Stefan Löw
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Im November letzten Jahres haben wir uns zum Ziel gesetzt, das schärfste Spielhallengesetz bundesweit auf den Weg zu bringen. Dabei ist es aber nicht nur wichtig, strenge Regelungen zu beschließen, sondern diese Regelungen müssen auch rechtssicher sein. Laufende Gerichtsverfahren in anderen Bundesländern geben uns Hinweise, wie es ausgehen kann, wenn die Rechtssicherheit im Gesetzgebungsverfahren nicht gewährleistet ist. Um diese Konsequenz im Saarland zu verhindern, haben wir, bildlich gesprochen, jeden Stein drei Mal umgedreht. Wir haben alles mehrfach besprochen. Zu den umfassenden Anhörungen des Gesetzentwurfes wurden uns die fachlichen Einschätzungen der verschiedenen Expertinnen und Experten aufgezeigt, die wir ins Verfahren einfließen lassen konnten. Wir konnten im konstruktiven Austausch mit vielen Hallenbetreibern auch ihre Perspektive einholen. Wir haben jeden Paragrafen einzeln angeschaut. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, wir sind jede Neuerung Wort für Wort durchgegangen, damit die Regelungen, die wir ansetzen, auch zukünftigen Herausforderungen standhalten können. Dabei mussten wir uns auch darüber klarwerden, dass die eine oder andere Änderung, die wir gerne gemacht hätten, nicht umsetzbar ist. Das kann ich so offen eingestehen, da bringt es nichts, wenn man Schaum vorm Mund hat, man muss einfach weitermachen. Beim letzten Mal habe ich es schon erwähnt: Der Weg des Gesetzes wird lang, und er wird nicht einfach sein. Jetzt weiß ich, das war er ganz sicher nicht. Meine Damen und Herren, wegen der umfangreichen Änderungen bringen wir das Gesetz heute erneut in Erster Lesung in den Landtag ein. Wir wollen sicherstellen, dass in jeder Hinsicht ein sauberes Verfahren gewährleistet werden kann. Wir können aber, wie ich finde, stolz darauf sein, dass wir es uns nicht einfach gemacht haben. Meine Damen und Herren, das steht einer alleinigen Mehrheitsfraktion auch gut zu Gesicht. (Beifall von der SPD.) Ich darf heute einen Gesetzentwurf präsentieren, der in erster Linie dem Schutz der Saarländerinnen und Saarländer vor den Gefahren des Glücksspiels verschrieben ist. Aber nicht nur dem, sondern auch dem Jugendschutz und dem Schutz derer, die dem Glücksspiel bereits zum Opfer gefallen sind, haben wir uns in diesem Gesetzentwurf verpflichtet. Ich kann mir gut vorstellen, dass einige hier im Saal denken, die Formulierungen wären überspitzt, aber das finde ich nicht. Es muss genau so hart gesagt werden. Immerhin sind 15.000 Menschen alleine im Saarland direkt von der Glücksspielsucht betroffen. Das sind nur die erfassten Zahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, über die Dunkelziffer möchte ich gar nicht nachdenken. Uns muss bewusst sein, dass diese Betroffenen echte Menschen sind, wie wir alle hier im Raum, und nicht nur Zahlen auf einem Blatt Papier. Nein, Glücksspielsucht betrifft alle Menschen, mit realen Familien, mit Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, mit Ehefrauen und Ehemännern, auch mit Kindern. Die Offenheit insbesondere von Betroffenen in der Anhörung zum Gesetzentwurf hat uns diese Tatsache noch einmal vor Augen geführt. Dafür möchte ich mich ganz ausdrücklich bedanken. Es ist wichtig, betroffene Menschen vor der Gier der Glücksspiellobby zu schützen. Meine Damen und Herren, es könnte jede Person hier treffen, oder die Nachbarin, den Nachbarn, die Freundin, den Freund, das Familienmitglied und sogar den eigenen Partner. Spielsucht ist oft leise und unbemerkt, verbunden mit Schamgefühlen und Angst vor Ausgrenzung, und vor allem mit unzähligen Vorurteilen behaftet. Wir müssen diese Vorurteile aus dem Weg räumen und den Kampf gegen die Spielsucht öffentlich machen. Der Absturz ins Suchtverhalten kann so schnell gehen. Da richtet man sich aus Langeweile einen Account für Pferdewetten ein, obwohl man wahrscheinlich noch nie ein Pferd aus der Nähe gesehen hat, und auf einmal befindet man sich in einer Abwärtsspi- (Abg. Löw (SPD)) rale. Plötzlich ist ein Mensch, der sogar die Packungsbeilage von Medikamenten liest und jahrelang überlegt, ob er wirklich ein neues Fahrrad kauft, der risikobereiteste Mensch der Welt. Deswegen müssen wir mit Toleranz und einem offenen Ohr auftreten, damit den Betroffenen wirklich langfristig geholfen werden kann. (Beifall von der SPD.) Aber wir können Menschen nur vor der Spielsucht schützen, wenn wir wissen, was in den Hallen passiert. Wir können nur dann helfen, wenn wir wissen, wie und natürlich auch von wem sie betrieben werden. Das heißt also, es gilt, die Zugänge, Spielregeln und Kontrollen in diesem Gewerbe zu verschärfen. Das ist einer der wichtigsten Aspekte des neuen Gesetzes. Unsere Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag in der letzten Legislaturperiode war nicht ohne Grund eine schwierige Entscheidung. Aber wir haben sie letztendlich getroffen, um den Rahmen des Staatsvertrags maximal und restriktiv ausloten zu können, wie unser Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon damals oft genug betonte. Meine Damen und Herren, ohne die Zustimmung der SPD-Fraktion wäre heute überhaupt keine Regulierung möglich gewesen. Ich will mir gar nicht vorstellen, welche Folgen das mit sich gebracht hätte. Deshalb muss allen bewusst werden, mit unserem Gesetz schaffen wir das Bewusstsein, dass niemand eine Spielhalle zum Überleben braucht. Glücksspiel ist kein Grundbedürfnis der Menschen! Ich will es nochmals betonen, den „natürlichen Glücksspieltrieb“ - so lieb und nett der sich auch anhört und klingen mag - gibt es nicht. Das hat auch der Austausch mit Expertinnen und Experten noch einmal deutlich gezeigt. (Beifall von der SPD.) Deshalb sind wir jetzt ganz konsequent und streichen den Begriff endgültig aus dem Gesetz. Wir haben eine eindeutige Linie für das Gesetz aufgestellt und im Gegensatz zu anderen Landesregierungen auf Klarheit gesetzt, ein Gesetz entworfen, das frei ist von Scheinregelungen und Tausenden Ausnahmeregelungen. Jetzt, wo ich so lange über die Regulierungen im Gesetz gesprochen habe, möchte ich auf die konkreten Änderungen eingehen, um die Auswirkungen des neuen Gesetzes zu verdeutlichen. Zusätzlich zum bereits bestehenden Mindestabstand von 500 m Luftlinie zwischen den Spielhallen haben wir einen Mindestabstand von 250 m zu Kinder- und Jugendeinrichtungen eingeführt. Die Sperrzeit der Spielhallen wird um 2 Stunden vorverlegt, sodass es zu einem Schließzeitraum von 8 Stunden kommt, statt der ursprünglichen 6 geschlossenen Stunden. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag gesperrte Spielerinnen und Spieler dürfen die Hallen nicht mehr betreten, auch nicht als Begleitpersonen. Die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken wird mit Inkrafttreten unseres Gesetzes unterbunden und durch die Möglichkeit eines Angebots zu Preisen der örtlichen Gastronomie ersetzt. Das sind nur einige der zahlreichen Regelungen, die uns zukünftig helfen werden, den Zugang zu Spielhallen einzuschränken und das Angebot an Glücksspiel zu verringern. (Beifall von der SPD.) Wir werden uns nicht auf den geschriebenen Regeln ausruhen. Wir werden sicherstellen, dass sie auch umgesetzt werden. Denn mit einem strengen Gesetz muss zwingend ein strenger Vollzug einhergehen. Darum werden wir uns kümmern, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, wir haben den Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags für eine maximale restriktive Umsetzung genutzt. Meiner Meinung nach sind die angepassten Regelungen zielführend und zweckerfüllend. Der Prozess hat zwar länger gedauert als ursprünglich gedacht, aber wir als SPD-Fraktion schaffen halt so lange, bis es gut ist. (Abg. Conigliaro (SPD): Genau! - Abg. Schä- fer (CDU): Hoffentlich schafft ihr nicht zu lan- ge! - Heiterkeit bei der CDU.) Ich kann bestätigen, wir haben das Gesetz gut hinbekommen. Ich bitte um Zustimmung in der Ersten Lesung. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
