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Christina Baltes

SPD 17.10.2023 Sitzungen 17/18

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Nicht völlig unterwartet befassen wir uns im heutigen Plenum erneut mit einem Antrag der AfD zur Änderung der Verfassung. Nicht unerwartet, weil die AfD, namentlich Herr Dörr, bereits im Mai-Plenum, am 17.05.2023, in seiner Rede angekündigt hat, dass seiner Ansicht nach in Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes eine Gruppierung fehlt, seiner Ansicht nach „die Alten“. Warum er das erwähnt hat? - Nun gut, in seiner Rede zum verfassungsändernden Antrag der AfD, Drucksache 17/411, ging es eigentlich darum, dass die AfD wollte, dass alle Merkmale aus Artikel 12 Absatz 3 gestrichen werden - alle außer „Frauen und Männer“. Denn nach Ansicht der AfD ‑ Fraktion sei eine Bereinigung der Verfassung das Gebot der Stunde. Unsere Kollegin Nadia Schindelhauer hat dazu deutlich gemacht, dass das Diskriminierungsverbot eine besondere Nähe zur bundesverfassungsrechtlichen Menschenwürdegarantie des Artikels 1 Absatz 1 Grundgesetz aufweist, es ein Prinzip darstellt, das auf den Grundlagen der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit beruht und dazu dient, eine Gesellschaft zu leben, in der jeder und jede die gleichen Chancen und Möglichkeiten hat, sich zu entfalten. An dieser Stelle noch mal ein herzliches Dankeschön an Frau Schindelhauer für ihre klaren Worte! (Beifall von der SPD.) Entsprechend empfehle ich so manchem Herrn in diesem Hause, sich diese Rede online anzuschauen oder einfach in den Plenarprotokollen nachzulesen - auf jeden Fall kann man viel daraus lernen. Kommen wir zurück zu Ihrem heutigen Antrag: Heute wollen Sie, dass das Merkmal „Alter“ in Artikel 12 Absatz 3 der saarländischen Verfassung aufgenommen wird. Nach Ansicht der AfD ist es - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich - „notwendig, Ältere unter besonderen Diskriminierungsschutz zu stellen“. So steht es in der Begründung. Der AfD ‑ Antrag geht nämlich davon aus, dass Alter nur etwas ist, das alte Menschen haben. Dass Alter aber jedes Lebensalter bezeichnet und etwas ist, das uns alle von ganz jung bis ganz alt begleitet, wird ignoriert oder verkannt. Schon bei der Begründung für eine Verfassungsänderung den eigentlichen Inhalt der Verfassungsänderung zu verkennen und sich gleichzeitig auf die Bibel zu berufen, entspricht nicht den Standards, mit denen man sich einer Änderung der saarländischen Verfassung nähern sollte. Es zeugt von fehlendem Respekt gegenüber Menschen mit geringem Lebensalter! Es zeigt fehlenden Respekt vor unserer pluralistischen Gesellschaft! (Beifall von der SPD.) Eigentlich sagt das Wort „niemand“ im angestrebten Wortlaut von Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes alles aus. Damit ist gemeint, dass alle Menschen, egal welchen Geschlechts, welcher Abstammung, welcher Sprache, welcher Heimat und Herkunft, welchen Glaubens, welcher religiösen oder politischen Anschauungen, welcher sexuellen Identität oder aus rassistischen Gründen nicht deswegen benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen. Also, Herr Dörr, niemand darf deswegen benachteiligt oder bevorzugt werden. Merken Sie sich das gerne für Ihren täglichen Umgang mit unseren Mitmenschen! (Beifall von der SPD.) Was macht das also klar? - Die AfD behauptet das eine und meint das andere. - Ein Fall von „ich formuliere etwas, bei dem man Zustimmung erreichen könnte, mache aber gleichzeitig klar, dass ich gar nicht meine, was dann in der Verfassung stehen würde.“ - Sprich: Bereits mit Begründung des Verfassungsänderungsantrages stellen Sie klar, dass Sie die Verfassung nicht verfassungskonform anwenden werden. Die gesamte AfD wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Das macht der Verfassungsschutz nicht, wenn man als Partei klar auf dem Boden unserer Verfassung steht, sich zu den Werten unseres Grundgesetztes bekennt und diese lebt. Wir werden jeden Ihrer Versuche, die Verfassung zu ändern, genauestens be- (Abg. Baltes (SPD)) obachten und Ihre Motive hinterfragen. Wir werden nicht zu zulassen, dass Sie sich an ihr vergreifen. (Beifall von der SPD.) Wir stehen für Menschenrechte, für Freiheit und Gerechtigkeit, für eine pluralistische Gesellschaft! Wir lehnen Ihren Antrag zur Verfassungsänderung ab. Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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