Christina Baltes
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. ‑ Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/555. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/555 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes (Drucksache 17/447) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/630 - neu) Zur Berichterstattung erteile ich dem Abgeordneten Damhat Sisamci das Wort. Abg. Sisamci (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes, Drucksache 17/447, in seiner 15. Sitzung am 21. Juni 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Spielhallengesetz, das seit dem 01. Juli 2012 in Kraft ist, an Neuerungen im Glücksspielstaatsvertrag 2021 angepasst. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zur Anbindung an das spielformübergreifende Sperrsystem. Ferner werden im Gesetzestext einzelne Klarstellungen vorgenommen und der Katalog für Ordnungswidrigkeiten wird ergänzt. Außerdem werden weitere Einzelheiten zu Auswahl und Verfahren geregelt. Da nach dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Spielhallengesetz Spielhallenerlaubnisse nur befristet erteilt werden dürfen, sind Antragsfristen für Verlängerungsanträge zu regeln. Ebenso werden die vorzulegenden Unterlagen nunmehr gesetzlich geregelt. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. Juni 2023 gelesen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am 13.09.2023 stattgefunden hat. Ein Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich bei Ablehnung der CDU-Fraktion und Abwesenheit der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum mehrheitlich - bei Ablehnung der CDU-Fraktion und Abwesenheit der AfD-Fraktion - die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes, Drucksache 17/447, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
