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Frank Dieter Schmidt

SPD 12.12.2023 Sitzungen 17/20

Der Kollege Theis war wieder vor mir. (Heiterkeit. - Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Nein, die Uhr läuft noch nicht, von daher alles gut. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist Existenzgrundlage und Quelle unseres Lebens. Wir alle sind es gewohnt, dass Wasser jederzeit in hoher Qualität und beliebiger Menge verfügbar ist. Wir brauchen es für unsere Ernährung und nutzen es für die tägliche Hygiene, als Energiequelle, Betriebsmittel und Transportmedium für Industrie und Landwirtschaft. Dies zeigt, Wasser ist ein kostbares Gut, auf das wir nicht verzichten können. Wasser ist aber kein Gebrauchsgegenstand, den man wiederherstellen kann wie andere Dinge, wenn sie kaputt sind. Wasser ist eine Ressource, die zunehmenden Gefährdungen ausgesetzt ist. Diese haben ihre Ursache zum einen in der Klimakrise, die flächendeckend ist, allerdings regional unterschiedlich ausgeprägte Auswirkungen auf den Wasserhaushalt hat. Es ist die Aufgabe des Staates, die natürliche Ressource Wasser für künftige Generationen nachhaltig zu bewahren. Diese Aufgabe muss im Interesse der Allgemeinheit finanziert werden, dies steht für mich außer Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen. Um die Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten, Grundwasser und Ökosysteme zu schützen, Landwirtschaft und Wirtschaft mit ausreichend Wasser zu versorgen, wurden diese Kernziele in der nationalen Wasserstrategie verankert. Wir müssen als Land, zusammen mit den Kommunen und allen relevanten Akteuren, unseren Beitrag zum Schutz des Wassers leisten. Wasser muss die höchste Priorität haben. Dies haben 13 Bundesländer erkannt und das Wasserentnahmeentgelt - auch bekannt als Wasserabgabe oder Wassercent - eingeführt, wonach ein gewisser Betrag für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und -ableiten von Wasser von dem Benutzer zu entrichten ist. Auch das Saarland ist unter diesen 13 Bundesländern. Allerdings umfasst die Wasserabgabe bisher nur das Entnehmen von Grundwasser, sodass die Entnahme von Oberflächengewässern bisher kostenlos war. Dies soll sich nun unter dem Aspekt des Ressourcenschutzes sowie nach den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ändern, die den Grundsatz der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen verlangt und in diesem Rahmen neben den Kosten für den Verwaltungsaufwand auch die Umwelt- und Ressourcenkosten mit einbezieht. Dies führt aber auch dazu - der Kollege Marc Speicher hat es angesprochen -, dass eine Erhöhung der bisherigen Entgeltsätze um 30 Prozent erfolgen wird. Das bedeutet zum Beispiel bei einer Entnahme zur öffentlichen Wasserversorgung eine Erhöhung von 0,10 Euro auf 0,13 Euro pro m³ Wasser. Das ist also eine moderate Erhöhung, durch die wir langfristig mit den hieraus resultierenden Mehreinnahmen die wichtigen Maßnahmen des Wasserschutzes und der Klimaanpassung nachhaltig absichern. Welche Maßnahmen bisher finanziert wurden, können Sie gerne dem Einzelplan 09 entnehmen. Mir ist aber wichtig zu erwähnen, dass durch die Einnahmen insbesondere die Gewährleistung einer resilienten zukunftssicheren öffentlichen Wasserversorgung gefördert wird. Exemplarisch möchte ich hier die neue Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ nennen, mit der eine Förderung der Wasserversorger bei Studien, Konzeptionen und konkreten Maßnahmen erfolgt. Eine konkrete Maßnahme ist zum Beispiel die Errichtung von Wasserspendern in den Kommunen oder in den Schulen. Aber auch der Ausbau des Grundwassermessnetzes wird durch die Mehreinnahmen vorangetrieben. Alles in allem sinnvolle und wichtige Maßnahmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Die Klimakrise und die damit zusammenhängenden Dürreperioden im Sommer sowie die häufigen Starkregenereignisse, besonders im Herbst und Winter, verschärfen die bestehenden Konflikte um die Wassernutzung. Es herrscht Handlungsbedarf. Diesen hat auch unsere Ministerin Petra Berg zusammen mit unserem Staatssekretär Sebastian Thul im Hinblick auf diese zentralen Herausforderungen gesehen. Es wird nun - mein Kollege Florian Schäfer hat es schon angesprochen - ein Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ erstellt. Danke hierfür, liebe Petra. (Beifall von der SPD.) Der Klimawandel gefährdet jedoch nicht nur die Ressource Wasser, er führt auch dazu, dass Starkregenereignisse zunehmen. Das Saarland hat sich früh auf den Weg gemacht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Inzwischen haben 37 Kommunen hier im Lande Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte erstellt und hierfür vom Land über 4 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten. Sechs weitere Kommunen (Abg. Schmidt (SPD)) sind in Vorbereitung. Wir sind also auf einem sehr guten Weg. Jetzt muss es an die Umsetzung gehen, die bis zu 70 Prozent vom Land bezuschusst wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da auch uns als Fraktion die Themen Wasser und Nachhaltigkeit sehr wichtig sind, haben wir zwei Abänderungsanträge diesbezüglich gestellt. Den ersten hat meine Kollegin Flora-Elisa Schröder bereits erwähnt. Bei dem zweiten handelt es sich um das Projekt „Zukunftswerkstatt Wasser und Gewässer“ des BUND Saar. Dieser möchte eine Anlaufstelle installieren und entwickeln, die die verschiedenen Akteure miteinander vernetzt und Strukturen, Kampagnen, Projekte und Initiativen entwickeln und umsetzen soll. Hierfür möchten wir für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 75.000 Euro zur Verfügung stellen. Bevor ich nun zum Schluss meiner Rede komme, möchte ich an Sie alle appellieren: Lassen Sie uns an einem Strang ziehen, denn nur gemeinsam schaffen wir den notwendigen Paradigmenwechsel hin zu einem wassersparenden Umgang, um die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen und den nächsten Generationen eine Zukunft zu bieten. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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