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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 21.06.2023 Sitzungen 17/15

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Windenergie ist eine Technologie, die dort, wo es Sinn macht, ein Bestandteil des Energiemix` eines Landes sein kann. Den Hauptenergielieferanten für die Grundlast kann der Flatterstrom mit Sicherheit weder darstellen noch gewährleisten, und schon gar nicht in einem Industrieland. Dies ist uns im Grunde allen bewusst. Aber auf der Jagd nach Klimaneutralität wird nun mal stark auf Windenergie gesetzt, und bei einer Fahrt durchs Land erkennt ein jeder das Ausmaß. Aber auch Windkraftanlagen haben ein Ende ihrer Lebensdauer und dürfen nicht einfach in der Landschaft stehen gelassen werden. (Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sit- zungsleitung.) Unser vorliegender Antrag zielt darauf ab, schon im Planungs- und Genehmigungsverfahren effektiv sicherzustellen, dass am Ende der Nutzungsdauer einer Anlage eines Windparks gewährleistet ist, dass der Grund und Boden wiederhergestellt wird und die Anlage inklusive der starken Fundamente komplett zurückgebaut wird, und zwar nicht wie jetzt in der aktuellen Gesetzeslage nur auf dem Papier vorgesehen, sondern durch eine Sicherheitsleistung im Vorfeld garantiert, damit später nicht gegebenenfalls der Steuerzahler die Rückbaulast tragen muss. Wer über Jahrzehnte das subventionierte garantierte Geld mit einer Windkraftanlage verdient hat, hat auch bitte dafür Sorge zu tragen, dass nach der Nutzung auch ein vollständiger Rückbau erfolgt, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern tatsächlich. Unsere Vorlage zur Ergänzung der Landesbauordnung stellt sicher, dass solch ein Rückbau finanziell abgesichert in Zukunft stattfinden wird, und zwar bevor der erste Bagger in die Natur eingreift. Denn die Gefahr ist durchaus real, dass während der Betriebszeit eines Windrades der Betreiber zahlungsunfähig wird. Und wie heißt es im Saarland doch so schön: „Greif mol em naggische Mann in die Tasch.“ Genau darum geht es. Die ersten Anlagen und Windparks kommen so langsam außer Betrieb und müssen rückgebaut werden. Oh Wunder, nach über 20 Jahren subventioniertem Geldverdienen fehlt das Geld beziehungsweise der Betreiber existiert nicht mehr, um den Rückbau zu finanzieren, Beispiel: der Windpark Höhnstedt in Sachsen. Ich empfehle allen, sich einmal diesbezüglich die Studie „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensicheren Rückbau von Windkraftanlagen“, Texte 117/2019, Ressortforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit, hier vor allem der Punkt 2.1.4 „Fragen der Durchsetzung, insbesondere Flucht in die Insolvenz“, Seite 57 folgende, durchzulesen. Das ist das Mindeste, was wir an Vorsorge uns und der folgenden Generation angedeihen lassen können, damit die ideologische und wahnwitzige Vorstellung, eine Industrienation mit Windkraft und anderen erneuerbaren Energien betreiben zu können, zumindest einmal später nicht zigtausende Tonnen Stahlbeton in der Erde zurücklässt. Es wäre doch schade, wenn unsere Nachkommen beim Pflügen im postindustriellen, dafür klimaneutralen Deutschland sich mit riesigen noch im Boden befindlichen Stahlbetonfundamenten plagen müssten. Die Hoffnung ist gering, dass Sie, verehrte Kollegen von SPD und CDU, diese grundlegende Forderung nach Rückbau ohne Belastung des Steuerzahlers in die Landesbauordnung aufnehmen, doch ich bitte trotzdem um Ihre Zustimmung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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