David Maaß
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schaufert, Sie haben mich jetzt wirklich total aus dem Konzept gebracht, weil ich bezüglich der Begründung Ihres Antrags überhaupt gar nicht folgen konnte. Sie reflektieren in Ihrem Antrag die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Ich will ein paar Worte dazu sagen, allem anderen konnte ich nicht so ganz folgen. Auch dass Sie sich als einzig wahren Demokraten bezeichnen, war ein bisschen suspekt. (Abg. Schaufert (AfD): Nicht ich alleine, wir alle drei! Sie bezeichnen sich ja auch immer als Demokraten.) Ach so, Sie drei, genau! Sie drei sind die wahren Demokraten hier im Haus! Das stimmt, Herr Schaufert, ja, das stimmt! (Heiterkeit bei der SPD.) Okay. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Diskussion beim VGH ging es vor allen Dingen wieder um die sogenannte Sperrklausel. Herr Schaufert hat vorhin schon gesagt, dass wir beim letzten Mal, als wir darüber gesprochen haben, eigentlich nicht zum Punkt gekommen sind. Aber das hat der VGH in seiner Entscheidung primär behandelt. Ich will ein paar Sachen dazu sagen. Es stimmt, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die sogenannte Sperrklausel gegen die Wahlrechtsgleichheit und hier insbesondere die Erfolgswertgleichheit verstößt. Darunter ist der Einfluss zu verstehen - Herr Schaufert, wenn ich Sie richtig verstanden habe, meinen Sie das auch damit -, den die einzelne Stimme des jeweiligen Wählers im Verhältnis zu den anderen abgegebenen Stimmen auf die Verteilung der Parlamentssitze hat. Aber wie im Verfassungsrecht üblich gibt es eben bei jedem Ein- (Abg. Maaß (SPD)) griff möglicherweise auch eine sogenannte verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Das wäre in dem Fall, und das ist auch höchstrichterlich bestätigt, die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Parlaments und die Vermeidung einer Zersplitterung von Parteien. Auch auf Landesebene gibt es die Sperrklausel, sie ist weit verbreitet. Wir haben sie in 16 Landtagswahlgesetzen und sogar im Saarland, in unserer saarländischen Verfassung, nämlich in Artikel 66 Absatz 1 Satz 3 und auch im Landtagswahlgesetz in § 38 Absatz 1. Die Rechtfertigung, die ich vorhin genannt habe, die für den Bund gilt, gilt auch hier auf Landesebene. Ich beziehe mich jetzt auf das, was Sie, Herr Schaufert, vorhin gesagt haben, beziehungsweise auf das, was eigentlich Inhalt Ihres Antrags ist. Auch der VGH hat gesagt, da berühre zwar die Sperrklausel die sogenannte Gleichheit der Wahl und das Gebot der Gleichbehandlung politischer Parteien, dies sei aber derzeit ausdrücklich nicht verfassungswidrig. Vielmehr hat der Gesetzgeber, nämlich wir, die Kompetenz, die Rechtfertigung, regelmäßig zu prüfen, und das werden wir auch machen. Wir werden vor der nächsten Landtagswahl und ich denke, das ist Usus, das ist normal, das ist Demokratie ‑ ‑ (Abg. Schaufert (AfD): Das machen wir.) Ich wollte gerade sagen, Herr Schaufert, Sie als wahrer Demokrat. - Wir werden die Fortgeltung der Sperrklauseln wieder auf den Prüfstand stellen. Der VGH sagt, dass es eine verfassungsrechtliche Bedenklichkeit geben würde, wenn der durch die Sperrklausel bedingte Ausfall von Stimmen einen derartigen Umfang erreicht, dass die Integrationskraft der Wahl beeinträchtigt werden würde. Zudem wäre ein Ergebnis einer einzelnen Wahl nicht entscheidend, da Ergebnisse keine gesicherte Aussage über den Ausgang künftiger Wahlen geben können. Ich gebe Ihnen Recht dahingehend, dass das Ergebnis der letzten Wahl ein insoweit im Moment einmaliges Ereignis darstellt. Aber auch das lässt keine Aussagen über den Ausgang zukünftiger Wahlen zu. Auch der Landtag des Saarlandes hat sich vor ein paar Jahren - die, die damals schon drin waren, werden sich daran erinnern können - mit der Einführung, auch das hat der VGH gesagt, einer sogenannten Alternativ- oder Eventualstimme beschäftigt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine solche Stimme weder verfassungsrechtlich geboten noch konform sei, und hat sich vielmehr für die Beibehaltung der Fünf ‑ Prozent-Hürde in der bisherigen Form ausgesprochen. Ich will es zusammenfassend und auch wirklich in aller Kürze sagen: Der Landtag, wir, insbesondere die SPD-Fraktion, nehmen die Entscheidung des VGH vom 04.09. mit großem Verantwortungsbewusstsein zur Kenntnis und wir beschäftigen uns jetzt schon intensiv mit dessen Inhalt. Die SPD-Fraktion erkennt an, dass nach der letzten Landtagswahl nur drei Parteien ins Parlament einzogen und eben 22 Prozent der abgegebenen Stimmen nicht berücksichtigt werden konnten. Wir werden als SPD-Fraktion auch die Vorgaben des VGH in unsere Arbeit in dieser Legislatur mit einfließen lassen und noch vor der nächsten Landtagswahl die geltende Sperrklausel unter Hinzuziehung von Fachleuten überprüfen lassen. Es dürfte der AfD-Fraktion bekannt sein, wie so etwas funktioniert. Wir werden dort Anhörungen in den entsprechenden Ausschüssen durchführen, dort Experten und Expertinnen anhören und dann eine entsprechende Auswertung stattfinden lassen. Sollte im Rahmen einer wertenden Prognoseentscheidung zukünftig ein nicht zu vertretendes Ungleichgewicht erkennbar sein, nämlich dass ein wesentlicher Anteil an Wählerstimmen ohne Erfolgswert bleiben würde, dann werden wir eben mit den demokratischen Kräften in diesem Parlament korrigierend tätig werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Selbstverständlichkeit. Dazu bedarf es keines Antrages der AfD-Fraktion. Ich frage mich, wo das hinführt. Werden Sie im nächsten Plenum einen Antrag stellen, dass wir um 13.00 Uhr in die Mittagspause gehen oder Ähnliches? - Das ist alles ein wenig konfus, demaskiert im Endeffekt aber auch Ihre unseriöse Arbeit hier im Parlament. (Beifall von der SPD.) Wir haben diese Verantwortung. Sie ergibt sich zweifelsfrei aus dem Tenor der entsprechenden Entscheidung, die ich vorhin schon genannt habe. Gerne darf sich auch die AfD konstruktiv in den Anhörungen einbringen, vorausgesetzt sie ist bei den Anhörungen beziehungsweise Ausschusssitzungen anwesend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir lehnen den Antrag der AfD ab. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
