immer nur Überbringer der schlechten Nachricht. Nachher haben wir bei den Tagesordnungspunkten 13 und 14 mit den Schaufensteranträgen „Grünes Licht für Grünen Stahl - ein Meilenstein für den saarländischen Industriestandort“ der SPD und „Stahl ist Zukunft - Wettbewerbsbedingungen müssen schnell und deutlich besser werden, damit Stahl Zukunft haben kann“ der CDU noch die Gelegenheit, darüber zu sprechen. Aus dem Titel des CDU-Antrags springt einem ja bereits die durchaus berechtigte Skepsis entgegen, dass das so wohl nichts werden wird. Lassen Sie es sich in aller Kürze schon jetzt gesagt sein, sozusagen fürs Protokoll: Das, was Sie zum grünen Stahl an der Saar geplant haben, wird alleine schon wegen der horrenden, durch Sie verursachten Energiepreise, wegen der Schrottbeschaffung, wegen der Logistikproblematik und aus vielen anderen Gründen schiefgehen. Letztlich werden bei uns teuer aufgerüstete Stahlwerke stehen, die nichts weiter als wertlose Industrieruinen darstellen werden. Denn es wird sich - oh Wunder, oh Wunder! - herausstellen, dass das grüne Produkt einfach viel zu teuer ist und, falls überhaupt, nur massiv dauersubventioniert am Markt zu platzieren sein wird. Das werden grüne Schrott-Stahlwerke sein, in die jede Menge Geld geflossen sein wird, auch aus dem Schulden-, dem Transformationsfonds. Stellt sich dann heraus beziehungsweise wird dann bekannt, dass der dafür genutzte Transformationsfonds schon in seiner Entstehung und Begründung verfassungswidrig gewesen ist, hilft alles Lamentieren auch nichts mehr. Angesichts dessen wäre es doch besser, manches schon im Vorfeld klären zu lassen, vor allem, wenn es die Verfassungsmäßigkeit von Regierungshandeln und Gesetzen betrifft. Stärken Sie die demokratischen Rechte! Reden Sie nicht nur viel über Demokratie, sondern tun Sie auch etwas dafür! Es wäre sicherlich nicht überzogen, hätten eine Fraktion oder hätten sechs Abgeordnete, die sich im Saarland dafür zusammenfinden, die Möglichkeit, eine abstrakte Normenkontrollklage auf den Weg zu bringen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unseren Anträgen auf Verfassungsänderung bei Artikel 97 sowie auf Änderung des § 43 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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