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Heike Sylvia Winzent

18.12.2023 Sitzungen 17/21

Liebe Dagmar Heib, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz herzlichen Dank für die lieben Worte, für die Glückwünsche sowohl an mich persönlich als auch an meinen Gatten. Ich darf feststellen, das tut gut. Das gibt auch Kraft für all das, was heute Morgen noch gemeinsam vor uns liegt. Nochmals herzlichen Dank an euch alle. (Beifall des Hauses.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne nun die 21. Plenarsitzung, eine Sondersitzung des Landtages, und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger ist für die heutige Sitzung krankheitsbedingt entschuldigt. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 08.00 Uhr, einberufen und die Ihnen in aktualisierter Form vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Im Erweiterten Präsidium wurde vereinbart, die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 in verbundener Aussprache zu beraten. Hierfür ist ein dreifaches Grundredezeitmodul vorgesehen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, darf ich heute Morgen ganz herzlich Frau Dr. Annette Groh, Präsidentin des Rechnungshofs des Saarlandes, begrüßen und auch unseren Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster. Ihnen beiden ein herzliches Willkommen! (Beifall des Hauses.) Kommen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 4 und 5 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Absatz 1 Haushaltstabilisierungsgesetz (HStabG) für das Haushaltsjahr 2023 (Drucksache 17/697) (Abänderungsan- trag Drucksache 17/733) Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 (Drucksache 17/687) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2024 (Drucksache 17/698) (Abänderungsantrag Drucksache 17/734) Dritte Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025 (Haushaltsgesetz - HG 2024/2025) in der Fassung der Zweiten Lesung (Drucksache 17/728) (Abänderungsantrag Drucksache 17/731) Dritte Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025 in der Fassung der Zweiten Lesung (Drucksache 17/729) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Stefan Thielen, das Wort. Abg. Thielen (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche folgende Punkte an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur weiteren Beratung überwiesen. Erstens. Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Absatz 1 Haushaltstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2023, Drucksache 17/697. Zweitens. Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Absatz 1 Haushaltstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2024, Drucksache 17/698. Drittens. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz - NHG 2023), Drucksache 17/687. Viertens. Überwiesen wurde dem Ausschuss zur weiteren Beratung auch das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025 (Haushaltsgesetz - HG 2024/2025) in der Fassung der Zweiten Lesung. Fünftens. Des Weiteren wurde dem Ausschuss das Haushaltsbegleitgesetz 2024/2025 in der Fassung der Zweiten Lesung überwiesen. In seiner Ausschusssitzung am vergangenen Donnerstag, dem 14. Dezember, hat der Ausschuss sich mit diesen Vorlagen ausführlich beschäftigt. Rede und Antwort gestanden hat dabei die Landesregierung mit Herrn Minister von Weizsäcker, Herrn Staatssekretär Förster sowie ihren Mitarbeitern. Erörtert wurde neben der Frage der Voraussetzungen hinsichtlich des Vorliegens einer außergewöhnlichen Notsituation insbesondere der Wirtschaftsplan des Transformationsfonds. Dieser findet sich in Einzelplan 21 Titelgruppe 70. Dem Ausschuss wurde seitens der Mehrheitsfraktion dieser Wirtschaftsplan in einer überarbeiteten Fassung in Form eines Abänderungsantrags vorgelegt. Hierüber fand ein intensiver Austausch im Ausschuss statt. Zahlreiche Themenkomplexe wurden dabei erörtert und hinterfragt. Zu verschiedenen Fragestellungen hat sich im Ausschuss auch der Rechnungshof des Saarlandes geäußert und seine Einschätzung wiedergegeben. Es gibt zwischen Landesregierung, Mehrheitsfraktion und Opposition unterschiedliche Auffassungen und Bewertungen hinsichtlich der heute vorliegenden Vorlagen. Ich gehe davon aus, dass die Argumente in der gleich folgenden Aussprache im Plenum ausgetauscht werden. Der Ausschuss hat am Donnerstag beschlossen, seine Empfehlungen beziehungsweise Entscheidungen erst am heutigen Morgen zu treffen, damit die Ergebnisse dieser Beratungen in den Fraktionen noch einmal erörtert werden konnten. Die SPD-Landtagsfraktion hat dazu heute Morgen überarbeitete Anträge bezüglich der Feststellung sowohl das Jahr 2023 als auch das Jahr 2024 betreffend dem Ausschuss vorgelegt und die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen erläutert. Die Ergebnisse der im Ausschuss dann vorgenommenen Abstimmungen lauten wie folgt: Erstens. Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Haushaltsjahr 2023. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion mehrheitlich, den Antrag in modifizierter Form anzunehmen. Der entsprechende Abänderungsantrag des Ausschusses liegt Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischenzeitlich als Drucksache vor. Dagegen war die AfD-Fraktion. Enthalten hat sich die CDU-Fraktion. Zweitens. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 - Nachtragshaushaltsgesetz. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion mehrheitlich, das Gesetz in Zweiter Lesung anzunehmen. Dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion. Enthalten hat sich die CDU-Fraktion. Drittens. Antrag betreffend Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Absatz 1 Haushaltstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2024. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion mehrheitlich, den Antrag in modifizierter Form anzunehmen. Der entsprechende Abänderungsantrag des Ausschusses liegt Ihnen inzwischen als Drucksache vor. Dagegen war die AfD-Fraktion; enthalten hat sich die CDU-Fraktion. Viertens. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025 in der Fassung der Zweiten Lesung, Drucksache 17/728. Hier lag dem Ausschuss ein Abänderungsantrag der SPD-Fraktion zu Einzelplan 21 Titelgruppe 70 vor, der mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion angenommen wurde. Enthalten haben sich CDU- und AfD-Fraktion. Die Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen lautet daher: Annahme des Gesetzes in Dritter Lesung in der Fassung der Zweiten Lesung unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrags. Diese Empfehlung des Ausschusses kam mit den Stimmen der (Abg. Thielen (CDU)) Mehrheitsfraktion zustande gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Fünftens. Haushaltsbegleitgesetz 2024/2025 in der Fassung der Zweiten Lesung Drucksache 17/729. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion, das Gesetz in Dritter Lesung in der Fassung der Zweiten Lesung anzunehmen. Dagegen gestimmt haben CDU- und AfD-Fraktion. - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)

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