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Stefan Löw

SPD 17.10.2023 Sitzungen 17/18

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich bin schon etwas erstaunt über die Argumentation unserer Kollegen von der Opposition. In der Ausschussarbeit war davon nie die Rede. Wir haben den Änderungsantrag eingereicht. Da hieß es: Bitte verschiebt das, wir haben uns nicht damit beschäftigt. Beim zweiten Mal wurde das Ganze einfach abgelehnt. Wir können über vieles diskutieren. Vor allen Dingen ist wichtig, dass wir jetzt über das Spielhallengesetz reden und nicht über einen Onlineglücksspielvertrag. Nach unserer Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 haben wir versprochen, das strengste Spielhallengesetz bundesweit zu erstellen. Wir haben dafür hart gearbeitet und sind einen langen, anspruchsvollen Weg zur Verabschiedung dieses Gesetzes gegangen. Diese Schritte waren aber notwendig, um die Rechte und Interessen der Saarländerinnen und Saarländer zu wahren und zu repräsentieren. Mit dem Gesetzentwurf, den ich heute hier präsentieren darf, tun wir genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, ich spreche für uns alle, wenn ich sage: Wir als Abgeordnete verstehen, dass komplexe Probleme keine einfachen Lösungen zulassen. Deswegen bin ich umso erleichterter, dass ich heute vor Ihnen stehen darf, um den Entwurf des Saarländischen Spielhallengesetzes in Zweiter Lesung vorzustellen - das strengste Spielhallengesetz in ganz Deutschland. Im Gesetzgebungsverfahren lag unser Hauptaugenmerk nicht nur auf den strengen Regelungen, sondern vor allem darauf, Rechtssicherheit zu schaffen. Wir haben wichtige Lehren aus laufenden Gerichtsverfahren in anderen Bundesländern gezogen und erkannt, welche Konsequenzen drohen, wenn das nicht der Fall ist. Um ein solches Risiko im Saarland zu vermeiden, haben wir jeden Aspekt dieses Gesetzentwurfs sorgfältig beleuchtet. Heute bringen wir das Gesetz in Zweiter Lesung in den Landtag ein. Wir können stolz darauf sein, dass wir uns nicht einfachen Lösungen hingegeben haben. Wir haben unermüdlich daran gearbeitet, ein Gesetz zu entwickeln, das vor allem dem Schutz der Saarländerinnen und Saarländer vor den Gefahren des Glücksspiels gewidmet ist. Das schließt auch den Jugendschutz und den Schutz derjenigen ein, die bereits Opfer von Glücksspielsucht geworden sind. Die Fakten sind alarmierend: Wie schon bekannt, sind allein im Saarland 15.000 Menschen direkt von Glücksspielsucht betroffen. Diese Zahl ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer könnte noch viel höher sein. Diese Menschen sind keine abstrakten Zahlen, sondern echte Menschen mit Familien, Partnern und Kindern. Die Offenheit, die wir in den Anhörungen zum Spielhallengsetz erlebt haben, hat uns dies noch einmal vor Augen geführt. An dieser Stelle möchte ich meine Redezeit dazu nutzen, um denjenigen zu danken, die uns in den Anhörungen mit ihrer Expertise unterstützt haben. Vielen herzlichen Dank an alle, die an der Anhörung teilgenommen haben! (Beifall von der SPD.) Ihre aktive Teilnahme und die wertvollen Beiträge haben einen erheblichen Teil zur Gestaltung dieses Gesetz beigetragen und geholfen sicherzustellen, dass es den Bedürfnissen der Saarländerinnen und Saarländer gerecht wird. Die Diskussionen und die Einsichten, die mit uns geteilt wurden, sind von unschätzbarem Wert für die Gestaltung eines Gesetzes, das unsere Gemeinschaft bestmöglich vor den Gefahren des Glücksspiels schützen soll. Ich möchte betonen, wie wichtig es ist, dass wir als Gesellschaft zusammenarbeiten, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit Glücksspiel und Spielsucht anzugehen. Das Engagement und das Interesse der Anzuhörenden am Thema sind ein wichtiger Bestanteil des Prozesses und haben dazu beigetragen, die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu stärken. Das offene Feedback und ihre zahlreichen Anregungen haben wir im Nachgang sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass das Saarländische Spielhallengesetz den höchsten Standards entspricht und unseren Bürgerinnen und Bürgern den Schutz bietet, den sie verdient haben. Meine Damen und Herren, ich habe es schon bei der Ersten Lesung gesagt: Um Menschen (Abg. Löw (SPD)) vor Spielsucht zu schützen, müssen wir wissen, was in den Spielhallen vor sich geht und wie sie betrieben werden. Wir müssen uns sicher sein, dass Personen, die in der Vergangenheit wegen krimineller Aktivitäten im Zusammenhang mit Glücksspiel verurteilt wurden, keine Betriebserlaubnis erhalten werden. Daher haben wir strenge Regelungen für den Betrieb von Spielhallen in unserem Gesetzentwurf umgesetzt, die auch in den Anhörungen stark befürwortet wurden. Die Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag war keine leichte Entscheidung, aber wir haben sie getroffen, um den Rahmen maximal restriktiv nutzen zu können. Und ich betone es gerne noch einmal: Glücksspiel ist kein überlebenswichtiges Gut, Glücksspiel ist kein Grundbedürfnis der Menschen. Wir müssen die Vorstellung vom „natürlichen Glücksspieltrieb“ endgültig aus dem Weg räumen und konsequent handeln. Das haben wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Streichung dieses Begriffs aus dem Gesetz getan. Im heute von uns eingebrachten Abänderungsantrag haben wir die Begründung des Gesetzes in diesem Sinne ebenfalls noch weiter angepasst. Unser Gesetzentwurf ist klar aufgestellt: Er enthält wichtige Änderungen, die den Zugang zu Spielhallen einschränken und das Angebot an Glücksspiel verringern. Als Maßnahme zur Suchtprävention ist das Reduzieren von Angeboten besonders effektiv. Damit wir das erreichen können, haben wir zahlreiche neue Regelungen eingebracht. So haben wir die Vorgaben zur Erlaubniserteilung für Spielhallen-Betreibende konkreter und strenger formuliert. Der Mindestabstand von 500 Metern zwischen den Spielhallen bleibt bestehen, zusätzlich wird ein verpflichtender Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Suchtberatungsstellen eingeführt. Speisen und alkoholische Getränke werden in den Spielhallen nicht mehr geduldet; es wird in Zukunft nur noch erlaubt sein, nichtalkoholische Getränke zu ortsüblichen Preisen anzubieten. Darüber hinaus werden die Spielhallen nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, für sechs, sondern für acht Stunden geschlossen sein. Im Sinne des Schutzes für bereits von Spielsucht betroffene Personen wird es zukünftig für gesperrte Spielerinnen und Spieler nicht mehr möglich sein, eine Spielhalle zu betreten, auch nicht zum Zuschauen. Doch wir werden uns nicht nur auf den geschriebenen Regeln ausruhen; wir werden sicherstellen, dass sie auch umgesetzt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, wir haben den Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags genutzt, um das alles maximal restriktiv umzusetzen. Das war ein langer Prozess, aber wir haben ein Gesetz entwickelt, das zielführend und zweckerfüllend ist. Ich bitte deshalb um Zustimmung. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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