Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Wir werden uns heute bei der Abänderung des Gesetzentwurfes sowie bei der Zweiten Lesung enthalten. Die Änderungen des KSVG sind im Grunde sinnvoll, und das Ziel einer echten Integration von Ausländern wird selbstverständlich von uns mitgetragen. Natürlich sind Integrationsbeiräte wichtig, denn niemand wird seine Geschichte los. Dennoch sollte man einmal kurz darüber nachdenken, was hier in Buchstaben mit Gesetzeskraft gegossen wird. Abgesehen davon, dass das mittlerweile inhaltlich bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlte Wort Integration meist sowohl Weg als auch Ziel darstellt, hier aber in keiner Weise auch nur andiskutiert werden kann. Dass dieses butterweiche Ziel der Integration vielfach in keiner Weise erreicht wird, konnten wir kürzlich auf den Straßen bei den Anti-Israel-Demonstrationen beobachten und können es in knapp drei Wochen wieder beim guten Rutsch ins neue Jahr in unseren Großstädten bewundern. Integration, wie Sie sie im Endergebnis leider allzu oft verstehen, dass man vernünftig einen Bürgergeldantrag stellen kann, kann und darf mit Sicherheit nicht das Ziel von Integration sein. Hier steht aber vor allem etwas anderes im Vordergrund für unsere Enthaltung. Es ist schon erstaunlich - Raphael Schäfer hat es eben angesprochen - mit welcher Leichtigkeit im Gesetzestext Deutsche unterteilt und unterschiedlichem Recht zugesprochen werden. Es gibt also Deutsche, die Deutsche sind so wie ich, möglicherweise mit einer Migrationsgeschichte, die bei mir historisch gesehen aber nur bis in die Pfalz reicht. Sie dürfen sich bei den Wahlen zum Integrationsrat nicht beteiligen. Dann gibt es Deutsche wie beispielsweise meine Frau, die aus dem Ausland nach Deutschland kam und später eingebürgert wurde. Sie darf nun wählen. Dann gibt es spätausgesiedelte Deutsche, sie dürfen auch wählen. Dann gibt es noch Deutsche von Geburt an, deren beide Eltern aber Ausländer sind, sie sollen auch wählen gehen. Dann gibt es Deutsche von Geburt an wie meine Kinder, die auch noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, sie dürfen aber natürlich nicht wählen. Dann gibt es noch, ja, was gibt es noch alles? Wie die AfD immer betont, darf die deutsche Staatsangehörigkeit erst ganz am Ende des sogenannten Integrationsprozesses stehen und nicht einfach so nebenbei nach einer Frist mehr oder weniger verramscht werden. Eigentlich sollte sich das Thema Integration erledigt haben, wenn man Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist. - Vielen Dank, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
