Ulrich Commerçon
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich eigentlich nicht in die Debatte einschalten, will aber jetzt vielleicht in aller Ruhe reagieren. An dieser Stelle will ich erst einmal ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums sagen, die mit extrem großem Engagement diesen Gesetzgebungsvorgang begleitet haben, die wirklich in jeder Detailfrage sowohl im Ausschuss als auch bei weiteren Nachfragen immer zur Verfügung gestanden haben. Ich danke stellvertretend Frau Untersteller. Ich bitte, das entsprechend weiterzugeben. Das war eine großartige Zusammenarbeit. Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall von der SPD.) Um es aufzuklären, Kollege Thielen, will ich das Folgende sagen. Es ist Ihrer Fraktion allerdings auch mitgeteilt worden: In der Tat gibt es zwei Gründe, warum wir diesen Gesetzentwurf in Erster Lesung heute neu einbringen. Der eine ist ein Versäumnis. Das kann vorkommen. Bei der Übersendung des Gesetzentwurfes ist die schriftliche Antragsbegründung, die eigentlich existierte, nicht an alle Abgeordneten verteilt worden. Deswegen haben wir aus Rechtsicherheitsgründen gesagt, dann ist es besser, den Gesetzgebungsvorgang neu aufzurollen. Kollege Schäfer hat das auch anständig gewürdigt. Offenbar ist nicht bis zu Ihnen durchgedrungen, was der Grund dafür war. Das ist aber nur der eine Punkt. Ich finde, das kann man an der Stelle eingestehen. So was kann tatsächlich immer mal passieren. Ein mindestens genauso wichtiger Grund, der alleine schon ausgereicht hätte, ist derjenige, dass wir mit diesem Gesetzentwurf für die Erste Lesung eine insgesamt überarbeitete neue Grundlage gegeben haben und auch dafür sorgen wollen, dass es die nötige Transparenz dafür gibt, weil doch viele Veränderungen vorgenommen worden sind. Beides zusammengenommen rechtfertigt es, zum dritten Mal in eine Erste Lesung zu gehen. Eine Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen: Dass wir beim ersten Mal nur die Erste Lesung hatten, hatte andere Gründe, die wir damals der CDU zu verdanken hatten. Das war nicht die Rechtssicherheit, sondern die am Schluss mangelnde Bereitschaft, diesen Gesetzgebungsvorgang abzuschließen. Ich will jetzt nicht weiter darin rumrühren. Manchmal ist es gut, wenn man auch zum dritten Mal in eine Erste Lesung geht. Denn es heißt ja im deutschen Volksmund so schön: „Aller guten Dinge sind drei.“ Ich bitte um Zustimmung, herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
