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Petra Fretter

CDU 17.10.2023 Sitzungen 17/18

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Schon im Mittelalter wurde versucht, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit falschen Maßen und Gewichten sowie manipulierter Qualität bei Lebensmitteln - ich erwähne hier die Bierpanscherei - zu täuschen und über den Tisch zu ziehen. Die Strafen dafür waren damals sehr hart, im 13. Jahrhundert gab es in Berlin bei Bierpanscherei sogar die Todesstrafe, nur einmal am Rande erwähnt! (Heiterkeit.) Das gibt es heute nicht mehr. Als dieses Gebaren trotz der Härte der Strafen aber immer mehr zunahm, wurde 1879 endlich reagiert und das erste reichsweite Nahrungs- und Genussmittelgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz wurde mit den Jahren immer weiterentwickelt und es folgte die Maß- und Gewichtsordnung und danach die Eichordnung. Als im Ersten Weltkrieg die Preise extrem anstiegen und damit auch die Preistreiberei ihren Lauf nahm, vereinigten sich 70 Verbraucherorganisationen mit 7 Millionen Mitgliedern, um diesem unlauteren Treiben Einhalt zu gebieten. Nach einer längeren Durststrecke für den Verbraucherschutz sorgte das Wirtschaftswunder nach dem Zweiten Weltkrieg für Aufschwung und mit ihm kamen viele neue Produkte in die Läden, die damals schon massiv und übertrieben in ihrer Darstellung beworben wurden. Das veranlasste die Politik, das Gesetz zum Schutz der Verbraucher*innen permanent und immer wieder neu an die aktuellen Lagen anzupassen. Auch wurden die unabhängigen Warentestungen eingeführt, um den Menschen bessere und klarere Ein- und Durchsicht bei den Produkten zu ermöglichen. Die Herausforderungen waren und sind seit jeher groß und eine stetige Anpassung des Gesetzes zum Schutz der Verbraucher*innen ist deshalb auch notwendig. Der heutige Antrag der SPD-Fraktion will Mogelpackungen wirksam bekämpfen und versteckten Preiserhöhungen den Riegel vorschieben. Er bezieht sich auf die Novellierung des Verpackungsgesetzes im Bund. Sie, liebe SPD-Fraktion, begrüßen darin die angekündigte Novellierung und fordern die Bundesregierung auf, die Gesetzesänderung noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Gut und schön. Bei der Frage des Verbraucherschutzes sind wir uns einig. Es ist wichtig, den Menschen persönliche Sicherheit zu gewährleisten, Verbraucherschutz heißt auch Schutz vor Betrug und Ausbeutung, Schutz für schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher, Schutz der Rechte gegenüber den Händlern und vieles mehr. Hierbei leisten das Verbraucherschutzgesetz sowie das heute hier angesprochene Verpackungsgesetz und viele andere Gesetzesregularien auf Bundes- und EU ‑ Ebene einen wichtigen Beitrag. Aber auch die Verbraucherzentralen - die Bundeszentrale wurde im Jahr 2000 gegründet - sind ein wichtiges Element, was Beratung, Information und Hilfestellung für uns alle als Verbraucher*innen betrifft. Sie werden, wie auch unsere saarländische Verbraucherzentrale, immer sehr rege in allen Fragen des Alltags kontaktiert und für diese Arbeit möchte ich allen Beteiligten, sei es im Ehrenamt oder im Angestelltenverhältnis, herzlich Danke sagen, denn ich weiß, dass der Ansturm in manchen Zeiten kaum zu bewältigen ist und hier wirklich wertvolle Arbeit geleistet wird! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Zurück zum Verpackungsgesetz. Liebe SPD-Fraktion, mich wundert es etwas, dass Sie sich in Ihrem Antrag nur auf diesen einen Eckpunkt der Novellierung beschränkt haben, denn es gibt noch weitere vier Eckpunkte, die in einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz benannt werden. Kurze Erläuterung: Es muss künftig in Supermärkten und Discountern für mehrere Arten von Getränken jeweils mindestens eine Mehrwegalternative angeboten werden. Zweitens sollen Mehrwegflaschen überall abgegeben werden können, wo Geträn- (Abg. Fretter (CDU)) ke angeboten werden. Drittens wird das Mehrwegangebot für Speisen und Getränke to go auf alle Materialien ausgeweitet statt nur bis dato auf die Einwegkunststoffe. Viertens sind beim Vor-Ort-Verzehr nur noch Mehrwegverpackungen erlaubt. Fünftens: Schluss mit den Mogelpackungen, die Verringerung der Füllmengen bei gleichbleibender Verpackung ist in der Regel unzulässig. So die Aussage. Alles wichtige Themen, kein Zweifel. Wir als CDU sind selbstverständlich dabei und für mehr Mehrwegalternativen, weniger Verpackungsmüll und gegen unlauteren Wettbewerb und Täuschung der Verbraucher*innen. Allerdings stellt sich mir hier die Frage, was mit der Aussage „in der Regel unzulässig“ bei den Mogelpackungen gemeint ist. Ich lese daraus, dass auch Ausnahmen erlaubt sein werden, oder wie ist das zu interpretieren? Des Weiteren sind auch nicht alle Punkte, die im Gesetz vorkommen sollen, aufgeführt. Zwei weitere Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag fehlen hier: Recyclingfähigkeiten von Verpackungen steigern mit entsprechenden Entgeltregelungen für Verpackungshersteller und die Aufnahme chemischer Zerlegungsverfahren wie etwa die Pyrolyse. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf auch noch nicht in der Anhörung gewesen, hat doch Ihr Koalitionspartner FDP das Gesetzgebungsverfahren aus diesem Grund gestoppt. Wie lange, weiß bisher kein Mensch, jedenfalls konnte ich dazu nichts in Erfahrung bringen außer der Aussage, dass es bislang ungewiss ist, wie es denn weitergeht. Mir drängt sich etwas der Verdacht auf, dass Sie hier einen Schaufensterantrag stellen mit einem medienwirksamen Thema. Außerdem stellt sich mir auch die Frage, wie Sie mit diesem Antrag eine Beschleunigung der Gesetzgebung erreichen wollen, wenn doch nicht einmal klar ist, wann die Anhörung erfolgen soll. Ich gehe mal davon aus, dass eine Anhörung erfolgen soll, oder vielleicht auch nicht? Außerdem glaube ich, dass es hierbei sinnvoller wäre, bei einer solchen wichtigen Novellierung, die große Auswirkungen auf alle Verbraucherinnen und Verbraucher und die Lebensmittelbranche insgesamt hat, mit Sorgfalt vorzugehen und keine Schnellschüsse zu fabrizieren. Genauigkeit vor Schnelligkeit und keine halben Sachen. Deshalb ist eine Anhörung ebenso wichtig wie die fehlenden Eckpunkte, die ich angesprochen habe. (Beifall von der CDU.) Das macht Sinn, ist effizient und nachhaltig. Deshalb rege ich heute an, eine eigene Anhörung in Sachen Novellierung des Verpackungsgesetzes im Ausschuss UKMAV durchzuführen, um zu erfahren, wie die vorgesehenen Änderungen auf Bundesebene hier im Saarland gesehen werden. Das müsste doch auch in Ihrem Sinne sein, liebe SPD-Fraktion. Wir werden dies in einem Antrag fordern und wir sind auch gerne bereit, ihn mit Ihnen gemeinsam zu formulieren und einzubringen, wenn Sie dies denn möchten. Ich komme zum Schluss. Uns als CDU-Fraktion und mir als verbraucherschutzpolitische Sprecherin liegen die Verbraucherrechte und der Verbraucherschutz genauso am Herzen wie Ihnen. Eine Stärkung im Gesetz und anderer vielfältiger Formen unterstützen wir. Leider können wir dem heutigen Antrag der SPD-Fraktion in dieser Form nicht zustimmen. Er ist einfach zu dünn, wie man sagt, es ist zu wenig Fleisch am Knochen. Es fehlen wesentliche Verfahrensschritte im Gesetzgebungsverfahren und auch Inhalte, die diesen Beschlussvorschlag stärken und glaubwürdig in der Zielsetzung machen würden. Wenn noch nicht einmal Ihr Koalitionspartner FDP mitmacht, was erwarten Sie dann von uns, frage ich mich. Machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben in der Koalition in Berlin richtig. Die Entscheidung der CDU-Fraktion ist, dass wir uns enthalten und auf eine Anhörung hier in unserem Hause und auch auf Bundesebene setzen. Dann sehen wir weiter. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)

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