Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kollegen Abgeordnete! Kinder und Jugendliche liegen uns allen am Herzen. Der gesamte Lebensweg eines jeden Menschen teilt sich in verschiedene Phasen, deren Übergänge fließend sind. Bei dem einen ist die eine Phase kürzer, die andere Phase etwas länger. Bei dem einen dauert es beispielsweise länger, den Übergang von der Jugend zum Erwachsensein zu schaffen, beim anderen geht das schneller. Wir wissen alle, was gemeint ist, wenn wir - jeder für sich - die eigene Entwicklung betrachten. Es geht darum, wie wir in unserer individuellen Entwicklung dort hinkamen, wo wir - ein jeder für sich - aktuell sind. Wer hier im Saal kann mit Datum sagen, wann die Kindheit vorbei war und die Jugend begann? Wann beziehungsweise nach wie vielen Tagen waren wir erwachsen und auf welcher Ebene? - Keiner weiß das. Es ist einfach passiert, und zwar über Jahre, Monate, Wochen oder Tage, bei dem einen oder anderen möglicherweise aber auch von einem Moment zum anderen. Bereits die griechischen Philosophen waren sich dessen bewusst. Heraklits Flusslehre besagt, alles fließt, nichts bleibt. Es gibt nur ein ewiges Werden und Wandeln im Leben des Menschen. Dies ist bei jedem einzelnen Menschen absolut individuell und nicht an einem Punkt festzumachen. Damit kommt man natürlich bei gesetzlichen Normen und Vorschriften nicht weit. Man muss diese fließenden Übergänge der Entwicklungsphasen eines jeden Individuums in objektivierbare Begriffe und Zeitspannen mit Anfang und Ende pressen. Das ist zwangsläufig so. Daher führen wir heute eine ähnliche Diskussion, wie wir sie vor Kurzem zum Thema Wahlrecht mit 16 Jahren geführt hatten. Soll man den juristischen Gleichklang von Rechten und Pflichten durchbrechen? Ab wann ist man in der Lage, das Wahlrecht auszuüben, passiv und aktiv oder nur aktiv? - Wir erinnern uns noch gut an diese Diskussion. Wir von der AfD verschließen uns nicht der Kinder- und Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene. Warum auch? Kinder- und Jugendbeteiligung muss allerdings so ausgestaltet sein, dass sie nicht zu Frustrationen führt. In Ihrem Gesetzentwurf steht: „Die Gemeinden sollen Kinder und müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.“ Was verstehen wir darunter? Woran beteiligen wir Kinder und Jugendliche? - An der Grundschulplanung der Gemeinden, der Planung der weiterführenden Schulen in den Gemeindeverbänden, der Umbenennung der Bismarckstraße in Pippi-Langstrumpf-Straße im Ortsrat? Bei der Gebührenordnung des Friedhofs lassen wir sie natürlich außen vor. Was geschieht, wenn die Ansicht der Jugendlichen gar keinen Anklang bei den Entscheidungsträgern findet und umgekehrt? Wie organisiert man das? Allgemeine Kinder- und Jugendwahlen mit Kinder- und Jugendparteien oder doch eher Entsendung Deputierter aus Jugendorganisationen, Sportvereinen sowie Schulen und so weiter? - Eine Aufzählung, die nie ein Ende nimmt und eigentlich auch müßig ist. Wie zu Beginn meiner Rede kurz dargelegt, liegt es in der Natur der Sache. Wir sind gezwungen, gesetzliche Vorschriften mit Stichtagen zu erlassen, ab wann wer etwas darf und ab welchem Zeitpunkt wer was und wie zu entscheiden hat. Ob dies jedem Individuum gerecht wird, muss dabei leider dahingestellt bleiben. Ich beispielsweise war am 06.06.1987 um 00.00 Uhr volljährig, nicht am 05.06.1987 um 23.59 Uhr, obgleich ich in meinem gesamten Entwicklungsstand doch recht ähnlich über diese Minute war. Aus unserer Sicht macht es eigentlich wenig Sinn, hier jetzt Vorschriften zu erlassen, deren Kern selbstverständlich sein sollte für die Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene. Es geht darum, auch an Kinder und Jugendliche und deren Interessen zu denken, was auch tatsächlich geschieht und in den Räten so gehandhabt wird. Ich habe es in den Kommunalvertretungen noch nicht erlebt, dass einfach entschieden wird, ohne auch an Kinder und Jugendliche zu denken. Das Wesen unserer gesamten repräsentativen Demokratie ist so. Wir vertreten und entscheiden hier für rund 1 Million Saarländer, ob Baby oder Hundertjährige. Wir müssen an alle denken, ohne explizit vorher jedem eine weitere gesetzliche Beteiligung einzurichten. Wir haben auf allen Ebenen - Sport, Politik, Religion in der Schule - Jugendorganisationen, in denen sich jedes Kind und jeder Jugendliche einbringen kann, wenn er es möchte, um dann später bei Erreichen des jeweiligen Stichtages vollumfänglich von seinen Rechten Gebrauch machen zu können. Die Schaffung weiterer Strukturen auf kommunaler Ebene scheint (Abg. Schaufert (AfD)) uns im Grunde nicht notwendig. Wir werden vorliegendem Gesetzentwurf dennoch in Erster Lesung zustimmen, um im weiteren legislativen Gang zu sehen, wie viel Fleisch am Knochen ist. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
