Christina Baltes
Wir fahren fort in unserer heutigen Sitzung und kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Neuregelung und Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/552) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung und Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, die Drucksache 17/552, in seiner 17. Sitzung am 20.09.2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine gesetzliche Grundlage für einen Anspruch auf Ergänzung der gesetzlichen Altersrente bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Landes mit entsprechenden Assoziierungsabkommen geschaffen. Hierzu ist die Gewährung eines Ausgleichsbetrages vorgesehen, der sich aus der Differenz zwischen der erdienten Versorgungsanwartschaft und der durch die Nachversicherung erworbenen Rentenanwartschaft zum Zeitpunkt der Beendigung des Beamtenverhältnisses bestimmt. Danach erfolgt die Umrechnung des ermittelten Differenzbetrages in einen Kapitalbetrag unter Anwendung der Berechnungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, auf eine Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Abwesenheit der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur Neuregelung und Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/552, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
