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Anke Rehlinger

20.09.2023 Sitzungen 17/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Rink, sehr geehrter Herr Intendant Grasmück! Die Regierung des Saarlandes legt Ihnen nach der Vorunterrichtung des Landtages und der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten den Entwurf eines Gesetzes zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag vor. Um die Bedeutung des Staatsvertrages und vor allem die damit verbundenen Ziele etwas besser einordnen zu können, will ich gerne zunächst einmal ganz kurz an den Vorläuferstaatsvertrag, den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, erinnern. Mit dem Vorläuferstaatsvertrag haben wir in einem ersten Schritt zunächst einmal das sich verändernde Medienverhalten - und vor allem das Mediennutzungsverhalten - und die damit einhergehende notwendige Flexibilisierung im Programmbereich in den Blick genommen. Ich glaube, es war nicht zu spät, dass wir das zu diesem Zeitpunkt getan haben. Es war auch vor allem nicht zu früh. Bei diesem Staatsvertrag ging es vor allem darum, den Programmauftrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio weiterzuentwickeln. Ziel war es, das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anzupassen und fortzuentwickeln, damit das wesentliche Ziel, nämlich möglichst viele Bevölkerungsgruppen zu erreichen, auch gut erreicht werden kann. Heute geht es um den Nachfolger, der bedauerlicherweise nicht ganz so allgemeinpolitisch, sondern eher im Umfeld eines sehr spezifischen Vorgangs eine Ausformulierung gefunden hat, nämlich um ein Reformpaket, das ein Stück weit durch die viel diskutierten Vorfälle beim rbb beeinflusst worden ist. Über diese Vorfälle haben wir uns ja auch bereits in diesem Haus schon an der einen oder anderen Stelle ausgetauscht, nicht zuletzt im Rahmen der Ersten Lesung des Gesetzes zur Novellierung des Saarländischen Mediengesetzes. Vor allem haben diese Vorfälle, so unerfreulich sie sein mögen, uns noch einmal deutlich gemacht - diesbezüglich waren wir uns ja in diesem Haus und eigentlich auch in der Republik über alle Parteigrenzen hinweg einig -, dass die bisherigen Regelungen im Medienstaatsvertrag im Grunde genommen noch einmal nachgeschärft werden müssen. Insofern ist das, was jetzt vorliegt, der zweite Schritt zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir stärken die Aufsichtsgremien und verbessern dabei ARD, ZDF und Deutschlandradio, wenn es um die Vorgaben im Bereich von Transparenz und Compliance geht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese angestrebten Ziele sehen wir als einen Teil eines momentan bundesweit intensiv vorangetriebenen Reformprozesses, bei dem wir Länder schon eine ganze Reihe von wichtigen Etappen gemeistert haben, aber auch noch das eine oder andere vor uns haben. Ich habe eben schon einmal darauf hingewiesen. So unerfreulich in dem Fall das Diskussionsumfeld war, so ist doch im Rahmen der Diskussion außerordentlich erfreulich, dass die Beratungen im Kreise der Länder zwar intensiv gewesen sind, aber schon sehr früh haben erkennen lassen, dass es eine breite gemeinsame Sicht auf die Notwendigkeiten gibt. Länder- und parteiübergreifend sind die Überzeugungen formuliert worden, und zwar insbesondere in dem Punkt, dass es vor allem um mehr Transparenz geht. Daher war es das zentrale Ziel aller Länder, dass ein neuer, einheitlicher Rahmen für mehr Transparenz etabliert werden soll. Im Wesentlichen findet sich das im neuen § 31a, der bestimmt, dass alle Rundfunkanstalten verpflichtet sind, für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu sorgen. Zu diesem Zwecke haben sie dann entsprechende Organisationsstrukturen einschließlich der Zusammensetzung der Gremien und ihrer eingesetzten Ausschüsse, alle Satzungen, Richtlinien, Geschäftsordnungen sowie sonstige Informationen, die von wesentlicher Bedeutung für die jeweilige Rundfunkanstalt sind, in ihrem Internetauftritt zu veröffentlichen. Das heißt also, es ist alles klar und deutlich nachlesbar und einsehbar, auf welcher Grundlage letztendlich gehandelt wird, und die Bürgerinnen und Bürger sind dann auch in der Lage, sich selbst ein Bild zu machen. Die Rundfunkanstalten werden darüber hinaus verpflichtet, in ihrem Internetauftritt für ihren Geschäftsbereich die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge ihrer jeweiligen Intendanten und Direktoren unter Namensnennung zu veröffentlichen, ein Umstand - dass das öffentlich ist -, der zumindest vielen Anwesenden hier in diesem Raum bereits bekannt ist, weil es in unseren Fällen in der Regel im Gesetz steht. Davon umfasst sind auch Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile. Ich glaube, diese und eine ganze Reihe von anderen Vorschriften, die dort eine Rolle spielen, machen deutlich, dass der größte Nutznießer dieser Mehr-Transparenz-Offensive vor allem die Rundfunkanstalten selbst sind. Denn es geht tatsächlich darum, dass es zum einen nach außen hilft, Vertrauen und Akzeptanz zu fördern. Es hilft auch ein Stück weit nach innen, denn wie in jeder Organisation hilft es auch noch einmal, sich selbst zu reflektieren, einen Abgleich mit den eigenen Zielen vorzunehmen, mit dem, was man tatsächlich an Leistung erbracht hat, und eine gewisse Lernkultur zu etablieren, um somit auch für die gute Qualität der eigenen Arbeit zu sorgen. Das ist der Rahmen, der dort gesetzlich formuliert worden ist. Es gibt ein zweites zentrales Ziel der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, auch mit Blick auf die negativen Erfahrungen beim rbb, erstmals für alle Rundfunkanstalten einheitliche und verbindliche Vorgaben der Implementierung von Managementsystemen zu verankern. Dieses Reformpaket sieht dazu unter anderem die Einrichtung von Compliance-Stellen und eines Compliance-Beauftragten vor. Darüber hinaus sind unabhängige Ombudspersonen als vertrauliche Anlaufstelle zu beauftragen. Es ist nicht sonderlich schön, wenn man all diese Dinge im Grunde genommen anlassbezogen machen muss. Ich finde, es ist nicht besonders schön für die Anstalten, die das eigentlich auch schon im bisherigen Rechtsrahmen gemacht haben - nicht explizit auf dieser neuen Rechtsgrundlage, aber doch aufgrund eigener Erkenntnis -, dass sie quasi jetzt in ein Fahrwasser geraten, in das sie überhaupt nicht reingehören. Das will ich an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich sagen. Aber auf der anderen Seite hilft hoffentlich der klare Rahmen, der jetzt geschaffen wird, dort, wo die Systeme nicht so gut aufgestellt sind, wie wir sie schon aus eigener Motivation heraus aufgestellt haben - hier im Saarland, wo der SR sie aus eigener Motivation schon aufgestellt hat -, zu verhindern, dass es andere negative Beispiele gibt, bei denen man sich sowieso dann immer im negativen Fahrwasser befindet. Deshalb auf der einen Seite ein herzliches Dankeschön dafür, dass viel von dem, was jetzt hier gesetzlich vorgegeben worden ist, beim SR ohnehin schon gemacht worden ist. Das zeigt, dass wir dort schon auf der Höhe der Zeit sind. Aber es schadet umgekehrt auch nicht, wenn wir quasi das gute Tun noch mit einem rechtlichen Rahmen verbinden, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Das gilt genauso für das dritte zentrale Ziel dieses Staatsvertrages, die Fachexpertise der Mitglieder der Aufsichtsgremien, die verstärkt in den Blick genommen werden soll. Auch da gäbe es vielleicht aus saarländischer Sicht gar keinen Anlass. Aber auf der anderen Seite muss man sagen, dass es auch erhebliches Kontrollversagen gab, auch bei den Aufsichtsgremien beim rbb. Insofern muss das, was an anderer Stelle schon gut gemacht wird, eben jetzt an diesem speziellen Punkt gesetzlich verankert werden. Dazu zählen aber auch sehr technische Sachen wie zum Beispiel, dass zukünftig für die Gremien jeweils eine unabhängige Geschäftsstelle einzurichten ist. Schließlich wird innerhalb der Aufsichtsgremien ein neuer Mechanismus zur Bewältigung von Interessenkollisionen geschaffen. Gremienmitglieder, bei denen Anhaltspunkte für eine solche Interessenkollision vorliegen, sollen künftig nicht mehr an Entscheidungen mitwirken können. Je nach Sachlage besteht innerhalb der Gremien künftig die Möglichkeit, bei einer solchen Interessenkollision ein Mitglied punktuell oder aber auch dauerhaft von den Beratungen auszuschließen. Das ist ein Stück weit das, was sich von selbst erschließen würde, was aber nun gesetzlich formuliert worden ist. Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, finde ich schon, dass wir zumindest in der Klarheit des Rechtsrahmens mit diesem Vertragsentwurf auf dem richtigen Weg sind. Das zeigt sich ja auch darin, dass sogar schon vor der Unterzeichnung dieses Staatsvertrages einige zentralen Vorgaben aufgegriffen worden sind. Ich habe eben darauf hingewiesen. Bezüglich der zum Teil zu Recht kritisierten Entwicklungen bei einzelnen Rundfunkanstalten stelle ich somit als Zwischenergebnis fest, dass die Hinweise der Länder von den Rundfunkanstalten verstanden werden. Das ist auch richtig und gut so und es ist gut, dass wir dazu miteinander im Gespräch sind. Die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag verpflichtet im Übrigen aber auch dazu, das als einen permanenten Prozess der Verbesserung der Transparenz, aber auch der Verbesserung der Kontrolle zu verstehen. Denn letztendlich - und das erleben wir immer ein bisschen mehr - geht es auch um die Fragen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und den Blick der Öffentlichkeit darauf, was nicht nur mit ihren Steuergeldern hier, sondern auch mit ihren Rundfunkgebühren an anderer Stelle gemacht wird. Wenn wir als ein Element der Ermutigung abseits aller Diskussionen, die anlassbezogen eher mit dem Blick nach Nordosten gerichtet stattgefunden haben, etwas sehen möchten, dann ist das aus saarländischer Sicht der vergangene Sonntag. Ich konnte leider nicht anwesend sein, aber viele Kolleginnen und Kollegen hier aus dem Haus waren es. Lieber Herr Intendant, mir ist berichtet worden, es war ein großes Fest, das Sie gefeiert haben. Sie haben die Saarländerinnen und Saarländer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Halberg eingeladen. Sie sind zahlreich gekommen und haben diese Einladung außerordentlich gerne angenommen. Sie konnten ihre Fragen stellen und hinter die Kulissen blicken. Und um ehrlich zu sein: So wichtig dieser Medienänderungsstaatsvertrag als Rechtsgrundlage ist, so wichtig ist es, dass man im tatsächlichen Leben diese Ideen und Gedanken auch lebt. Ein herzliches Dankeschön für diesen Sonntag. Er war mindestens so wichtig wie das, was wir heute miteinander zu beraten haben. (Beifall von der SPD.) Mindestens so wichtig wie die Tatsache, dass Sie diesen Tag der offenen Tür gemacht haben, war, dass die Saarländerinnen und Saarländer ihn auch angenommen haben. Sie haben es nicht nur gut entschieden und gut gemacht, sondern die Saarländerinnen und Saarländer sind auch gekommen. Ich finde, das ist ein Stück weit Bestätigung dessen, was wir an der einen oder anderen Stelle aus Befragungen und Umfragen wissen, aber auch Bestätigung dessen, was wir als Rückmeldungen von Saarländerinnen und Saarländern erhalten. Man ist sehr schnell in einer allgemeinen Diskussion, in einem generellen Bashing mit unterwegs. Aber wenn man uns die Chance gibt, den Blick auf das Konkrete zu lenken, dann wird die Leistung gewürdigt. Das ist für uns Motivation, für das zu kämpfen, was wir als unsere gemeinsame Grundlage auch in diesem Hause begreifen, nämlich die Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks und dass wir die Bedeutung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hochhalten. (Beifall von der SPD.) Vor diesem Hintergrund werbe ich dafür, dass bei den anstehenden Beratungen zum Reformpaket des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages der länderübergreifende und parteiübergreifende Konsens auch bei uns im saarländischen Landtag Zustimmung findet. Ich glaube, dieser Vorschlag könnte den Boden dafür bieten, dass - falls weitere Tage der offenen Tür geplant sind - wir damit auch einen kleinen Beitrag geleistet haben, weil wir nämlich den gesetzlichen Rahmen dafür schaffen, dass die Menschen an die Sinnhaftigkeit des Systems glauben. Das ist eine Grundvoraussetzung. Wenn jeder an seiner Stelle das Seine dafür tut, dann wird es am Ende auch gut. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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