Ulrich Commerçon
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich wäre nach dieser Rede fast geneigt zu sagen: „Kommen wir nun zum vorliegenden Gesetzentwurf.“ (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Das ist arrogant.) Nein, das ist nicht arrogant. Vieles von dem, Frau Schmitt-Lang, was Sie gesagt haben, können Sie nicht auf das beziehen, was hier tatsächlich vorliegt. Ich gehe im Einzelnen darauf ein. Ich freue mich zunächst mal darüber, dass sich so viele in den letzten Wochen und Monaten an dieser Debatte beteiligt haben. Ich freue mich, auch am heutigen Tage so viele Medienvertreterinnen und Medienvertreter begrüßen zu können. Wir sind jetzt beim Endspurt angekommen. Gerade eben haben wir den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag - zum Glück einstimmig - verabschiedet, das ist ein wichtiger Schritt gewesen. Das bedeutet natürlich auch, dass wir diese Veränderungen aus dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag auch bei uns in Landesgesetzgebung übertragen müssen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt bei diesem Gesetz zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts, das wir jetzt unter diesem Tagesordnungspunkt zu verabschieden haben. Wir schaffen damit nämlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, den notwendigen Rechtsrahmen, zum einen für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt, vor allem aber natürlich hier im Saarland auch für eine starke Landesmedienanstalt und einen starken Saarländischen Rundfunk. Das ist die Aufgabe von uns als Politik, und dem kommen wir nach! (Beifall von der SPD.) (Abg. Commerçon (SPD)) Natürlich ist es an uns als Parlament, dabei auch die Meinungen derer zu hören, die davon betroffen sind. Das haben wir sehr umfassend getan, das haben wir in den Anhörungen getan, das haben wir aber auch in vielen anderen Gesprächen und Runden getan. Ausführlichst ist es, wie gesagt, in den zwei Anhörungsterminen passiert, aber wir haben natürlich auch viele Argumente gehört, die uns von anderen angetragen worden sind. Und all das, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir sehr intensiv bei uns in der Fraktion diskutiert und vor diesem Hintergrund auch einen sehr umfassenden Abänderungsantrag vorgelegt. Denn das ist ja der Kern demokratischer parlamentarischer Arbeit: Wir gehen konstruktiv an die Sache heran und versuchen, aus einem guten Gesetz ein noch besseres Gesetz zu machen. Und ich bin guter Dinge, dass wir das mit diesem Abänderungsantrag auch gut auf den Weg bekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich möchte an dieser Stelle ein sehr herzliches Dankeschön aussprechen, zuallererst an die Vertreterinnen und Vertreter des Personalrats, des Saarländischen Journalistenverbandes und der Gewerkschaft Verdi. Ich fand, das waren sehr vertrauensvolle, offene und intensive Gespräche, in denen viele Argumente ausgetauscht wurden, in denen auch dafür gesorgt wurde, dass unterschiedliche Sichtweisen zum Ausdruck gekommen sind, damit man versteht, von welchen Argumentationslinien man herkommt. Das ist doch ein wichtiges Lehrstück. Ein solches Gesetz kann man nicht einfach mit Ja oder Nein behandeln, sondern es geht darum, verschiedene Aspekte einzubringen. Ich bin sehr überzeugt davon, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das am Ende des Tages gelungen ist. Das war auch und vor allem deswegen möglich, weil es sehr intensive vertrauensvolle Gespräche und sehr offene Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern des Saarländischen Rundfunks gegeben hat, mit dem Personalrat, mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften, aber natürlich auch mit den GremienvertreterInnen, mit Ihnen, Herr Intendant, und auch mit Ihnen, Frau Direktorin der Landesmedienanstalt. Ein herzliches Dankeschön an all die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft und der verschiedenen gesellschaftlichen Organisationen, die sehr viel dazu beigetragen haben, ein gutes Verständnis dafür zu entwickeln, auf welchen Weg wir uns machen müssen. Dafür ein herzliches Dankeschön am heutigen Tag. (Beifall von der SPD.) Ich habe auch die Nuancen gehört. Ich will das an dieser Stelle sagen: Es sind ja hier DDR-Vergleiche gezogen worden. Ich habe in keiner Weise gesagt, wir müssten den Saarländischen Rundfunk sozialdemokratisch ausgestalten. (Wiederspruch bei der CDU. - Zuruf der Ab- geordneten Schmitt Lang (CDU).) Das haben Sie zwar nicht behauptet, aber so zwischen den ‑ ‑ (Abg. Toscani (CDU): Das ganze Land! - Abg. Schäfer (CDU): Sozialdemokratisieren!) Ja, wir haben den Regierungsauftrag bekommen, das Land sozial und demokratisch auszugestalten. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Nein.) Genau das ist mein erster Satz, liebe Frau Schmitt-Lang. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Ich habe den Satz komplett zitiert. - Abg. Schäfer (CDU): Es war die Rede von Sozialdemokratisierung!) Und ansonsten ist es natürlich so, dass diese Regierung einen sozialdemokratisch geprägten Regierungsauftrag hat. Das ist aber etwas völlig anderes ‑ ‑ (Mehrere Zurufe der Abgeordneten Schäfer und Toscani (CDU). - Unruhe.) Hören Sie bitte zu! Völlig klar ist auch, das wird sich ja auch am Gesetzentwurf im Einzelnen zeigen ‑ ‑ (Abg. Theis (CDU): Sie müssen den Abgeord- neten Commerçon auch richtig zitieren, Herr Commerçon. - Heiterkeit.) Ich zitiere den Herrn Commerçon richtig. - Diese Regierung hat einen sozialdemokratisch geprägten Regierungsauftrag. (Sprechen und Lachen bei der CDU.) Sie versuchen aber den Eindruck zu erwecken, wir versuchten, den Saarländischen Rundfunk sozialdemokratisch auszugestalten, und das ist perfide, das ist völlig daneben, und, meine sehr verehrten Damen und Herren, das muss an dieser Stelle zurückgewiesen werden! (Beifall von der SPD.) Es ist wichtig, dass wir uns das Ziel vor Augen halten, einen starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Saarland zu haben und den auch zukunftssicher zu machen. Eine freie, demokratische Medienlandschaft ist ein ganz wesentlicher Eckpfeiler unserer Demokratie, sie spielt eine ganz entscheidende Rolle bei der Gestaltung unserer Gesellschaft. Sie ist entscheidend für eine gelebte Demokratie, deswegen müssen wir den unabhängigen öffentlichrechtlichen Rundfunk stärken. Und genau das wird mit diesem Gesetz auch getan, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) (Abg. Commerçon (SPD)) Wo es hinführt, wenn der öffentliche-rechtliche Rundfunk nicht unabhängig ist, sehen wir leider in anderen Ländern. Das sehen wir nicht nur beim Rundfunk in Diktaturen wie China oder Russland, sondern das haben wir leider auch zunehmend in Ländern wie Polen oder Ungarn zu spüren bekommen. Ich bin sehr froh, ich will das an dieser Stelle als überzeugter Europäer sagen, dass die polnische Bevölkerung sich am vergangenen Sonntag auch deswegen deutlich dafür entschieden hat, eine andere Regierung ins Amt zu setzen, weil der Rundfunk eben nicht unter die Kontrolle der Regierenden gehört, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich glaube, wenigstens in diesem Punkt haben wir am heutigen Tag große Einigkeit, und das werden wir heute auch nach vorne bringen. (Beifall von der SPD.) Einen wesentlichen Punkt vermisse ich hier leider immer wieder - und ich wäre froh, wenn das noch mal gesagt würde, ich weiß, dass Sie ja eigentlich dazu stehen ‑ : Ein wesentlicher Eckpfeiler davon ist, dass wir eine ordentliche, auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben, eine staatsunabhängige Finanzierung, die den Bestand und die Entwicklung - so sagt es das Bundesverfassungsgericht - des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert. Dazu gehört es eben auch, Veränderungen zu finanzieren, und genau das staatsfern zu finanzieren, ist doch die allergrößte Stärke, die unser Rundfunk hat. Bei uns ist es nicht möglich, dass Parlamente oder Regierungen dem Rundfunk in irgendeiner Weise damit drohen, den Geldhahn zuzudrehen und damit geneigte Berichterstattungen zu erreichen versuchen. Das müssen wir stärken, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich glaube, da gibt es keine glaubwürdigere Kraft als die Sozialdemokratie hier in diesem Hause, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich komme damit zu drei wesentlichen Aspekten unseres Abänderungsantrages. Andere wird der Kollege Maximilian Raber nachher sicherlich genauer erläutern. Der eine Aspekt ist die modifizierte Intendantenverfassung - hören Sie genau zu: Zu keinem Zeitpunkt hat in irgendeinem Entwurf eine Direktoriumsverfassung gestanden. Eine Direktoriumsverfassung ist etwas ganz anderes, die gab es ganz früher mal bei Radio Bremen, das will ich ganz deutlich machen, sie ist krachend gescheitert. Niemand hat jemals im Blick gehabt, eine Direktoriumsverfassung einzuführen. Deswegen, seien Sie sauber in der Begrifflichkeit. Wir haben eine modifizierte Intendantenverfassung, ja, das ist ein neuer Weg. Ich sage Ihnen aber auch, es ist der Weg, den nach Bremen und dem Saarland offenkundig sehr viele andere Länder gehen, als allererstes die Länder Berlin und Brandenburg, die auch gute Gründe haben, diesen Weg zu gehen. Sie haben recht, wir haben diese guten Gründe in der Praxis hier noch nicht gehabt, es ist auch nicht abzusehen, dass Berlin und Brandenburg diesen Weg gehen, es ist auch ein Stück Vorsorge, damit so etwas, wie es beim rbb passiert ist, nicht noch mal vorkommt. Es ist nämlich eine sehr große Stärkung des Vieraugen- oder an der Stelle sogar des Sechsaugenprinzips. Das ist modern. Andere Länder gehen diesen Weg auch, deswegen ist es gut und richtig, dass wir das so machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Es gibt dann auch ein Kollegialorgan, aber natürlich mit einem nach wie vor sehr starken Intendanten. Das haben wir an verschiedenen Stellen im Gesetzentwurf genauer präzisiert und ausgeführt. Wir sind immer davon ausgegangen, zumindest bin ich immer davon ausgegangen, dass das gar nicht vom Staat vorgegeben werden muss, sondern dass das innere Angelegenheit des Rundfunks ist. Es gab aber den Wunsch, dass wir das klarstellen und deutlich machen. Genau das haben wir getan. Ich habe wahrgenommen, dass das gesehen und akzeptiert und auch unterstützt wird. Deswegen ist das der richtige Weg. Das ist ein wesentlicher Baustein für eine moderne Rundfunkgesetzgebung, den wir heute in einem weiteren Schritt angehen. (Beifall von der SPD.) Kommen wir zu einer zweiten Änderung, bei der ich sehr froh bin, dass wir sehr intensiv darüber diskutiert haben, weil es insbesondere von den Personalräten vorgetragen wurde, auch von denjenigen, die für den Saarländischen Rundfunk aus Mitarbeiter- und vor allem journalistischer Sicht argumentiert haben. Es geht um die Frage, was in Konfliktfällen passiert, wenn es um die innere Rundfunkfreiheit geht. Das war ein Aspekt. Die Staatsferne ist bei uns garantiert, sie ist verfassungsrechtlich garantiert und wird auch in diesem Gesetz - darauf komme ich gleich zurück - weiter gestärkt. Innere Rundfunkfreiheit ist aber ein ganz wesentlicher Aspekt. Es kann eben nicht so sein, dass irgendein Vorgesetzter sagt, du darfst das senden oder du darfst es nicht senden, und dadurch eine viel zu große Macht bekommt. Es muss ein klares Verfahren geben. Die innere Rundfunkfreiheit, wie sie beim Saarländischen Rundfunk durch das Redaktionsstatut vorbildlich gewährleistet ist, ist ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden. Ich bin sehr dankbar für diese Anregung und glaube, das haben wir richtig, ordentlich und gut umgesetzt. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Es hat auch etwas mit dem Thema Demokratie und demokratische Strukturen bei uns und mit offener Gesellschaft zu tun. Des- (Abg. Commerçon (SPD)) wegen ein herzliches Dankeschön. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, das so gut zu lösen. (Beifall von der SPD.) Ich komme zum dritten Punkt, die größere Verantwortung der Gremien. Ja, das ist eine größere Verantwortung. Das haben wir im Übrigen einvernehmlich beschlossen, weil das nämlich wesentlicher Bestandteil des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages ist. Das wird auch bedeuten, dass im Saarländischen Rundfunk, in den Gremien sehr intensiv weiter darüber diskutiert werden muss, wie man dieser größeren Verantwortung nachkommt. Ich war stellvertretend in der letzten Sitzung dabei. Ich bin kein ordentliches Rundfunkratsmitglied, sondern stellvertretendes Rundfunkratsmitglied. Es ist wichtig, dass die ARD insgesamt, das ZDF natürlich auch, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und insbesondere der Saarländische Rundfunk sich auf diesen Weg machen. Ich glaube, was die Praxis der Arbeit angeht, sind wir immer noch am Ende des ersten Drittels des Weges. Vieles wird sich in der Praxis zeigen müssen, aber völlig klar ist, die Arbeit der Gremien wird in Zukunft eine andere sein, sie wird sehr viel intensiver sein müssen. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, ein solches Gremium muss arbeitsfähig sein, um diesen neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Der Rundfunkrat wird deshalb teilweise neu aufgestellt. Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks wird verkleinert und themenzentriert, aber - das ist ein ganz wesentlicher Aspekt in dem Zusammenhang - er wird künftig der staatsfernste Rundfunkrat in der ganzen Republik sein. Es wird nämlich keinen einzigen Vertreter des Staates mehr geben, der dort Stimmrecht hat. Ich finde, auch damit sind wir vorbildlich, das war in der DDR ganz anders, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Der Rundfunkrat bekommt aber auch neue Stimmen - das finde ich ebenfalls wichtig ‑ , die in unserer sich wandelnden Gesellschaft einfach dazugehören müssen. Das Thema Digitalwirtschaft ist ein Aspekt, aber auch die jüngeren Generationen, die beispielsweise bei den Themen Bildung mit der Schülervertretung oder Wissenschaft mit den ASten aktiv vertreten sein werden. Das ist vielleicht nicht gesellschaftlicher Wandel im engeren Sinn, aber im weiteren Sinn, weil es eben wichtig ist, dass klar ist, für die Schulen reden nicht nur die Lehrerinnen- und Lehrerverbände, sondern auch die Eltern und Schüler, die genauso mit reingehören. Insofern erweitern wir an dieser Stelle sogar, genauso wie bei den Hochschulen, bei denen künftig nicht mehr nur die Hochschulleitungen, sondern der gesamte Bereich der Hochschulen vertreten sind. Das ist eine Stärkung, eine Ausweitung der gesellschaftlichen Relevanz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das muss doch auch von Ihnen endlich zugestanden werden. (Beifall von der SPD.) Es gab an zwei Stellen berechtigte Kritiken, was die Arbeit angeht. Deswegen sehen wir die Notwendigkeit, einzugreifen und mit unserem Abänderungsantrag dafür zu sorgen, dass es besser wird. Wir sehen durchaus ein, dass, um die Arbeitsfähigkeit zu stärken, eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten nicht richtig gewesen wäre. Deswegen gehen wir künftig von zwei auf drei Amtszeiten, das gilt für den Medienrat genauso wie für den Rundfunkrat, das ist in der Formulierung identisch. Ich glaube, das ist angemessen. Das ist ein wichtiger Abänderungsantrag, der die Arbeitsfähigkeit der Gremien künftig stärken wird. Ich komme zu einem weiteren Punkt. Ja, es ist richtig, wenn man aus 26 auswählt, dann ist es schwieriger, daraus die Ausschüsse zu besetzen. Das Argument hat bei uns durchaus getragen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir künftig den Stellvertreterinnen und Stellvertretern die Möglichkeit geben, in die Ausschüsse entsandt zu werden. Im Übrigen zeugt das von hohem Respekt gegenüber den Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die nämlich sehr oft - ich weiß, wovon ich rede - auch in die Position kommen müssen. Das wird zur Folge haben, davon bin ich überzeugt, dass innerhalb der Organisationen des Rundfunkrates beispielsweise der Zugang zu den Dokumenten künftig auch den Stellvertretern ermöglicht werden muss, damit sie sich ordentlich auf die Rundfunkratssitzung und vor allem auf die Ausschusssitzung vorbereiten können. Ich glaube, genau diesen Aspekt haben wir damit aufgegriffen. Den Kritikpunkt an der Verkleinerung haben wir eingesehen. Ich glaube, das haben wir sehr intelligent gelöst, auch das ist ein wichtiger Schritt. Da hat sich die parlamentarische Debatte jedenfalls gelohnt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Ich komme zum Schluss. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und unserem Abänderungsantrag machen wir unseren Saarländischen Rundfunk zukunftssicher. Das Gesetz unterstützt nicht nur den Erhalt unseres Saarländischen Rundfunks, sondern stellt auch sicher, dass der Saarländische Rundfunk für die kommenden Herausforderungen gewappnet sein kann. Ich möchte noch einmal betonen, es ist gerade unsere Pflicht sicherzustellen, dass die Saarländerinnen und Saarländer einen qualitativ hochwertigen und unabhängigen Rundfunk haben. Wir sollten in dieser ganzen Debatte nicht vergessen, dass das saarländische Mediengesetz, so wird es bundesweit wahrgenommen, eine Vorreiterrolle einnimmt. Diese Reformen sichern die Zukunft des Saarländischen Rundfunks und sind wegweisend (Abg. Commerçon (SPD)) für einen starken und unabhängigen öffentlichrechtlichen Rundfunk in Zukunft. Meine Fraktion wird deswegen diesem Gesetz zustimmen. Ich freue mich auf die weitere Debatte. - Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz, danke für die Aufmerksamkeit und sage ein herzliches Glückauf. (Beifall von der SPD.)
